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Wochenblatt für für für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) Abonnemcntspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostetet) Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags »iS Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnement-Preis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — . kostet_1O Pf »Mr Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr. 49. Dienstag, den 20. Jnni 1882. Bekanntmachung, das Schlachten betreffend. Von dem Thierschutzverein zu Meißen ist die Aufmerksamkeit der Königlichen Amtshauptmannschaft auf die beim Schlachten insbe sondere beim Schlachten von Schweinen noch vielfach unnöthiger Weise geübte Grausamkeit gelenkt worden. Wenn nun auch die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses zur Zeit davon absehen muß, allgemeine Anordnungen für das Schlachten zu treffen, so will man doch nicht unterlassen, darauf öffentlich hinzuweisen, daß nach übereinstimmender Ansicht der Sachverständigen diejenige Schlachtmethode die beste ist, bei welcher die Thiere zunächst durch einen oder mehrere Kopfschläge betäubt und dann erst durch Kehlschnitt oder Bruststich getödtet werden und daß insbesondere die vorherige Betäubung des Thieres keines wegs die Verblutung beeinträchtigt. Meißen, am 12. Juni 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. *. Bofse. Bekanntmachung. Im Einverständniß mit den Erben des Gutsbesitzers Ernst Ludwig Just in Limbach soll von dem unterzeichneten Amtsgerichte das zu dem Just'schen Nachlasse gehörige Zweihufengut, Fol. 17 des Grund- und Hypothekenbuches, welches einen Flächeninhalt von 42 Hect. 61,« Ar oder 77 Acker 1 ^Ruthe mit 1133,«, Steuereinheiten umfaßt, nebst anstehender Ernte, Vieh, Schiff und Geschirre, über haupt, wie es steht und liegt, verlaust werden. Kauflustige werden deshalb hiermit veranlaßt, ihre Offerten bis zum 20. Juli ds. Js. mündlich oder schriftlich hier anzubringen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, d» iL Zm> iE. vr. Gangloff. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte ist für den abwesenden Julius Ernst Striegler aus Groitzsch am 15. Juni d. Js. Herr Schuhmachermeister Carl August Herzog in Wilsdruff als Vormund in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 17. Ium 1882. vr. Gangloff. Busch. Kommenden Donnerstag, ven SS. Juni ds. IS., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung -eö Sta-tgemein-eratb-. Wilsdruff, am 19. Juni 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tngesgeschichtc. Im Reichstage nahm vorige Mittwoch bei Weiterberathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Reichstabaksmonopol, als erster Redner der sächsische Abgeordnete Ackermann das Wort und erklärte, daß den Conservativen das Monopol keine Parteifrage fei, wenn also ein Theil derselben nicht beistimme, so würden sie im Uebrigen doch an dem gemeinsamen Programme festhalten, die soziale Reform weitsr unterstützen, dem Reiche neue Mittel im Bedarfsfälle bewilligen, auch den Einzelstaaten. Gegenüber aber den zahlreichen Kundgebungen aus dem Lande könne er sich für eine so tief in d«s wirthschaftliche Leben einschneidende Maßregel, wie das Monopol nicht entscheiden, sondern wolle die nothwendigen Mittel auf dem Wege der Resolution v. Minnigerode suchen, namentlich auch im Wege der höheren Besteuerung des Branntweins als Genußmittel. Nicht an die durch Agitation geschaffene öffentliche Meinung kehre er sich, wohl aber an die ihm bekannte wirkliche Meinung seiner Wähler. Ihm sei die Vorlegung des Monopols überhaupt erstaunlich gewesen, nach dem die Einzellandtage und selbst der preußische Volkswirthschaftsrath stch dagegen erklärt. Wenn Treitschke gestern das Monopol in förde- rativeni Sinne beleuchtet, so hole er (Redner) sich seine Rathschläge nicht bei Treitschke, obgleich derselbe jetzt auf der rechten Seite sitze; namentlich in sörderativem Punkte seien ihm die Rathschläge von Treitschkes einigermaßen