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Wochenblatt für 1883. Nr. 1 Dienstag, den 2. Januar für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dreiundvierzigster Jahrgang. Erschein« wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) AbonnrmentSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Ein« einzelne Nummer k-stet-l0 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — für kostetet) Pf Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Ium neuen Jahr. , ^Drum hebt sie zur Veste des Königs den Blick, L>us Eine igs: srvyncye ZiiverM)i, )Der weislich es lenket, der Waller Geschick, Die gern in dem Geber auch sieht den Freund, i Deß starke, deß liebende Herrscherhand Der mit uns will gehen die Wege vereint. ; Ohn' Ende den rollenden Erdkreis umspannt. Zerronnen ist wieder der Schleier der Nacht, ;Und alles ihr Ausschau'» ins Morgenlicht, Der Morgen, vom Schlummer ist er erwacht,^ Das Eine ist's: fröhliche Zuversicht, Und mit ihm tritt aus dem goldenen Thor Im Osten ein Jahr uns, ein neues, hervor. Ein ernstes, ein heiliges Morgengrau'n. Wie viele der Beter gen Himmel schau'n, Zu suchen die gütige Vaterhand, Die wieder ein Jahr uns zur Erde gesandt! ;Sie weiß es: was unten ein Freund auch Werth, Wird er sie hören auch allzumal, ;Er kann ihr nicht geben, was sie begehrt, !Die zu ihm heut beten im Erdenthal? i Und hätt er ein weites, ein blühendes Reich ;Die wahre, die gläubige Zuversicht, "Und Schätze in Hülle und Fülle zugleich. 'Sie hoffet mit Freuden und zweifelt nicht. Und gäb' er nicht Alles, was im Gebet Am Aufgang des Jahres sie von ihm fleht, So spricht sie: Ich beuge mich, Herr, vor dir; Wie immer du willst, so schick' es mit mir! L. «r. (Chem. Tgbl.) Bekanntmachung. Da die Kaiserliche Verordnung vom 24. Februar dieses Jahres über das gewerbmätzige Verkaufe» und Feilhalten von Petroleum (Reichsgesetzblatt Seite 40) nebst Ausführungsverordnung des Königlich Sächsischen Ministerium des Innern vom 4. vorigen Monats (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 254) init dem 1. Januar 1883 in Kraft tritt, so hat die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden für ihren Regierungsbezirk als Sachverständige mit der Verpflichtung zur Vornahme aller Untersuchungen auf die Entflammbarkeit von Petroleum, mit welchen sie vou einer Behörde oder einer Person beauftragt werden, die beiden in Dresden wohnhaften Chemiker vr. Uvalü blsiMsr und vr. IV k'UZillKvr ernannt. Dafern Ortspolizeibehörden für diese Untersuchungen eigene Sachverständige zu ernennen wünschen, so sind dieselben zur Bestätigung Anher anzuzeigen. Dresden, den 23. Dezember 1882. Königliche Kreishauptmannschaft. von Einstedel. Bekanntmachung. Bereits seit mehreren Jahren ist bei allen Reichs- und Staatsbehörden zu Erleichterung einer geordneten Actenhaltung ein ein heitliches Format für Mctenpapier von 33 Centimeter Hohe und St Centimeter Breite eingeführt worden. Aus gleichem Grunde ist es erwünscht, daß auch zu den von den Gemeindebehörden, Kirchen- und Schulvorständen anher zu rich tenden Dienstschriften ein gleiches Papier-Format verwendet wird, und werden daher sämmtliche Gemeindebehörden, Kirchen- und Schulvor stände hiesigen Bezirks hiermit veranlaßt, vom Neujahr »883 ab, sich ihrerseits eines ActenPapiereS von der angegebene» Hohe und Breite zu bedienen. Meißen, am 28. Dezember 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bestimmung in H 45,7b der Ersatz-Ordnung (Ges.-Bl. v. I. 1876 S. 43) werden die Herren Standes beamte« des hiesigen Bezirks hierdurch aufgefordert, bis zum 15. Januar 1883 ein Verzeichniß der innerhalb ihres Bezirks im Jahre 1882 verstorbenen männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anher einzureichen. Aus diesem Verzeichnisse muß insbesondere Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort sowie Sterbetag und Sterbeort ersichtlich sein. Meißen, am 28. Dezember 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. , —— v- Boffe. Aekanntmachung. < Q*isdehörden des hiesigen Bezirks werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärpflichtigen durch öffent ¬ lichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumniß gesetzten Strafen zur rechtzelllgen Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle, welche nach Z 23 der Ersatz-Ordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die Rekrutirungs-Stammrollen sind nach erfolgter Eintragung der Militärpflichtigen in alphabetifcher Reihenfolge mit den Geburtslisten, Geburtsscheinen, Loosungsscheinen und sonstigen Unterlagen bis 5. Februar 1883 hier einzureichen. Ueber etwaigen Zugang oder Abgang Militärpflichtiger nach erfolgter Einreichung der Stammrollen ist Anzeige bez. unter Bei fügung eines Stammrollennachtrags anher zu erstatten. Meißen, am 28. Dezember 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Nächsten Mittwoch, den 3. Januar 1883, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths. Di»geSord««ng: Einweisung der neu- und bez. wiedergewählten Stadtverordneten. Wilsdruff, am 31. Dezember 1883. Der Stadtgemeinderath. Fieker, Brgmstr.