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Wochenblatt für die Königl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dreiun-vierzigster Bahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) AbonnementspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer krstet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags ».Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer für kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr. AO Freitag, den 13. April 1883. Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medizinal- Collegiums betreffend. Da am 1. Juni dieses Jahres Herr vr. m«6. Ouiüo Wovor, Anstaltsarzt in Pirna-Sonnenstein, als außerordentliches Mit glied des Landes-Medizinal-Collegiums und stellvertretender Vorstand des Dresdener ärztlichen Kreisvereines regulativmäßig ausscheidet, so ist eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mitglieder des ärztlichen «KreiSver- einS im Regierungsbezirk Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und dabei die gesetzlich bestimmten Formali täten genau zu beobachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und entweder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des N. N. zu N. N." versehen bis spätestens Donnerstag, den 31. Mai 1883, Nachmittags 2 Uhr Portofrei an die Eanzlei der «Königlichen «Kreishauptmannschaft zu Dresden einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Dresden, am 5. April 1883. Der mit der Leitung der Wahl beauftragte Mediziual-Beisitzer der Königlichen Kreishauptmannschast: Medizinalrath vr. Erdmann. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des flüchtigen Gerbers Robert Hüttig aus Wilsdruff wird nach erfolgter Abhal tung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 11. April 1883. Königliches Amtsgericht. vr. Gangloff. Bekanntmachung. Nächsten Sonnabend, den 14. dieses Monats, Nachmittags V2 3 Uhr sollen auf hiesigem Rathhause im Sessions zimmer von dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe folgende, der hiesigen Stadtgemeinde gehörige Grundstücke unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich auf sechs Jahre anderweit verpachtet werden: 1 ., die an der Struth gelegene Feld- und Wiesenparzelle No. 919, eine Fläche von 7 Acker 267 oder 4 Hektar 36,7 Ar um fassend, in verschiedenen Theilstücken, 2 ., die Parzelle No. 307 (Garten) 4 — 00,74 Ar groß, zwischen dem Hoppe'schen Hause und dem Mühlgraben gelegen, 3 ., die Parzelle No. 286, der fogenannte Rühle'sche Garten 53 s^M oder 9,8 Ar groß, zwischen Schlätz's Gärtnerei und dem Saubach, 4 ., die Parzelle No. 309, der sogenannte Funke'sche Garten, 22 sMi 4 Ar groß, hinter dem Hoppe'schen Hause, 5 ., die Wiesenparzelle No. 404, 18 UM — 3,3 Ar groß, am Gründchenwege gelegen, 6 ., der Wiesenrand (Parzelle No. 386) ebenfalls am Gründchenwege gelegen, 7 ., die Wiesenparzelle hinter der Scheunenbrandstätte an der Nossener Chausse und 8 ., die Wiesenparzelle No. 279, 71 — 13,1 Ar groß, zwischen dem Sachsdorfer Wege und dem Mühlgraben gelegen. Pachtlustige werden dazu hiermit eingeladen. Wilsdruff, den 11. April 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. — In unferm neuen Landesgesangbuch ist der erste Theil der Augsburgischen Confession abgedruckt, wie sie zur Vertheidigung der evangelischen Lehre in einem deutschen und lateinischen Exemplare auf dem Reichstage zu Augsburg am 25. Juli 1530 vor dem deutschen Kaiser Carl V. und den deutschen Reichsständen vorgelesen worden ist. Die Vorlesung machte den tiefsten und günstigsten Eindruck. Zwar der Kaiser sprach sich nicht darüber aus, das war gegen seine Staats klugheit, aber er hatte den Hellen Schall des lautern bisher so sehr durch Menschensatzungen verfinsterten Evangeliums vernommen, auf welches allein die augsbnrgische Confession sich gründet, eifrig griff er nach beiden