verdächtig. Aus volkswirthschaftlichen Be denken sei er gegen das Monopol, doch auch ans finanziellen, da man Nicht solche Preise nehmen könne vom deutschen Rancher wie in Frank reich, und die in Oesterreich erzielten Finanzerfolge eine so einschnei dende Maßregel nicht rechtfertigten. Die jetzt schon 45 Millionen Mark eintragende Tabaksteuer werde in Kurzem dem österreichischen Monopol-Erträge nahezu gleichkommen. So lange es andere weniger oder gar nicht belastete Objekte gebe, werde er den Tabak nicht höher heranziehen, und so gern er auch bereit sei, den preußischen Bedürf nissen Rechnung zu tragen, könne er doch die sächsische höchst blühende Tabak-Industrie nicht ohne Rücksicht lassen. Wunderbar sei ihm, daß der Bericht als durch das Monopol geschädigte Staaten nur Bremen und Baden und nicht auch Sachsen nenne, das 14 Proz. der Tabak arbeiter und 16 Proz. der Tabak-Fabrikations-Geschäfte habe, die in Deutschland seien. Bei der Vertheilung der Monopol-Fabriken müsse bei allem Wohlwollen Sachsen zu kurz kommen und die in jetziger Zeit der wachsenden Groß-Industrie so werthvolle Haus-Industrie werde und müsse zu Grunde gehen. Auch die Entschädigungen seien ungenügend, um so mehr, als sie derjenigen, die nur den Tabakhandel als Nebengeschäft betreiben, gar nicht gedächten. An dem Begräbniß des Monpols nehme er ohne Schmerz Theil und hoffe, das Grab werde so tief sein, daß es nicht wieder auferstehe. Nach dreitägigen interessanten Debatten, welche sich zum großen Theil mehr über die allgemeinen Verhältnisse als über das Tabak monopol verbreiteten und zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen dein Kanzler und den Führern der Opposition führten, ist eS im Reichstage zu der ausschlaggebenden Abstimmung über H 1 deS Monopolgesetzes gekommen. Dieselbe ergab die Ablehnung des Paragraphen mit 276 gegen 43 Stimmen. Bei der Weiterberathung der übrigen Paragraphen am Donnerstag wurden dieselben nach kurzer Debatte ebenfalls abgelehnt und dadurch die Vorlage im Ganzen beseitigt. Wir wollen hoffen, für immer. Der Reichskanzler richtete an den Präsidenten des Reichstags ein Schreiben, in welchem es heißt, daß die verbündeten Regierungen die Berathung der Gewerbeordnung und der beiden sozialpolitischen Ent würfe wünschen. Werde vom Reichstage der Wunsch auf dessen Vertagung auf länger als 30 Tage gewünscht, so werde er, der Kanzler, die kaiserliche Ermächtigung hierfür einholen. Da der Senioren- konvent mit Majorität sich für längere Vertagung erklärt hat, erwiderte der Präsident dem Reichskanzler, es werde nicht möglich sein, die Ge werbeordnung und die sozialpolitischen Entwürfe im Monat Juni zu erledigen, und daß deshalb eine längere Vertagung gewünscht wird. Der Antrag ans längere Vertagung des Reichstags wurde angenommen und hierauf vom Staatsminister v. Bötticher namens des Kaifers der Reichstag vom 19. Juni bis zum 30. November vertagt. Die offiziöse Presse wendet sich jetzt scharf gegen die einzelnen Persönlichkeiten, welche dem Monopol das Grab gruben, zunächst gegen den Syndikus Barth aus Bremen, welcher den Kommissionsbericht verfaßte. „Die Gedankenarmuth dieses Berichts", schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.", „die Unfähigkeit des Referenten, dem Kanzler auf seine Kritik irgend etwas Haltbares zu erwidern und die ganze Hohlheit der Phrase soll schließlich durch den unverfrorenen Mangel an der landesüblichen Höflichkeit gedeckt werden, wenn dieser Abgeordnete den verbündeten Regierungen Deutschlands, in deren Namen und Auf trag die Vorlagen gemacht werden, öffentlich die Injurie ins Gesicht wirft, daß sie ohne eigenes Urtheil auf Befehl irgend eines Herrn ihre Vorlage gemacht hätten. Eine Weltstadt wie Bremen hat ihrer- seits nicht nöthig, behufs ihrer Vertretung zu der Kategorie Struve- Barth ihre Zuflucht zu nehmen, aber auch in der Stellung, die dieser Referent in seiner Vaterstadt nimmt, sollte man Leute vermuthen, die sachlich geschickter und formell höflicher zu reden wissen. Grobheit ist