Volltext Seite (XML)
Ld Zweites Blatt. - ! ! ^«»MllllM ID j > ««KE ,«»I slMIM! Wochenblatt für Erschein! wöchentlich Z Mal LicnStag und Freitag.) AbonnemcntspreiS vierteljährlich I Marl. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pj. Znseratenannahmc Montags u. Donnerstags bis Mittag IS Ubr. Erscheint wöchentlich 2 Mal j Dienstag und Freitag Abonncmentspreis ' vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer „ für kostet^o Pf Nossen, Siebenlehn nnd die Umgegenden. siir die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster Jahrgang. Nr. 10 t. Dienstag, den 19. Dezember 1882 Vaterländisches. Am 11. d. M. und folgende Tage fand wiederum eine Auslosung Königlich Sächsischer Staatspapiere statt, von welcher die 4"/„ Staats schuldenkassenscheine von den Jahren 1852/55/58/59/62/66 und /68, auf 4"/« herabgesetzten, vormals 5"/„ dergleichen vom Jahre 1867, 4"/<> dergleichen vom Jahre 1869, 4"/ß dergleichen vom Jahre 1870 in- gleichen die aus 4"/« herabgesetzten, vormals 4^"/o Schuldscheine vom Jahre 1872 der Leipzig - Dresdner Eisenbahn - Kompagnie betroffen werden. Die Inhaber von den genannten Staatspapieren werden hierauf noch besonders mit dem Hinzusügen aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, dem Dresdner Journal und dem Dresdner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämmtlichen Bezirkssteuer-Einnahmen und Gemeinde-Vorständen des Landes zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich die in früheren Terminen ausgelosten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder aufgerufen, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zu ihrem Schaden die Auslosungen übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich nicht dem Jrrthum hinzugeben, daß, so lange sie Zinsscheine haben und diese unbeanstandet eingelöst werden, ihr Kapital ungekündigt sei. Die Staatskassen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsen- tirten Zinsscheine nicht vornehmen und lösen jeden echten Zinsschein ein. Da nun aber eine Verzinsung ausgeloster Kapitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Falle stattfindet, so werden die von den Betheiligten in Folge Unkenntniß der Auslosung zu viel erhobenen Zinsscheine seiner Zeit am Kapitale gekürzt, vor welchem oft empfind lichen Nachtheile sich die Inhaber von Staatspapieren nur durch regel mäßige Einsicht der Ziehungslisten (der gezogenen wie der restirenden Nummern) schützen können. — Das Königreich Sachsen hat 142 Städte, 3129 Landgemein den, 906 Rittergüter und 158 einzelne Grundstücke. Von den Städten haben 57 über 5000 Einw., 23 Städte haben unter 2000 und 5 Städte haben unter 1000 Einw.; aber 5 Landgemeinden haben zwischen 10,000 bis 15,500 Einw. und 22 Landgemeinden haben über 5000 Einw. Die kleinste Stadt ist heute noch, wie schon 1834, Bärenstein; die Zahl ihrer bewohnten Gebäude beträgt noch immer 70, wie im Jahre 1834, nur die Einwohnerzahl vermehrte sich bis 1875 um 111, ging seitdem aber wieder um einige zurück. Ja, in der drittletzten kleinen Stadt, Lauenstein, verminderte sich sogar die Zahl der Wohngebäude seit 1834 um 25 und in Oberwiesenthal um 28. Uebrigens war die Zunahme der Wohngebäude in noch einigen anderen Städten sehr un bedeutend, so betrug sie in Kohren, Geising und Schneeberg nur 5, in Altenberg nur I und in Johanngeorgenstadt giebt es heute nicht mehr bewohnte Häuser als im Jahre 1834, gerade wie in Bärenstein. Dem entgegen hat sich in den meisten Städten die Zahl der Wohn gebäude erheblich vermehrt, in Leipzig z. B. seit 1834 um 165pCt., in Plauen um 195pCt., in Meerane um 304pCt. u. s. w. In Leip zig kommen aus ein Haus die meisten Menschen, es wohnen daselbst, gleichmäßig vertheilt, in jedem Wohnhause jetzt 39, während im Jahre 1875 in jedem Hause 32 und 1834 in jedem Hause nur 22 Menschen wohnten. In