Exemplaren, von welchen er das lateinische zu sich steckte. Und wenn er auch nie der Reformation sich hold erwies, so enstand doch bald nach seinem Tode das wohl schwerlich aus der Luft ge griffene Gerücht, daß er im evangelischen Glauben gestorben sei; der Erzbischof von Toledo, welcher dem Kaiser auf dem Todtenbette bei gestanden, wurde daher von der römisch-katholischen Inquisition von 1559 bis 1576 gefangen gesetzt und des Kaisers Beichtvater Constantin de la Fuento wurde noch vor des Kaisers Tode von der Inquisition verhaftet und da er im Gefängniß starb, im Bildnis verbrannt! Des Kaisers Bruder, König Ferdinand, bezeigte sich hernach mild gegen die Protestanten und die Vorwürfe, welche ihm späterhin 1559 der Papst machte, daß er seinen Prinzen Maximilian meist unter Lutheranern erziehen lasse, bewiesen, daß das Bekenntniß der Wahrheit auch an ihm nicht spurlos vorübergegangen ist. Herzog Heinrich von Braun schweig, obgleich ein bittrer Feind des Lutherthums, lud Melanchthon zur Tafel, Herzog Wilhelm von Baiern erinnerte den Katholiken Eck an sein Versprechen, dies Bekenntniß zu widerlegen, und als dieser ihm erwiederte: aus der heiligen Schrift vermöge er das nicht, wohl aber aus den Kirchenvätern , so wandte sich der Herzog mit den Worten von ihm ab: wohl, so sitzen die Lutherischen in der Schrift und wir Römisch-Katholischen daneben. Pfalzgraf Friedrich, Ehrich von Braunschweig, Heinrich v. Mecklenburg, die Herzöge von Pommern, Georg Ernst von Henneberg waren alle von der Wahrheit überzeugt worden. Der römisch-katholische Cardinal Lang, Erzbischof zu Salz burg, erklärte sich öffentlich mit den Artikeln der Augsburgischen Con fession von der Messe, dem Verbote der Speisen und den Menschen- satzungen einverstanden, nur unerträglich sei es, daß ein bloßer Mönch, Luther, sich wolle unterstehen zu reformiren. In gleichem Sinne sprachen andre Cardinäle, und Bischof Stadior von Augsburg sagte: es ist die pure Wahrheit, wir könnens nicht leugnen, derselbe bekannte auch: es sei am Tage, daß die Lutherischen gegen keinen Artikel des Glaubens hielten. Die Angsburgische Confession ist eben die reine evangelische Wahr heit, wie sie die Schrift enthält, sie ist das Panier, um welches die Evangelischen sich sammeln, der feste Grund auf welchem die evan gelische Kirche erbaut ist bis auf den heutigen Tag, sie steht im engsten Zusammenhänge und ist eins niit den Bekenntnissen der ersten noch unverfälschten christlichen Kirche; so lange die evangelische Kirche an ihren Grundsätzen festhält, ist keine Gefahr, daß sie wieder von Gottes Wort ab auf Menschensatznngen geleitet werde. Ein jeder evangelisch lutherische Christ sollte sie daher kennen, dazu ist nunmehr durch den Abdruck im neuen Landesgesangbuch die beste Gelegenheit geboten. Tlistksgeschichte. Das große Ereigniß des Tages ist die Nachricht von der Her stellung eines centraleuropäischen Friedensbundes. Sind Deutschland, Oesterreich und Italien entschlossen, sich gemein sam gegen Jeden zu wenden, der den europäischen Frieden bricht, während sie selbst sorgfältig die Rechte aller Nachbarn respektiren, so nehmen, wie selbstverständlich, alle kleineren Staaten ihren Anschluß an diesen Bund, der ihnen Sicherheit und Frieden gewährleistet. Gegen die außerordentlichen materiellen und moralischen Machtmittel, über welche ein solcher Friedensbund verfügt, bleibt keinem vereinzelten Staate bei einem Friedensbruch Hoffnung auf Erfolg; auch einem Bündniß von Mehreren, wie man sich dies auch zusammenstellen wollte, wären die Verbündeten Staaten schon durch ihre centrale Lage über legen. Von der Königsau bis zur Südspitze von Sizilien, von der Mosel bis zum Bug erstreckt sich das Gebiet dieser friedlichen Ver einigung, mehr wie zwei und eine halbe Million Soldaten würden Rücken an Rücken dem friedlichen MillLU_LUch-lÜLM>Lt^«MiMW