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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Witsdrufs. Erscheint wöchentlich S Mal Dienstag und Freitag.) Abonnemcntspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer k.stet^O Ps. Jnseratenannahmc Montags u. Donnerstags bis Mittag 1S Uhr. Erscheint wöchentlich S Mal (Dienstag und Freitag- AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark.) Eine einzelne Nummer kostet^O Pf. Wilsdruff, Tharaubt, Nossen, Siebentehn und die Umgegenden. Nr. 19 Dienstag, den 6. März 1883. Bekanntmachung, die Bezirks Anstalt zu BohniHsch betr. Für die Aufnahme in obengenannte Anstalt sind von dem Bezirksausschüsse der Königlichen Amtshauptmannschaft folgende Bestim mungen festgesetzt worden: 1. Es werden Kinder beiderlei Geschlechts ausgenommen, welche der Verwahrlosung ausgesetzt, zur Aufnahme in die Landesanstalten zu Braunsdorf und Großhennersdorf aber noch nicht geeignet sind. 2. Die Aufnahme erfolgt nicht vor Eintritt der Schulpflichtigkeit und in der Regel nicht nach vollendetem 12. Lebensjahre. Der jährliche Verpflegbeitrag beträgt, wenn er von den privatrechtlich zur Erziehung Verpflichteten geleistet wird, 200 M., wenn er von Gemeinden gezahlt wird, 100 M. Derselbe ist in vierteljährlichen Vorausbezahlungen an die Kasse der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen abzuführen. 4. Gesuche um Aufnahme sind bei der Königlichen Amtshauptmannfchaft Meißen einzureichen. In denselben ist anzugeben: Vor- und Zuname des Aufzunehmenden, Tag, Jahr und Ort der Geburt desselben, Cunfefsion des Aufzunehmenden und seiner Eltern bez. seiner Mutter, Gründe der beantragten Unterbringung, Familien- und Vermögensverhälmisse des Aufzunehmenden, von wem der Antrag gestellt wird, und wer sich zur Zahlung der Verpflegbeiträge verpflichtet. Dem Gesuche sind beizufügen ein Taufschein, ein ärztliches, den geistigen und körperlichen Gesundheitszustand des Aufzunehmenden schilderndes Zeugniß, ein Impfschein, und bez. ein Schulzeugniß. 5. Das Kind hat bei seiner Aufnahme mitzubringen: I vollständigen Anzug, 3 Hemden, 3 Taschentücher, 3 Paar Strümpfe, 1 Paar Lederschuhe; Mädchen außerdem noch: 3 Schürzen, 1 einfache Jacke. 6. Die Entlassung erfolgt in der Regel nach vorhecgegangener Confirmation. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die innere und äußere Einrichtung der Anstalt bis Ende dieses Monats beendet und als Hausvater dar Diakon Conrad Naumann aus Geünlichtenberg angestellt worden ist. Meißen, den 1. März 1883. Königliche Amtshnuptmannschaft. v. Bofft, Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen Schiffseigner Herrn Karl Finke in Meißen ist Herr Stadtrath Robert «Kurtz daselbst als städtischer Vertreter in den Bezirksausschuß gewählt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Meißen, am 28. Februar 1883. Königliche Amtshauptmannschast. v^Boffe. Dienstag, den 13. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, gelangen in der Wohnung des Gutsbesitzers Hugo Maust in Schmiedewalde 2 Zuchtkühe, 2 Kalben und 1 Zuchtbulle gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 3. März 1883. MattheS, Gerichtsvollzieher. Buchsten Donnerstag, den 8. März R883, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des StadtgemeinderatHS« Wilsdruff, am 5. März 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Berlin, 2. März. Das sächsische Königspaar ist beute Mittag mittelst Extrazugs nach Dresden zurückgereist. Vormittag stattete der König dem Kaiserpaare einen Besuch ab und empfing später im kö niglichen Schloß mit der Königin die Besuche des Kaiserpaares, des Kronprinzenpaares mit der Prinzessin Viktoria, der badischen Herr schaften und der übrigen Fürstlichkeiten. Der Kaiser begleitete mit dem Kronprinzen das sächsische Königspaar nach dem