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Die spanische Regierung scheint mit der „Schwarzen Hand" fürchterlich ins Gericht gehen zu wollen; denn von 17 bei einem Mord betheiligten Mitgliedern des Bundes wurden 7 zum Tode und 8 zu Zwangsarbeiten verurlhcilt, nur 2 sind freigesprvchen. Vaterländisches. — Die Freude über den bevorstehenden Besuch des Elsterthales durch Se. Maj. de» König Albert bewegt die Herzen aller Irenen Vogtländer und veranlaßt zu freudiger Vorbereitung auf einen recht würdigen und herzlichen Empfang. Sv werden auch, wie der vogt ländische Anzeiger erfährt, die Stände des vogtlündischen Kreises am Abend des 4. Juli, an welchem Se. Maj. in Rentzschmühle das Nacht quartier nehmen wird, den bewaldeten Höhenzug, welcher dem Hotel Steinicht gegenüber liegt, durch Feuerwerk und bengalische Flammen beleuchten. Zu derselben Zeit beabsichtigt der Sängerbund Plauen, dem Landesvater eine Serenade zu bringen. — In der Stadt Wildenfels sind in den letzten Tagen böse Geister eingezogen, die die Einwohner in Angst und Schrecken ver setzen. Masernkrankheit, Scharlachfieber und Diphtheritis haben eine große Anzahl Kinder und sogar Erwachsene auf das Krankenlager ge worfen und auch bereits einige Opfer gefordert. — Der Gewerbeverein zu Hainichen hat die Abhaltung einer Gewerbeausstellung für den Amtsgerichtsbezirk Hainichen angeregt und findet das Projekt, das im nächsten Jahre ausgeführt werden soll, so viel Beifall, daß bereits 70 Anmeldungen zur Betheiligung, welche 40 verschiedene Branchen umfassen, eingegangen sind und das Unternehmen als gesichert zu betrachten ist. — Von einer kleinen Ehestandstragödie wird aus Freiberg be richtet, wo dieser Tage die Gattin eines noch ziemlich jungen Mannes, der in Erinnerung an die Genüsse der Junggesellenzeit noch dann und wann einen abendlichen Amüsementsabstecher »ach der Residenz machte, während eines solchen Fernfeins des lebenslustigen Gemahls einen Möbelwagen bestellte und mit Kind und Kegel zu ihren Eltern fuhr. Den Hausschlüssel übersandte die Entflohene an die Adresse ihres Schwiegervaters. 3. Sitzung des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, am 14. Juni 1883. Die Sitzung, zu welcher die Ausschußmitgliedcr unter Vorsitz des Amtshauptmann v. Bofse vollzählig sich eingefunden hatten, wurde eröffnet mit Bortrag I. des Gesuchs der Gemeinde Roitzsch bei Stauchitz um Ermähigung des Verpfleg- beitragS von 100 M. sür einen in der Bezirkskinderanstalt zu Bohnitzsch aus Kosten ge dachter Gemeinde untergcbrachten Knaben. Da sür Bewilligung einer Ermäßigung nur die Bezirksversammlung zuständig ist, so soll das gedachte Gesuch dem nächsten Bezirkstage zur Entschließung vorgelegt werden. (Res.: Amtshauptmann.) 2. Dem Beschlusse der Gemeinde Reinsberg zur besseren Gründung einer Spritzen kasse bei allen Grundstückskäufen von je 100 Mark Kaufsumme 10 Pf. zur Feuer- löschkaffe zu erheben, vermochte der Ausschuß nicht beizustimmen, da nach dem vom König!. Ministerium des Innern constant festgehaltenen Prinzips die Erhebung von Besitzveränderungsabgaben zur Feuerlöschgeräthskasse von unbebauten Grund stücken nicht statthaft ist. