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Bekanntmachung. Das 1. bis 4. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882 enthält: No. 1. Bekanntmachung, die Vergütung der Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1882 bctr.; No. 2. Bekanntmachung, die Beiträge zum Bedarf des Landeskulturraths betr.; No. 3. Verordnung, den Reiseaufwand der Special-Commissare bei agrarischen Auseinandersetzungen betr. No. 4. Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes über die Einrichtung der Staatsschuldenkasfe betr.; No. 5. Gesetz, die Umwandlung der 4'/2 Procentigen Prioritätsanleihe der vorm. Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie vom Jahre 1872 in eine 4procentige Staatsschuld, bez. deren Tilgung betr.; No. 6. Gesetz, die Vollziehung des Arrestes in unbewegliches Vermögen betr.; No. 7. Ausführungsverordnung dazu; No. 8. Bekanntmachung, das Lehrbuch der Hebammenkunst betr.; No. 9. Verordnung, die Veröffentlichung einer Bekanntmachung wegen Kündigung der Prioritätsanleihe der Leipzig-Dresdner Eisenbahn compagnie von 1872 rc. betr.; No. 10. Bekanntmachung, den Ankauf der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahn betr.; No. 11. Verordnung, die Legitimationen für Handlungsreisende und zum Besuche der Messen rc. in Oesterreich-Ungarn betr.; No. 12. Bekanntmachung, eine Abänderung der Beilage des mit Reuß ä. L. zu Reguliruug der gemischten Parochial- und Schul verhältnisse geschlossenen Recesses betr.; No. 13. Bekanntmachung, den Turnunterricht in einfachen Volksschulen betr.; No. 14. Verordnung, die Abänderung des Prüfungs-Regulativs für die Caudidaten des höher» Schulamts betr.; No. 15. Gesetz, die Abänderung des Tarifs zu dem Gesetz über die Schlachtsteuer rc. beir.; No. 16. Verordnung, die theologischen Prüfniigeu in Leipzig betr.; No. 17. Bekanntmachung, die Concessionirung der Norddeutschen Feuerversicherungsgesellschaft in Hamburg betr.; No. 18. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1881 und 1882 betr.; No. 19. Verordnung, die für Begutachtung rc. von Dampfkesseln zu erhebenden Gebühren betr.; No. 20. Dekret wegen Bestätigung der Einquartierungs-Ordnung für die Stadt Bautzen; No. 21. Finanzgesetz auf die Jahre 1882 und 1883; No. 22. Ausführungsverordnung dazn; No. 23. Verordnung, die Gebührentaxe für Verrichtungen von Thierärzten in gerichtlichen und Verwaltungsangelegenheiten betr.; No. 24. Verordnung, die Rückgabe der Formulare über die Erhebung der Ernteerträge von 1881 betr.; No. 25. Verordnung, die Verlegung der Weiber-Correctionsanstalt betr.; No. 26. Verordnung, die Vollstreckung von Gefängnißstrafen an Personen weiblichen Geschlechts betr.; No. 27. Gesetz, die Entmündigung und die Bevormundung Geisteskranker rc. betr.; No. 28. Gesetz, die Löschung von Reallasten im Grund- und Hypothekenbuch betr.; No. 29. Gesetz, Errichtung von Familienanwartschaften an Lehen betr.; No. 30. Gesetz, Gehaltsverhältnisse der Mitglieder des Oberlandesgerichts betr.; No. 31. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes, das Befugniß zur Aufnahme von Protocollcn rc. betr.; No. 32. Bekanntmachung, den Ankauf der Sächsisch-Thüringischen Ost-Westbahu Zwickau-Weida betr. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 19. April 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Einkommensteuer betreffend Nachdem das diesjährige Ortscataster für die Einkommensteuer hier eingegangen ist, so wird in Gemäßheit tz 46 des Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklasse, iu welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittelst einer verschlossenen Zuschrift, in welcher zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reclamation und dessen Voraussetzungen enthalten ist, in diesen Tagen behändigt werden. Denjenigen Beitragspflichtigen, welchen die vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt überlassen, sich wegen Mittheilung des Einschätzungscrgebnisses bei der hiesigen Stadtkämmerci zu melden. Als Termin für Abführung der ersten Hälfte des NormalsteuergefeHeS ist der 3«. April ds Jrs. festgesetzt worden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Reclamationen gegen die Höhe der im gedachten Cataster angesetzten Einkommen steuerbeträge nicht die Wirkung eines Aufschubes der Bezahlung derselben haben können. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkommensteuersätze hängt in der Hausflur der Kämmerei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 20. April 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Nachdem ich, der unterzeichnete Rechtsanwalt, in dem Creditwesen des flüchtigen Gerbers Robert Hüttig hierselbst als Concurs- verwalter bestellt worden bin, fordere ich alle Diejenigen, welche noch Hüttig'» schulden, hiermit auf, diese Zahlungen nur an mich und zwar bei Vermeidung der Klagerhebung bis spätestens den 26. dieses Monats zu leisten. Wilsdruff, am 15. April 1882. Rechtsanwalt Ernst Sommer. O- H- "WnndsrllriU, vrssäsn, 18, kerrtsrrs urrä I. LtaKS. Anerkannt billigste Bezugsquelle für Manufacturwaaren und Damen-Cousection. LIeiäer8lokke, einfarbig und earrirt, Meter von 45 Pfg. an. LleiävrsloLe, reLn^v., einfarbig und earrirt, Meter von 75 Pf. an. Kleiderstoffe, hochsein, 65 am breit, Meter von 1 M. an, 110 ew br., Mtr. v. 1 M. 30 Pf. an. 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