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Wochenblatt für für die Königl. Amtshauptumnnschaft zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint möchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Sine einrelne Nummer kostet^« Pf. Znseratenannahme Montags ».Donnerstags »i» Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnement-preis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — für kostet^O Pf Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Dienstag, den 18. April 1882. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Vorschrift in H 14 flg. der Verordnung vom 4. April 1879, die Aufbringung des Bedarfs für die katho lischen Kirchen und Schulen in den Erblonden betr., (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1879 Seite 165) werden die Herren Gemeinde vorstände sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn veranlaßt, Verzeichnisse über die in ihren Orten wohnhaften katho lischen Glaubensgenossen unter Benutzung des der obgedachten Verordnnng snb D angefügten Schemas und mit genauer Angabe der Ein kommensteuer-Sätze, anzufertigen und solche bezieh. Vacatscheine spätestens bis zum 29. April dieses Jahres hier einzuruchen. Diejenigen Verzeichnisse bezieh. Vacatscheine, welche irrthümlich im October vorigen Jahres hier eingereicht worden, sind ungiltia. Meißen, am 11. April 1882. Die Königliche Amtshauptmaunschnft. v. Bosse. Bekanntmachung. Von der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen ist der Reservist Friedrich Richard Paul HlASu in Wils druff hinter den letzten Jahrgang der Reserve sowie der Landwehrmann Friedrich Emil NvurM in Wilsdruff hinter den letzten Jahrgang der Landwehr auf Ansuchen zurückgestellt worden. Diese Zurückstellungen sind für den Fall einer Mobilmachung beschlossen worden und behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächst jährigen Classificationstermin. Meißen, am 12. April 1882. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen. v. Boffe. Bekanntmachung, die Erledigung einer halben Freistelle im Diechenhause „Bethesda" betr. Unter Bezugnahme auf die unterm 13. vorigen Monats erlassene Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntniß der Stadt- und Land-Gemeinden hiesigen Bezirks gebracht, daß bisher beachtenswerthe Gesuche um Verleihung der vakant gewordenen halben Freistelle im Siechenhause Bethesda nicht eingegangen sind, und die Amtshauptmannschaft den etwa noch einzureichenden Gesuchen bis Mitte Mai dieses Jahres entgegensieht. Meißen, am 12. April 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Gilbert. 1., 2., 3., 7, 8., 4., 5., 6., 9-, Die Eltern, Bekanntmachung, die Eröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betreffend Nachdem von dem unterzeichneten Schulvorstande beschlossen worden ist, daß der Fortbildungsunterricht inskünftig nicht allein in den Wintermonaten sondern vielmehr das ganze Jahr hindurch und zwar wöchentlich nur zwei Stunden ertheilt werden soll, so wird an- durch zur Nachachtuug der Betheiligten Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Die Fortbildungsschule für Mnaben hiesiger Stadt wird Montag, den 24. April dieses Jahres, eröffnet werden; Aufnahmepflichtig sind alle diejenigen hier aufhältlichen männlichen Personen, welche Ostern 1880 und 1881 sowie Ostern dieses Jahres aus der Schule entlassen worden sind. Ausgenommen hiervon sind jedoch diejenigen, welche regel mäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 § 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; Die 8ub 2 gedachten Aufnahmepflichtigen haben sich am Sonntag, den 23. dss. Mts., in der Zeit von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirector Olvlltuickt hier und zwar in der Expedition No. 7 Persönlich anzu melden ; Die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schulentlassungs scheine bei der Aufnahme vorzulegen; Schulgeld ist von den Fortbildungsschülern, welche sich hier aufhalten, nicht zu entrichten; Auswärtige können nur mit besonderer Genehmigung des unterzeichneten Schulvorstandes und auch da nur unter ge- wlssen^ Bedingungen, z. B. gegen Abentrichtung von Schulgeld rc. Aufnahme finden; Die L-chuler erhalten wöchentlich zwei Unterrichtsstunden und zunächst bis auf Weiteres jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; Uuentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- oder Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disciplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; Die erforderlichen Rechnen- und Zeichenhefte, Rechnen-, Schreibe- und Notizbücher, eine Tafel, Reißzeug und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. , Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungs schule verpflichteten Knaben auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 13. April 1882. Dienstag, den 25. April d. I., 2 Uhr Nachmittags kommt im Ficker'schen Gasthofe zu Rothschönberg ein «Kronleuchter 4ar,nig (Petroleum), gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 15. April 1882. Busch, Kgl. Vollstreckungs-Beamter.