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) 3. Das wiederholte Gesuch des Kramer Heinrich in Heynitz um Concessio» zum Kleinhandel mit Branntwein wies der Bezirksausschuß zurück, da eine wesentliche Veränderung in den einschlagenden örtliche» und sonstigen tatsächlichen Verhältnissen seit dem letzten Gesuche nicht eingetreten, die Be dürsnißsrage vielmehr nach wie vor zu verneinen gewesen ist. (Ref.: Gutsbes. Klopfer.) 4. Aus das von der Gemeinde Niedermeisa befürwortete Gesuch des Weinbergs besitzers Franz Görne daselbst um Erlaubniß zum Ausschanke seines selbsterbauten Meines entschied sich der Ausschuß dahin, daß den, Gesuchsteller der fragliche Aus schank auf die Zeit vom 1. September d. I. bis zum 1. Mai nächsten Jahres zu gestatten sei. (Ref.: Stadtralh Kurtz.) 5. Bezüglich des Gesuches des Besitzers der Altenburg (Questenberg) nm Ge nehmigung des allsonntäglichen Tanzhaltens in den Monaten Mai bis mit September sprach sich der Ausschuß abfällig aus, da dem Petenten nach dem Tanzregulativ das zweimalige Tanzhalten in jedem Monate bereits zusteht, zu einer Ausdehnung diese« Besugnisses aber kein Bedürsniß vorliegt. Man gab hierbei zugleich dem Wunsche Ausdruck, daß die Gemcindevorstände überhaupt mit der Ausstellung von Unbedenklichkeitszcugnissen zur Abhaltung von Tanzmusiken außerhalb der regulativ- mäßigen Zeiten nicht allzu freigebig sein möchten. (Ref.: Stadtrath Kurtz.) 6. Mit der hypothekarischen Ausleihung der durch Ausloosung von Wcrthpapieren disponibel gewordenen 12,000 Mark aus dem Bezirksvermögen gegen 4Zinsen auf ein Landgut in Ockrilla bei Meißen erklärte sich der Ausschuß einstimmig ein verstanden. (Ref.: Amtshauptmann.) 7. Inhalts einer von dem Borsitzenden vorgetragenen Verordnung des Königl. Ministerium des Innern ist Seiten zweier Amtshauptmannschaften auf Grund des Vorschlags einer Chausseeinspection die Frage angeregt worden, ob nicht der Trans port außergewöhnlich großer Lasten auf Chausseen und Wegen zum Gegenstände einer über das ganze Land sich erstreckenden allgemeinen Anordnung zu machen sei, dergestalt, daß die Unternehmer solcher Transporte zu Tragung der durch Aus führung der an den betreffenden Chausseen und Wegen im einzelnen Falle nothwendig gewordenen außerordentlichen Herstellungen, wie Verstärkung der Brücken und dergl. entstandenen Kosten für verpflichtet zu erklären seien. Der Ausschuß, in Gemäßheit der Verordnung zur gutachtlichen Aussprache aufgefordert, vermochte sich jedoch für eine Anordnung der obengedachten Art nicht zu erklären. (Ref.: Amts Hauptmann.) 6. Der Hausbesitzer Limbach in Ziegenhain beabsichtigt, den von seinem Vorbe sitzer p. Richter betriebenen Bier- und Weinschank dergestalt fortzusetzen, daß der Ausschank nicht in einem besonderen Gastzimmer, sondern in dem für den Handel mit Produkten bestimmten Verkaufsladen stattfinde. Der Gemeinderath hat sich ein stimmig gegen dieses Gesuch ausgesprochen. Aus diesem Grunde und weil die Aus übung des Schankes in der beabsichtigten Weise bedenklich fiel, auch zum Fortbe stände dieses Schankes keinerlei Bedürsniß vorhanden ist, wurde das Gesuch zurück- gcwiesen. (Ref.: Gutsbesitzer Klopfer.) S. Dem Gesuch des Gastwirth Weber in Reppina (Scharfenberg) ihm gleich seinem Vorbesitzer während der Sommermonate das zweimalige Tanzhalten im Mo nat bis Nachts 12 Uhr zu gestatten, stimmte der Ausschuß einhellig zu. (Ref.: Zie- geleibesitzer Rudolph.) 