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Wochcndlat für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint »ichentlich S Mal Dienitag und Freitag) AbennementSpreiS vierteljährlich l Mark. Sine einzelne Nummer k.stet 10 Pf. Znseratenannabme MsntagS u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. ASonnementspreiS ' vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf InseratenannaLme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshanptmannschaft zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigster Bahrgang. Rr» 96. Freitag, den 2. Dezember 1881. Bekanntmachung, den Fonds für entlassene Blinde betr. Die Verwaltung der Königlichen Landes-Blindenanstalt zu Dresden, welche nicht nur der Ausbildung der Erwerbsfähigkeit blinder Personen in der Anstalt selbst, sondern auch der Erhaltung und Erhöhung der Erwerbsfähigkeit der aus der Anstalt entlassenen Blinden sich unterzieht, hat für den letzteren Zweck im vergangenen Jahre über 30 000 M. -- verausgabt, wovon gegen 1250 M. —- auf die Blinden der Amtshanptmannschaft Meißen kamen. Der diesem Zwecke dienende Fonds für entlassene Blinde ist zu gering, um den von Jahr zu Jahr sich mehrenden Anfor derungen entsprechen zu können; und es bedarf daher die Anstaltsverwaltung zur Fortführung ihres Unterstützungswerkes vor allem laufender Beiträge aus Gemeindemitteln, wie solche bereits aus hiesigem Bezirke Seitens der Gemeinden Brockwitz, Helbigsdorf, Munzig, Neucoswig, Niederspaar, Obergruna, Roitzsch bei Wilsdruff und Zaschendorf in dankenswerther Weise gewährt worden sind. Bei der Bedeutung, welche der Fürsorge für unsere Blinden in humaner wie wirthschaftlicher Beziehung zukommt, trägt die unter zeichnete Königliche Amtshauptmannschaft kein Bedenken, einem Seitens der Anstaltsverwaltung gestellten Anträge zufolge den Gemeindever tretungen ihres Bezirks die Gewährung laufender Beiträge zu obgedachtem Fonds dringend an's Herz zu legen. Meißen, am 28. November 1881. Königliche Amtshanptmannschaft. I. V ' _ Gilbert, B.°Ass. Bekanntmachung, die Consignation der Pferde und Rinder durch die Ortsbehörden betr. Nach Z 4 unter e der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen gctödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, hat alljährlich währen- -er letzten Tage -eS Monats Dezember durch die Gemeindevorstände und die Bürgermeister in Städten mit Städteordnnng für mittlere und kleine Städte eine genaue Consignation der in den betreffenden Bezirken vorhandenen Pferde nnd Rinder nach einem der gedachten Verordnung angedruckten Formulare zu erfolgen. In Gemäßheit obiger Verordnung werden daher sämmtliche Gemeindevorstände deS Bezirks und die Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn hierdurch veranlaßt, die Consignation innerhalb der letzte« 14 Tage des Monats Dezember a. o. nach Maßgabe der in gedachter Verordnung vom 4. März 1881 erlassenen Vorschriften vorzunehmen und die Consignations formulare in den Columnen 1, 2 und 3 ausgefüllt unmittelbar nach der Consignation und spätestens bis ZUM 8. Januar nächsten Jahres anher einzureichen. Meißen, am 28. November 1881. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Bosse. Erledigt hat sich die hinter dem Tischlergesellen Theodor Strohbach, zuletzt hier aufhältlich, unterm 22. September 1879 er lassene öffentliche Vorladung. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 28. November 1881. vi. Gangloff. Busch. Hekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Restaurateur 6url Hermann keielie, Herr Stadtgutsbesitzer 6ur1 KvMol) Herrmann und ' Herr Stellmachermeister Lmil Lcknarck IiO88ner auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind drei angeseffene Stadtverordnete und ein anaeseffener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Montag, der 3. Dezember dss. Jrs., bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den W 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordcrt, an dem ge dachten Wahltage in der Zeit von Vormittags S bis Mittags 4 Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sessionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechtes für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche 4 ansässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 24. November 1881. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Geschehener Anzeige zufolge sind die von der Verwaltung des ländl. Spar- und Vorschußvereius zu Möhrsdorf und Umgegend auf die Namen: O8vulä in Nöhrsdorf mit No. 738 und Kormann 8ebmiät in Nöhrsdorf mit No. 909 ausgestellten Emlegebücher verloren gegangen. Der etwaige Inhaber dieser Einlegebücher wird hierdurch aufgefordcrt seine Ansprüche an dieselben, wenn er solche zu haben meint, bei Verlust derselben binnen 3 Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten anzuzeigen. —Nöhrsdorf, den 1. November 1881. Krn8t 6i088maun, Dir. EAs können noch einige junge Mädchen vom l. Januar 1882 ab liebevolle Aufnahme finden, wo dieselben die Richtung erhalten, die zu einem sicheren und selbstständigen Auftreten, überhaupt zu einer praktischen Ausbildung nöthig ist. Näheres ertheilt Herr Gutsbesitzer Zschoche in Sachsdorf und Frau Wabst in Meißen, Handels schule 325, 1 Treppe. Grüne Kaffees 35 Sorten, das Pfund von 80 Pfg. Frisch geröstete «Kaffee'S, la. Wiener Mischungen, l5 Sorten, das Pfund von 100 Pfg. an, bei 5 Pfund billiger, empfiehlt .lokbur»«« Dresden. Freiberaervlak 25.