Bahnhofe, wo auch die Prinzen Wilhelm und Albrecht, der sächsische Gesandte, der Gouverneur, der Kommandant, der Polizeipräsident und viele säch sische Offiziere anwesend waren. Die Königin fuhr mit der Kron prinzessin im ersten, der Kaiser mit dem König im zweilen Wagen. Endlich hat die „Provinzialcorrespondenz" ihr Schweigen in Sachen des Culturk ampfes, d. h. seines neuesten Standes, gebrochen; was sie aber vernehmen läßt, sieht keineswegs wie ein naher Friede aus. Die Worte der Provinzialcorrespondenz machen vielmehr, indem sie die Redeweise des Centrumführers an die große Glocke hängt, seine Taktik ausposaunt, den Eindruck einer Herausforderung. Herr Windt- Horst, schreibt das offiziöse Blatt, hat als Ziel des Kampfes seinen Zuhörern die Wiedergewinnung aller Rechte der Kirche bezeichnet, obwohl bis dahin immer nur die Revision, nicht die Beseitigung der Maigefetze gefordert worden. Außer der Wiedergewinnung aller Rechte der Kirche hat Herr Windthorst seinen Zuhörern das Ziel ausreichen der Garantien gegen die Wiederkehr der jetzigen Zustände vorgehalten. Wenn dieser Ausdruck einen Sinn haben soll, so kann es nur der folgende sein: der Staat muß gegenüber der römischen Kirche in eine Lage gebracht werden, daß ihm jeder erfolgreiche Widerstand gegen die Herrschaft derselben auf seinem Boden fortan unmögl ch ist. Da mit aber Niemand die Grenzen dieser Herrschaft zu arg vorstelle, fügte Herr Windhorst hinzu, der jetzige Cnlturkampf sei ein Kinder spiel gewesen gegen das, was auf dem Gebiete der Schul Beine Partei zu erstreben und zu erreichen habe. — Der Kaiser soll,u der letzten Note Jacobinis die Bemerkung geschrieben haben: „Das geht nicht." lieber die Verhandlungen mit dem Vatikan hat sich ein süddeut scher Staatsmann, nach der „N.-Ztg.", wie folgt, geäußert: „Wenn es dem Vatikan mit dem Frieden ernst wäre, würde dieser in vier Stunden geschloffen sein, und wenn der Friede in vier Stunden nicht zu Stande gekommen ist kommt er nicht in vierundvierzig Jahren zu Stande. Während man in ganz Europa weiß, daß der Vatikan den Frieden mit Deutschland gar nicht brauchen kann, will man dies in Berlin allem nicht wissen, wo doch der scharfblickendste Staatsmann Europas weilt. Die Frage, welche die Welt beschäftigt, ist daher auch gar nicht, ob der Friede zu Stande kommt, sondern was Berlin bestimmt, die Wirklichkeit zu ignoriren?" Es steht jetzt fest, daß der Etat pro 1884/85 dem Reichstage bei seinem Zusammentritt vorgelegt werden wird. Derselbe bedarf einer vollständig technischen Umarbeitung, die eine längere Zeit in An spruch nehmen dürfte. Es wird sich fragen, ob der Reichstag bei den schwierigen Aufgaben, die er zu lösen hat, der Berathung des Krankenkassengesetzes und der Gewerbeordnung, sich darauf einlassen wird, in die Berathung des Etats einzutreten; diese würde doch immer einige Zeit erfordern, da die Extraordinarien an die Budgetkommission zu verweisen sein werden. In dem Bericht der 6. Kommission des Reichstages über den Ge setzentwurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, welchen der Abg. Dr. Hartmann (Plauen) nunmehr erstattet hat, ist die Frage der Einführung obligatorischer Arbeitsbücher für erwachsene Arbeiter mit besonderer Ausführlichkeit behänd« lt. Die Einbringung des An trages wird also motivirt: Der Abschluß der Bewegung betreffs der Reform dec Gewerkeordnung sei in Aussicht genommen; um so ge wisser scheine es ancezeigt, auch diese Frage zum Austrag zu bringen und womöglich den Bitten gerecht zu werden, mit welchen Handwerks meister und andere Arbeitsgeber schon seit einer Reihe von Jahren den Reichstag bestünnt hätten. Bei dem gegenwärtigen Zustande sei der Arbeitgeber nach verschiedenen Richtungen recht- und schutzlos dem Arbeiter gegenüber; er müsse letzteren in sein Geschäft, vielfach auch