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für 1882. Nr. 51 Dienstag, de» 27. Jmü für die König!. AmIShanpImannichaft z» Bteißeii, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath z« Wilsdrnü. Aweiun-vierzigffer Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mel (Dienstag und Freitag AbonnrmentSprei« vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet_w Pf Jnseratenannahwr Montag« u. Donnerstag« bi« Mittag 12 Ukr. MWockenblall Eine einzelne Nummer kostet 10 Pj. E- Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen den 7 August die zum Concurse des Gerbers Theodor Robert .Hüttig hier gehörigen Grundstücke Nr. 170 und 151 8 des Katasters, Nr. 219 und 421 des Grund- und Hypothekenbuches für Wilsdruff, welche Grundstücke am 17. April 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf zusammen 5S35 Mark - gewürden worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 19. April 1882. Königliches Amtsgericht. vr. Gangloff. Im Einverständniß mit den Erben des Gutsbesitzers Ernst Ludwig Just in Limbach soll von dem unterzeichneten Amtsgerichte das zu dem Just'schen Nachlasse gehörige Zweihufengut, Fol. 17 des Grund- und Hypothekenbuches, welches einen Flächeninhalt von 42 Hect. 61,s Ar oder 77 Acker 1 ^Rulhe mit 1133,Steuereinheiten umfaßt, nebst anstehender Ernte, Vieh, Schiff und Geschirre, über haupt, wie es steht und liegt, verkauft werden. Kauflustige werden deshalb hiermit veranlaßt, ihre Offerten bis zum 2«. Juli ds. Js. mündlich oder schriftlich hier anzubringen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 13. Ium 1882. vr. Gangloff. Aufforderung. Nachdem der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen in Seiner Sitzung vom 8. dieses Monats eine Noth wendigkeit zur Umwandlung des durch die Feldgasse nach den sogenannten Viehwegen und weiter nach Niedergrumbach und nach der Struth führenden Wirthschaftswegev in einen öffentlichen Weg nicht anzuerkennen vermocht hat, dem unterzeichneten Stadtgemeinderath wegen der angrenzenden Commungrundstücke aber daran gelegen sein kraalicke Wea von den dazu Vervstickteten endlich gehörig gebessert werde, so fordern wir die sämmtiicksn zur Besserung desselben verpflichteten Grundstücksbesitzer andurcy aus, nunmeyr MU -z dieses Wegs vorzugehen und dieselbe insbesondere binnen 8 Tagen, vom 28. dieses Monats angerechnet, zu beginnen, sowie spätestens in 3 Wochen, also bis mit 18. Juli dieses Jahres, zu beendigen. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß gegen die Säumigen unnachsichtlich Klage erhoben werden wird. Wilsdruff, am 26. Juni 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Am 30. dieses Monats ist der II. Dermin Landrente und Landeseultnrrente und vom 1. bis mit spätestens den 15. nächsten Monats das II. Quartal Schulgel ¬ bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerei zu bezahlen. Wilsdruff, am 26. Juni 1882. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Mit dem am 15. nächsten Monats fällig werdenden S Dermin Einkommensteuer ist laut Verordnung des Königlichen Kreis- Steuer-Rathes des I. Steuerkreises zu Dresden vom 25. März d. I. zur Deckung für das laufende Jahr erwachsenden Aufwandes der Han dels- nnd Gewerbekammer zu Dresden von den betheiligteu Gewerbetreibenden ein Beitrag von Drei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Einkommensteuersatzes zu erheben, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Scala aus das in Spalte ä des Catasters einge stellte Einkommen entfällt. Das hierüber aufgestellte Heberegister kann von den Betheiligten in der Kämmerei-Expedition eingesehen werden. Wilsdruff, am 26. Juni 1882. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Zur Deckung des Bedarfs des Landesculturrathes ist laut Verordnung des Königlichen Kreis-Steuer-Rathes des I. Steuerkreises zu Dres den ein mit dem am 1. August fällig werdenden zweiten diesjährigen Termine der Grundsteuer abzuführender Beitrag von zwei Zehntheil Pfennig nach der vom Hohen Königlichen Finanz-Ministerium erlassenen Instruction vom 25. Juni 1877 auf jede beitragspflichtige Steuereinheit zu erheben. Das hierüber ausgefertigte Heberegister liegt bereits von jetzt ab zur Einsichtnahme in der Kämmerei-Expedition aus. Wilsdruff, am'26. Juni l882. Der Stadtrath. - Ficker, Brgmstr. Dank. Die für die Wassercalamitosen im Gebirge von uns veranstaltete Sammlung hat einen Reinertrag von ISL Mark — ergeben. Davon sind den Sammelbogen gemäß heute 84 Mark 40 Pf. an das Hilfscomitä für Gelenau und 77 - 60 - an das Hilfscomits für Drebach etc. Ut8. zur Absendung gekommen. Allen den edlen Gebern sagen wir andurch herzlichsten Dank. Die Sammelbogen liegen zur Einsicht bei uns aus. Wilsdruff, am 26. Juni 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.