10. Mit Abschreibung des Restes eines Darlehns, welches seiner Zeit aus dem Fonds sür Reservisten und Landwehrleute gewährt und dem Bezirke mit überwiesen worden ist, erklärte sich das Collegium einverstanden, da bei der vorliegenden be deutenden Ueberschuldung des Besitzthums des Schuldners und der voraussichtlichen Erfolglosigkeit einer Mobiliarexekution eine Einklagung nicht räthlich erscheint. (Nef.: AmtSH auptmann.) 11. Der Ausschank selbsterbautcn Weines soll dem Weinbergsbesitzer Fiedler in Oberspaar von jetzt ab bis 1. Mai nächsten Jahres gestattet werden. (Ref.: Ziegelei besitzer Rudolph.) 12. Weiter genehmigte der Ausschuß die Einziehung des zwischen dem Miltitz- Lugaer und dem Luga-Heynitzer Communikationswege gelegenen Fußweges, sowie des Fußweges zwischen der sogenannten Munziger Triebe und dem Heinitz-Munziger Fußwege, da Einsprüche hiergegen innerhalb der gesetzten Frist nicht erhoben worden sind. Die gleichzeitig beantragte Einziehung des sogenannten Lugaer Communika- tionsweges in Roitzschner und Miltitzer Flur dagegen wurden in Beachtung der da gegen eingegangenen Widersprüche abgelehnt. (Ref: Amtshauptmann.) IS. Die Ertheilung neuer Concession zum Branntweinkleinhandel an die verw. Horst in Weinböhla sand man beim Mangel diesfallsigen Bedürfnisses bedenklich, machte auch die Entschließung auf ein gleiches Gesuch des Rittergutsbesitzer Kayser auf Neukirchen von dem Ergebnisse deshalb noch anzustellender Lokalerörtcrungen abhängig. (Ref. Rentier Ranft.) 14. Auf das Gesuch des Apotheker Böttcher in Cölln um Genehmigung zum Verkauf der von ihm selbst zubereiteten seinen Liqueure in Flaschen oder Gesäßen in seiner Wohnung oder durch Versandt sprach sich der Ausschuß beifällig aus. (Ref. AmtShauptmann.) : 15. Die aus die Entschädigung für Geschäftsführung ihres Gemeindevorstandcs resp. auf Ueberlassung der gemeindeamtlichen Gebühren an dieselben bezüglichen Be schlüsse der Gemeinden Gauernitz, Zadel und Ziegenhain, ingleichen der Beschluß der lrtztgedachten Gemeinde in Betreff der Aufbringung der Nachtwächterbeslodung fan den allenthalben Bestätigung. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) 16. Zur Genehmigung des Gesuchs des Gastwirth Sorge in Niederjahna um Gestattung des Tanzhaltens in I4tägigen Zwischenräumen vermochte sich der Aus schuß schon mit Rücksicht auf die abfällige Aeußerung der Gutsherrschaft und Ge meinde nicht zu entschließen. (Ref.: Stadtrath Kurtz.) 17. Anlangend den Schankbetrieb in den Kirschhütten so sprach sich auf Mit- theilung des in dieser Beziehung von dem Bezirksausschüsse einer benachbarten Amts- hauptmannschast gesaßten Beschlusses das Collegium dahin aus, daß neben Beibe haltung der schon in den Vorjahren den betr. Gesuchstellcrn gestellten Bedingungen die Genehmigung des Branntweinschankes insbesondere auch nur solchen Kirschpäch tern ertheilt werde, welche mindestens 150 Mark Pachtsumme sür die Kirschnutzuug zahlen. Wegen Genehmigung der Abfeueruug von Schreckschüssen auf die Vögel