den kleineren Städten mit kleineren Wohnhäusern kommen auf ein Haus heute noch 7, 6 oder nur 5, wie in Ostritz, Bernstadt, Weißenberg, Elstra, Geising rc. In 27 Städten ging die Einwohner zahl seit l875 zurück. Am meisten haben die Vorstadtorte dergroßen Städte zugenommen und einige kleinere Städte, in denen sich ebenfalls die Industrie ansiedelte, so z. B. Aue, Nossen, Bischofswerda, Mark neukirchen, Riesa, Auerbach, Markranstädt u. A. Letzteres Städtchen zählte 1834 kaum so viele Einwohner wie damals Lindenau, nämlich 950 und hat jetzt deren 3200. Von den Borstadtorten, überhaupt den größten Landgemeinden, ist seit 1875 Plagwitz am bedeutendsten ge wachsen, dann kommt Eutritzsch, Löbtau bei Dresden, Pieschen bei Dresden, Gohlis bei Leipzig und so sort. Die fünf größten Dörfer sind jetzt Reudnitz (15,500 Einw.), Lindenau (13,5M.), Volkmarsdorf (12,000.), Gohlis (11,000 Eiuw.) und Löbtau (11,OM Einw.). — In ganz Sachsen giebt es über 280,OM bewohnte Gebäude. Seit 1875 sind durchsichtlich im Jahre 5000 erbaut worden. — Der bereits am 30. Nov. d. I. wegen 9 schwerer, 5 einfacher Diebstähle und 3 Entwendungen zu 4 Jahren Zuchthaus, 12 Tagen Haft und 10 Jahren Ehrenrechtsverlust verurtheilte, vorher noch unbestrafte Wirthschaftsvoigt Ernst Hermann Demmnitz aus Alttan neberg wurde am Donnerstag von der Strafkammer zu Dresden unter Einschluß dieser Strafe zu insgesammt 6 Jahren Zuchthaus rc. ver- urtheilt, da sich nachträglich herausgestellt hatte, daß D. bereits in der Zeit von Michaeli 1879 bis Ostern 1880 seinen damaligen Dienst herr», den Gutsbesitzer Donath in Röhrsdvrf bez. dessen Tochter in acht verschiedenen Fällen mittelst Benutzung von ihm zurecht gefeilter Nachschlüssel insgesammt 49 M. gestohlen hatte. — Waldheim. Am Montag Abend ist im hiesigen Zuchthause wieder eiumal ein Fall von Widersetzlichkeit vorgekommen, der nur zu deutlich zeigt, welchen Gefahren die Beamten solcher Anstalten aus gesetzt sind. In dem Arbeitssaal von Kramer ck Schuhmann, in welchem auch Buchbinderarbeiten gefertigt werden, stach ein Sträfling den allgemein beliebten Werkführer Geißler in den Kopf. Glücklicher weise soll die Verwundung nicht sehr bedenklich sein. In den ver- hältnißmüßig kleinen Räumen des Zuchthauses ist die Zahl der Ge fangenen nun leider auf über 2M0 Mann gestiegen und will der Platz, trotzdem man Schlafsäle auf dem Boden des Kirchendaches und in anderen Dachräumen eingerichtet hat, immer noch nicht ausreichen. Die im vorigen Jahre neu eingerichtete Frauenkorrektionsanstalt wird gleichzeitig auch von der Anstaltsdirekiion geleitet. — Das Reichsgericht in Leipzig verwarf ani 14. die Revision des Landtagsabgeordneten August Bebel, welcher wegen Beleidigung des Bundesraths von dem Dresdner Landgericht zu 2 Mouaten Ge- fängniß verurtheilt worden war. — Annaberg. Einen blutigen Kampf mit drei aus Christoph- Hammer in Böhmen stammenden Wilddieben hatten am 12. Dezember der Oberförster Schulz, sowie dessen Gehülfe Hofmann zu bestehen, und war der Hergang nach vorläufigen Berichten folgender: Während die erwähnten Forstbeamten im Verein mit noch mehreren Kollegen und Freunden auf Steinbacher Revier dem Jagdvergnügen nachgingen, stieß Hofmann, der sich auf der einen Seite des Reviers allein hielt, plötzlich auf 3 Wilddiebe, die er aufforderte, die Gewehre abzulegen und sich gefangen zu geben. Letztere aber, welche den Gehülfen allein wähnen mochten, drangen auf ihn ein und schlugen ihn nach heftiger Gegenwehr mit den Gewehrkolben zu Boden. Noch waren sie damit beschäftigt, den Schwerverletzten zu knebeln, als Oberförster Schulz herbeikam und augenblicklich die gefährliche Lage seines Gehülfen Hof mann erkannte. Muthig entschlossen forderte auch er die Wilderer auf, sich zu ergeben, als plötzlich einer derselben in nächster Nähe auf ihn anlegte und