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DL" Erstes Blatt. Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauplmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdrnss. Zweiundvierzigfter Jahrgang. 1882. Rr. 32. Freitag, den 21. April Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnementSprei» vierteljährlich 1 Mark Line einzelne Nummer kostet-IO Pf Jnseratenannahwe Montags u. Donnerstag« bis Mitta, 12 Uhr. Ers chetni wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnement-preiS vierteljährlich l Mark, kme einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags dis Mittag 12 Uhr. Unserm allvereßrten König Kköert von Sachsen am 23. April 1882 gewidmet. Wenn sich im Lenz die duft'ge Blüth' erschließet Und kosend sie umspielt der Sonne Strahl, Wenn Perlen gleich, sich Silberthau ergießet Auf all' der Blumeu tausendfache Zahl, Da kündet uns der Vögel froher Schlag Mit Hellem Liede: „Heut' ist Königstag!" Und jubelnd klingt's durch Herzen jeden Standes Beim Wehn der lieben Farben Weiß und Grün: „Heil Dir, dem Vater unsres Sachsenlandes, Heil Dir, Du edler Sproß vom Haus Wettin!" — Und o, es ist ein herzerhebend Bild, Wenn Volkestreu des Königs Lieb' vergilt! Uns freut es mit, als für Dein edles Streben Britannien Dir die höchste Würde sandt'. Das Reichste aber, was Dir je gegeben, Es wurde Dir aus Gottes Vaterhand: Er ließ nach herben, schweren Leidensstunden, Der Sachsen theure Königin gesunden. Drum strahlt aus jedem Auge hell die Freude, Und lauter Jubel tönet himmelwärts. Es ist ein schönes Doppelfest ja heute, Und dankend feiert jedes Sachsenherz Des Königs Wiegefest mit frohem Schlag Und unsrer Königin Genesungstag. So steiget Engel Gottes denn hernieder Aus eures ew'gen Himmels lichtem Glanz, Schmückt König Alberts Stirn' beim Klang der Lieder, Mit Lorbeer und der Volkesliebe Kranz, Und aufwärts steig' der Ruf mit Jubelbrause: „Gott schirme Albert! Heil dem Königshause!" Bekanntmachung. Entgegen der Bestimmung in ß 4,1 des Volsfchulgesetzes bleiben noch immer blinde schulpflichtige Kinder jahrelang ohne den ge hörigen Unterricht und werden der Blindenanstalt erst in einem Alter zugeführt, in welchem bei ihnen die Bedingungen eines gedeihlichen, in sich geschlossenen Unterrichts und einer erfolgreichen Erziehung nicht mehr voll vorhanden sind. Ergangener Anordnung gemäß werden daher unter Bezugnahme auf H 6,1 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze die sämmtlichen Schulvorstände hiesigen Bezirks hiermit aufgefordert, Namen und Wohnort der in ihrem Schulbezirke vorhandenen, in diesem Jahre schulpflichtig gewordenen blinden Kinder längstens bis Ende dieses Monats anher anzuzeigen, eventuell aber Vacatfchein bis eben dahin einzureichen, in der betreffenden Anzeige auch anzugeben, ob wegen Aufnahme der betreffenden Kinder in die Blindenanstalt Seiten der Ortsbehörde (Bürgermeister, Gemeindevorstand) bereits das Erforderliche eingeleitet worden ist. Diese Anzeigen sind auch künftig unaufgefordert alljährlich 14 Tage nach Ostern ander zu erstatten. Meißen, am 13. April 1882. Königliche Bezirksschulinfpection. v. Bosse. Wangemann. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zur Tanne" in Tharandt sollen WM- am 23. April 1882 -MR nachstehende theils in den Kahlschlägen der Abtheilungen 15 und 43, theils im Einzelnen in den Alltheilungen 15, 16 und 19 des VM" DNaranätsr -MU aufbereitete Hölzer und zwar: I. -> «.«z von früh S Uhr an, 916 - weiche ^9"' Miltenstärke, Stück weiche Klötzer von 13—40 Ctm. Oberstärke, 8 . birkene Klötzer - 16—19 - ^berstärke 64 - Derbstangen - 9—15 - Unterstärke, 1 - buchenes Klotz - 23 - - ' 1575 - Reisstangen - 2— 8 - - I I II r E » » IZ ö 8 x t 1 38 Raummeter weiche Brennscheite, 4 - buchene Brennknüppel, 1 - birkene - 6 - weiche - . . 203 . . Stöcke Partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Verlange? nähe^Aus^ ^^er können vorher in Augenschein genommen werden und ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung auf Skharandt, am 6. April 1882. Kömgl. Forstrentamt. Die König!. Revierverwaltung. M. v. Schröter. I. V. O. Breitfeld.