bleiben die zeitherigen Voraussetzungen maßgebend. (Ref.: A mit shauptm a nn.) 18. Auf Vortrag der von der K. Amtshauptmannschaft in Verfolg des Gesuchs um Einziehung des in Röhrsdorfer Flur gelegenen Fahr weges nach Klipphausen, der „niedere Kirchweg" genannt, angestellten Erörterungen befand der Ausschuß, daß dieser Weg die Eigenschaft eines öffentlichen Fahrwegs zwar nicht besitze, jedoch als Kirchsußweg und Wirthschaftsweg beizubehalten sei. Dagegen fand er die Einzieh ung des sogenannten Reiterstegs — Fußweg nach Hartha — um so unbedenklicher, als derselbe nur selten benutzt wird und die Feldstücke zweier Röhrsdorfer Besitzer sehr ungünstig durchschneidet. (Ref.: Amts- Hauptmann.) 19. Die Bestätigung des von der Gemeinde Burkhardtswalde aufgestellten Ortsstatuts wurde unter der Voraussetzung ausgesprochen, daß dasselbe gemäß der bereits von der Gemeinde beschlossenen und der von dem Bezirks - Ausschüsse für nothwendig erachteten Abände rungen umgearbeitet werde. Das gleichzeitig eingereichte Regulativ über Militärleistungen entspricht dem von der Klg. Amtshauptmann schaft seiner Zeit aufgestellten Normalregulativ und fand daher ohne Erinnerungen Bestätigung. (Ref.: Bez.-Äss. Gilbert.) 20. Auf Mittheilung des Vorgehens eines benachbarten Bezirkes in Betreff der Bestrafung des Gesindes wegen Ungehorsams re. erklärte der Ausschuß sich mit der von der Klg. Amtshaupmannschaft in gleicher Angelegenheit beabsichtigten Anordnung für hiesigen Bezirk einstimmig einverstanden. (Ref.: Ämtsh auptmann.) 21. Die von denr Pyrotechniker Tittel in Kötzschenbroda beabsich tigte Anlegung einer Fabrik für Feuerwerkskörper in Coswiger Flur, sowie die Errichtung bez. Erweiterung von Schlachlhausanlagen Seiten des Fleischer Richter in Rvbschütz und des Gastwirth Ring in Choren- Toppschädel mit Vorbehalt der von den betreffenden technischen Sach verständigen, resp. vom gesundheitspolizeilichen Standpunkte ans ge stellten Bedingungen genehmigt. (Ref.: Oehmichen-Choren.) 22. Den von der Gemeinde Taubenheim wegen Aufbringung des Aufwandes für die neue Feuerspritze gefaßten Beschluß befand man als zweckmäßig und empfahl deshalb dessen Bestätigung. (Ref.: Amtshauptmann.) 23. In Betreff der zwischen den Gemeinden Görlitz und Krögis über die Gemeindebezirkszugehörigkeit verschiedener Flurstücke bestehen den Differenz sprach sich der Ausschuß behufs deren Beilegung für weitere Vergleichsverhandlungen Seiten der Klg. Amtshauptmannschaft aus. (Ref.: Bez.-Aff.G ilbert.) 24. Der Vorsitzende theilte mit, daß die Stadtgemeinde Sieben- lehn zu Bestreitung der Kosten für die Vorarbeiten eines Straßen projektes Siebenlehn-Zollhaus einen Beitrag von 200 M. gewähren wolle. Der Ausschuß genehmigte hierauf einstimmig, daß die Königl. Amtshauptmannschaft die fraglichen Vorarbeiten unter Zuhilfenahme des gedachten Beitrags veranlasse. (Ref.: Amts Hauptmann.) 25. Das Gesuch des Weinhändler Philipp in Vorbrücke uni Con cession zum Ausschanke von Flaschenbier lehnte der Ausschuß wegen Mangels diesfallsigen Bedürfnisses ab. In diesem Sinne hatte sich auch der Gemeinderath zu Vordrucke ausgesprochen. (Ref.: Gemein devorstand Zschetzsche.) 