Volltext Seite (XML)
I^ochcMalt für für bi« Mittag 12 Uhr. für die Königl. Amtshauptumnnschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr 30. 1882. Freitag, den 14. April Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag unv Freitag. Nbonnemcntsprcis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer ksstet 10 Pj. Jnseratenannahme Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnement-Preis vierteljährlich 1 Mark Line einzelne Nummer - kostet^O Pf Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. In dem hier über das Vermögen des flüchtigen Gerbers Robert Hüttig anhängigen Konkursverfahren ist anstatt des bisherigen Konkursverwalters Rechtsanwalt Ernst Sommer hier als Konkursverwalter in der am 12. dieses Monats stattgefundenen Gläubigerversammiung gewählt worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, de.. 12. AM 1882. vi. Gangloff. Beglaubigt: Busch, Ger.-Schreiber. In das hiesige Handelsregister ist am heutigen Tage Fol. 15 verlautbart worden, daß der Gutsauszügler Herr Lrnst ^ckvlt t1i688mumi in Röhrsdorf als Director und der Kaufmann Herr Oail ^riectrivU in Wilsdruff als dessen Stellvertreter des „ländlichen Spar- und Vorschußvereins zu Röhrsdorf und Umgegend" bis 31. December 1882 gewühlt worden sind. König!. Amtsgericht Wilsdruff, am8. AM 1882. vr. Gangloff. Busch. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von heute ab bis auf Weiteres der Königliche Friedensrichter Herr Emil Horst in Rothschönberg mit der interimistischen Besorgung der friedensrichterlichen Geschäfte in den Ortschaften Alttanneberg nebst Ritter gut und Neutanneberg beauftragt worden ist. Wilsdruff, am 11. AM 1882. Das Königliche Amtsgericht. vr. Gangloff. - — Äueti vn. Montag, den 17. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Borner'fchen Gasthofe zu Neukirchen folgende Pfandstücke als: 1 Sopha, 1 Kommode, 1 Spiegel, 1 Lade, 1 Schlitten mit Rehdecke, Kleidungsstücke, darunter 2 Pelze, gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, am 6. April 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. MattheS. Dienstag, den 18. April d. I., Nachmittags 2 Uhr sollen im Ficker'schen Gasthofe zu Rothfchönberg 1 Billard ,nii Zubehör, l Viehwagen, 1 Rollwagen und 2 Sopha's gegen so fortige Baarzahlung öffentlich versteigert weiden. Wilsdruff, am 4. April 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Matthes. Bekanntmachung, die Eröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betreffend. Nachdem von dem unterzeichneten Schulvorstande beschlossen worden ist, daß der Fortbildungsunterricht inskünftig nicht allein in den Wintermonaten sondern vielmehr das ganze Jahr hindurch und zwar wöchentlich nur zwei Stunden ertheilt werden soll, so wird an- durch zur Nachachtung der Betheiligten Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1 ., Die Fortbildungsschule für Änaben hiesiger Stadt wird Montag, den 24. April dieses Zahres, eröffnet werden; 2 ., Ausnahmepflichtig sind alle diejenigen hier aufhältlichen männlichen Personen, welche Ostern I88O und 1881 sowie Ostern dieses Jahres aus der Schule entlassen worden sind. Ausgenommen hiervon sind jedoch diejenigen, welche regel mäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 Z 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 3 ., Die sul) 2 gedachten Anfiiahmepflichtigen haben sich am Sonntag, den 23. dss. Mts, in der Zeit von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirector (ivillurllt hier und zwar in der Expedition No. 7 persönlich anzü- melden; 4 ., Die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schulentlassungs scheine bei der Aufnahme vorzulegcn; 5 ., Schulgeld ist von den Fortbildungsschülern, welche sich hier aufhalten, nicht zn entrichten; 6 ., Auswärtige können nur mit besonderer Genehmigung des unterzeichneten Schulvorstandes und auch da nur unter ge wissen^ Bedingungen, z. B. gegen Abentrichtung von Schulgeld rc. Aufnahme finden; 7 ., Die Schüler erhalten wöchentlich zwei Unterrichtsstunden und zunächst bis auf Weiteres jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; 8 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schnlversänmnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahre» der Eltern, Erzieher, Lehr- oder Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disciplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; 9 ., Die erforderlichen Rechnen- und Zeichenhefte, Rechnen-, Schreibe- und Notizbücher, eine Tafel, Reißzeug und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Die Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihueu sich aufhaltenden, zur Fortbildungs schule verpflichteten Knaben auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 13. April 1882. Der Schulvorstand. Ficker, Brgmstr.