losdrückte, ohne daß sich der Schuß entladen hatte. Gleich zeitig hatte aber der Förster seine Büchse erhoben — der Schuß krachte und tödlich getroffen sank der Frevler zu Boden; ein zweiter ergriff hierauf die Flucht, der dritte aber wurde bewältigt und an die Staats anwaltschaft Annaberg abgeliefert. Der Förstergehülfe Hofmann, welcher schwere Verletzungen am Kopfe davon trug, befindet sich in ärztlicher Pflege, doch soll sein Zustand keineswegs ein unbedenklicher sein. — Nossen, 10. Dezember. Dzr hiesige Stadtrath hat beschlos sen, gegen böswillige und solche Abgaben- und Schulgeldrestanten, welche sich durch Leichtsinn oder ungeordnetes Leben der Mittel berauben, ihre Abgaben und Schulgelder richtig abzuleisten, künftig die gesetzlichen Vorschriften in der sächsischen Ärmenordnung vom 22. Oktober 1840 in Anweudnng zu bringen. In nächster Zeit wird deshalb eine Liste angefertigt werden, welche die Namen der Restanten enthält uud die jedem Gastwirthe Nossens zum Aushängen zugestellt werden wird mit der Weisung, daß Derjenige, welcher wissentlich solchen in der Liste benannten Personen das Aufliegen, Zechen und Spielen gestattet, 15—20 M. Strafe und im Wiederholungfalle zugleich Entziehung der Schankkonzession zu gewärtigen hat. Gleiche Strafe trifft auch den jenigen Gastwirth, welcher Kindern und Lehrlingen das Aufliegen an ders als in Begleitung ihrer erwachsenen Angehörigen bei sich verstattet. — Vor dem K.Landgerichte zu Freiberg ist am 1. d. M. ein Fall zur nochmaligen Verhandlung gelangt, der als weiterer Beitrag zur Lösung der Frage der staatlichen Entschädigungspflicht an unschul dig Verurtheilte mitgetheilt zu werden verdient. Der Maurer Hübler aus Welschhufe war wegen eines Weindiebstahls zu 1 Jahr und 3 Monaten Zuchthaus verurtheilt worden. Die Verurtheilung war auf Grund der Aussage eines Tischlers Kehr aus Kreischa, erfolgt, der am 5. Mai d. I. mit einer Anzahl Genossen wegen vieler Diebstähle 8 Jahr Zuchthaus erhalten hatte. Hübler, welcher über 4 Monate in Unter suchungshaft gewesen, wurde in Folge seiner Verurtheilung in das Zuchthaus zu Waldheim eingeliefert und hat hier drei Monate seiner Strafe verbüßt. Inzwischen war es seinem Vertheidiger gelungen, die Wiederaufnahme des Verfahrens herbeizuführen und in der Verhand lung am 1. d. M., in welcher zahlreiche Zeugen, darunter 5 Sträf linge aus Waldheim, vernommen wurden, ergab sich seine Unschuld aufs Unzweideutigste. Der Vertheidiger beantragte, die dem Angeklag ten nothwendigen Bertheidigungskosten auf die Staatskasse zu überneh men, diesem Anträge wurde indeß seitens des Gerichts nicht stattge- gebeu, Hübler aber selbstverständlich freigesprochen. Eine höchst praktische Erfindung (Deutsches Reichspatent ang.), welche gewiß alle Hausfrauen lebhaft interessiren dürfte, hat Herr Kaufmann Gustav Pfeifer, Eisenhandlung in Freiberg (Sachsen) mit seiner Kaffee-Brenn-Maschine gemacht, in welcher der Kaffee nicht wie bei den jetzigen Trommeln über dem Feuer, sondern mit einem Bolzen, welchen man bei Gelegenheit am Kochfeuer (genau wie deu Plättstahl) glühend macht, gebrannt wird. Mit dieser Maschine kann sich insolge dessen Jedermann mit Leichtigkeit und ohne einen Pfennig für Brennmaterial auszugeben, zu jeder Zeit frischen Kaffee brennen, da dasselbe ohne die geringste Gefahr in jeder Stube, Küche rc. vor genommen werden kann und nur ca. 5 bis 8 Minuten in Anspruch nimmt. Diese Maschinen werden in 3 Größen zum Brennen sür 200, 250 und 500 Gramm Kaffee gefertigt und sind infolge ihrer allge meinen Anwendbarkeit in jeder Haushaltung zu verwenden. Wir kön nen diese gewiß praktische Maschine aus eigener Anschauung auf das Wärmste empsehlen und dürfte sich dieselbe als ein sehr passendes Weihnachtsgeschenk eignen, da auch der Preis, dem großen Nutzen an gemessen ein äußerst solider ist.