26. Ueber den mittelst Verordnung des Kgl. Ministerium des Innern an die Amtshauptmannschaft zur gutachtliche» Bcrichtserstat- tung nach Gehör des Beziksausschusses gelangten Entwurf eines Ge setzes zur Regulirung des Feuerlöschwesens im Königreiche Sachsen sprach sich der Ausschuß einstimmig abfällig um deswillen ans, weil ganz abgesehen davon, daß verschiedene Bestimmungen für unsere Verhältnisse gar nicht Passe», fast die gesammte Organisation und Ueberwachung des Feuerlöschwesens unter Beiseiteschiebung der behörd lichen Mitwirkung in die Hände sogenannter Landes-Brand-Jnspekloren gelegt wird. Im klebrigen wurde es als wünschenswerth erachtet, daß zu Regelung des Feuerlöschwesens etwas geschehe und dabei be merkt, daß manches aus der alten Dorffeuerordnung entschieden noch seinen Werth habe, jedoch zeitgemäß abgeändert werden müsse. (Ref.: Amtshaupmaun.) Schließlich 27. ertheilte der Ausschuß noch zu der den gesetzlichen Bestim mungen bezüglich des abtrennbaren V, der Steuereinheiten entgegen stehenden Dismembration des Haase'schen Grundstücks in Jessen bei Ockrilla unter der Bedingung Dispensation, daß die in Jessen wohn haften Erwerber der Trennstücke dieselben niit ihren dortigen Stamm grundstücken consolidiren und die in Aussicht gestellte Abtragung der feuergefährlichen Scheune des Haase'schen Grundstücks zur Ausführung gelangt. (Ref.: Bezirks-Assessor Gilbert.) Ein Frauenherz. (Schluß.) Die Elternfreude giebt der Ehe eine zweite Weihe, man könnte sagen das göttliche Anien zu dem Segen des Priesters; was jener für äußere Anfechtungen unauflöslich band, knüpft dieses mit dem geheimnißvollen Zuge der Natur, und wenn die Liebe zwischen den Gatten erkaltet ist, wird das Kind der magnetische Pol, der Beider Herzen anzieht, in dem Beide sich immer wieder finden. Die Liebe zum Kinde wirft ihren Gluthschein zurück, in der Liebe zum Kinde lernt das Weib den Mann wieder von Neuem lieben, und zwar mit einer Liebe von Sorge gewürzt, nicht aufflammend, aber bauernd. In dem Augenblick, wo sie ihr Kind und seinen Vater umarmte, erblich in Albertinens Herz die Erinnerung an Lindenau, welche un willkürlich in einsamen Stunden noch die Hoffnung aufblitzen ließ, wie ein Irrlicht; jetzt hatte sie etwas gefunden, daß die Leere in ihrem Herzen füllte nnd das Bedürsniß, zu lieben, befriedigte; jetzt war sie nicht mehr Dame allein, sie war Weib; die Maske, welche ihr inneres Leben verborgen hatte, fiel, und die verkümmerte, mit Thränen gepflegte Blüthe entfaltete zum ersten Male ihren Duft — berauschend wie der Odem aus einer anderen Welt. In einem der dem Strande des kleinen Ostseebades Z. zunächst gelenen Häuser, weit ab von der belebten Promenade, wohnt seit einigen Wochen eine Dame, der man cs ansieht, daß sie das Seebad zur Stärkung gebraucht; ihre majestätische Gestalt, von schwarzen Trauerkleidern umflossen, die stolze Haltung und die Eleganz der Bewegungen harmoniren wenig mit dem bleichen Antlitz, dessen Miene etwas Gedrücktes verräth, und mit dem matten, trüben Blick des dunklen Auges. Der Luxus ihrer Reise-Effecten, die geschmackvolle Livree ihrer Dienerschaft und die elegante Toilette ihrer Kammerfrau, Alles dies, sowie die Krone auf dem Wagenschlag ihrer Equipagen