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Wochenblatt Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 8 Mel (Dienstag und Freitag. AbonncmentSpreiS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 18 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für Wilsdruff, Tharandt, für die König!. Amtshauptmauuschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zn Wilsdruff. Einundvierzigfter Jahrgang. Nr. 104. Freitag, den 30. Dezember 1881. Unaufhaltsam braust die Fluth der Zeiten Durch des Weltalls mächt'gen Riesendom, Und es stürzt ins Meer der Ewigkeiten Nie versiegend, Wog' an Wog', ihr Strom; Flücht'ge Tropfen sind darin die Tage, Jede Welle ist ein Erdenjahr — So sind auch nur Tropfen Schmerz und Plage, Und blos Welle, was uns freudig war. Und Glück und Wonne, und Kummer und Weh Zerinncn mitsammen wie Wogen der See! Nichts besteht auf diesem Erdenrunde, Alles sinkt dahin als Raub der Zeit, Tauseud Trümmer geben davon Kunde, Werke, einst voll Glanz und Herrlichkeit; Was erzeugt die flüchtigen Minuten, Was das Jahr gebar, der Tag, die Stund', Reißen der Vergänglichkeit Fluthen Mit hinab in der Vernichtung Schlund. Doch Neues erhebt sich aus Trümmer hervor, i Und immer das Gute treibt schöner empor. Und es bleibt des Menschen Erdenwallen Stets ein Wandeln nur durch Licht und Nacht, Ew'ger Wechsel zwischen Steh'n und Fallen; Wieg' und Grab, Hinfälligkeit und Nacht. Tröstend weist dafür trotz Sturm u. Wettern, Uns der Glaube nach dem Sternenschein, Dort spricht Golt mit ew'gen Flammenlettern: „Ich will Euer Vller Vater sei«!" Wer muthig gerungen im Wechsel der Zeit, Dem lohnet auf immer die Ewigkeit. Und der Glanbe läßt die Hoffnung nimmer; Nach dem Nebel folgt der Sonnenschein. Decken Wolken auch den Sternenschimmer, Bald erglänzt er wieder klar und rein. Und wenn einst das Schiff durch Sturmeswogen Sicher liegt in seinem Hafen „Grab", Dann, war düster auch die Fahrt umzogen, Nimmt der Tod ja jede Bürde ab. Drum nimmer gezagt, denn auf Gottes Gebot Schweigt Sturm u. Welle, versiegt unsre Noth. Ach, das Jahr mit seinen vielen Stunden Ist für's Glück wohl eine Spanne kaum, Eine Ewigkeit für Schmerz und Wunden, Für die Wonne blos ein jel'ger Traum. Werft dem Scheidenden des Friedens Palmen Segnend mit hinab ins dunkle Grab, Reichen Segen gab es ja den Halmen Und den Frieden senk' es noch herab; Dann rufet dem Todten, dem der Segen entquoll Beim Scheiden vom Herzen: „auf immer leb' wohl!" Bekanntmüchnng. Von dem Bezirksausschüsse der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft sind für das Jahr 1882 wiederum die nachgenannten Herren als diejenigen Personen bezeichnet worden, aus welchen die Ortsbchö^den die Sachverständigen für die nach Z 7 der Verordnung vom 4. März 1881 zur Ermittelung und Feststellung der Entschädigung sür die wegen Seuchen getödteten Thiere zu bildende Commission zu wählen haben: Gutsbesitzer Andrä in Seebschütz, Nittergutspachtcr Andrä in Pinnewitz, - Andrä in Limbach, Gutsbesitzer Donath in Sönitz, » Eckelmann in Höfgen, Rittergutspachter Gappisch in Wunschwitz, Gutsbesitzer Gießmann in Röhrsdorf, Nittergutspachtcr Horst in Rothschönberg, Gutsbesitzer Klopfer in Schänitz, Rittergulspachter Knäbel in Schleinitz, Gutsbesitzer Kühne in Großkagen, - Lauterbach in Lüttewitz, - Moritz in Roltcwitz, - Peuckert in Kreißa, - - Gustav Ranft in Schmiedewalde, Rittergutspachter Roßberg in Zschvchau, . Sonntag in Deutschenbora, Gutsbesitzer Thomas in Lautzschen, - Wolf in Praterschütz, - Zschoche in Dennschütz. Meißen, am 20. Dccember 1881. Königliche Amtsbauptmannschast. ——— — v« Bosse. , Bekanntmachung. Die DrtSbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärpflichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumniß gesetzten Strafen zur rechtzeitigen Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle, welche nach ß 23 der Ersatz-Ordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die RckrutirungsstammroUen sind nach erfolgter Eintragung der Militärpflichtigen in alphabetischer Reihenfolge mit den Geburtslisten, Geburtsscheinen, Loosungsscheinen und sonstigen Unterlagen bis 5. Februar 1882 hier cinzureichen. Meißen, am 24. Dccember 1881. Königliche Amtsbauptmannschast. I. V. Gilbert, B.-Ass. . Bekanntmachung. Unter Hinweis, auf die Bestimmung in H 45 7b der Ersatz-Ordnung (Gcs.-Bl. v. I. 1876 S. 43) werden die Herren Ttandeb« beamten deS hiesigen Verwaltungsbezirks hierdurch aufgefordcrt, bis zum 15. Januar 1882 ein Verzeichniß der innerhalb ihres Bezirks im Jahre 1881 verstorbene» männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anher einzureichen. Ans diesem Verzeichnisse muß insbesondere Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort somit Sterbetag und Stcrbeort ersichtlich sein. Meißen, am 24. Dccember 1881. Königliche Amtsbauptmannschast. I. V. Gilbert, B.-Ass.