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macht, daß jeder Viehbesitzer im Falle der Unterlassung schleunigster Anzeige des Anspruchs auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere verlustig geht. Endlich wird noch auf Z 828 des Reichsstrafgesetzbuches hingewiesen, nach welchem Jeder, der Aufsichtsmaaßregeln, die von der zuständigen Behörde zur Verhütung der Verbreitung von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlich verletzt, mit Gefängnitz biß zu einem Kahre bestraft wird. Meißen, den 10. Februar 1877. Königliche Nmtshauptmanuschast. v. Bosse. Bekanntmachung. Da in Folge des Ausbruchs der Rinderpest in einem Gehöfte der hiesigen Stadt von heute an das Militär die Absperrung der selben übernommen hat, so wird Folgendes sür das verkehrende Publikum zur Nachachtung bekannt gemacht: 1. Den Anordnungen der ausgestellten Militärposten ist unbedingt Folge zu leisten, vorzüglich ist auf Anrufen ssehen zu bleiben und Antwort zu geben, da sonst die Posten angewiesen sind, zu arretiren, resp. von der Waffe Gebrauch zu machen. 2. » Aus der Stadt hinaus und in dieselbe herein darf nur auf den 4 Haupt-Chausseen: nach Meißen, Rosten, Tharandt und Dresden passirt werden. Die Feldwege dürfen keinesfalls passirt werden. 3. Für alles Vieh, Heu, Stroh und andere giftfangende Sachen ist die Aus- und Durchfuhr verboten. Alle Hausthiere, mit Aus nahme der Pferde, Hunde und Katzen, müssen im Stalle behalten oder eingesperrt werden. Fuhren dürfen nur mit Pferden gemacht werden. Fleischer, welche Vieh in die Stadt bringen wollen, haben sich vorher mit Passirschein vom Herrn Thierarzt LssAsr hier zu versehen. Menschen können ungehindert ein- und auspassiren. 4. Das verseuchte Gehöfte darf nur von denjenigen Personen betreten werden, die mit einem vom hiesigen Stadtgemeinderathe ausgestellten Passirschein versehen sind. 5. An die bei Lem Abdeckereiaebäude an der Struth befindliche Grube der eingescharrten Rinder darf Niemand näher als 300 Schritt heraukommen. 6. Zuwiderhandlungen sind nach ß 328 des Reichsstrafgesetzbuchs zu bestrafen. 7. Die Wiederaufhebung dieser Sperre wird besonders bekannt gemacht. Wilsdruff, am 11. Februar 1877. Der Bürgermeister und Ortscommissar. Ficker. Holz - Auktion. Im sollen am 21. März 1877, von Vormittags 9 Uhr an, nachstehende, in den Abtheilungen 3, 5, 13, 24, 25, 26, 27, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 53 und 58 des Grillenburger Reviers aufbereitete Hölzer, und zwar 24 Stück harte (buchene) Stämme, bis 15 Centimeter Mittcnstärke und 18 bis 26 Meter Länge, 41 - harte buchene dergl., von 16 bis 22 Centimeter Mittenstärke und 18 bis 26 Meter Länge, 22 - harte buchene dergl., von 23 bis 29 Centimeter Mittenstärke und 18 bis 26 Meter Länge, 10 - harte buchene dergl., von 30 bis 36 Centimeter Mittenstärke und 18 bis 26 Meter Länge, 3 « harte buchene dergl., von 37 rc. Centimeter Mittcnstärke nnd 18 bis 26 Meter Länge, 2877 - weiche dergleichen, bis 15 Centimeter Mittenstärke, und 16 bis 30 Meter Länge, 2102 - weiche dergleichen, von 16 bis 22 Centimeter Mittenstärke, und 16 bis 30 Meter Länge, 714 - weiche dergleichen, von 23 bis 29 Centimeter Mittenstärke und 16 bis 30 Meter Länge, 244 - weiche dergleichen, von 30 bis 36 Centimeter Mittenstärke nnd 16 bis 30 Meter Länge, 77 - weiche dergleichen, von 37 rc. Centimeter Mittenstärke und 16 bis 30 Meter Länge, 11 - harte (bnchene u. birkene) Klötzer, bis 15 Cent. Oberstärke und 3,- u. 4.z Meter Länge, 92 - harte (buchene u. birkene) dergl., von 16 bis 22 Cent. Oberstärke und 3,z u. 4,^ Meter Länge, 79 - harte dergl., von 23 bis 29 Centimeter Oberstärke und 3,- und 4,z Meter Länge, 34 - harte dergl., von 30 bis 36 Centimeter Oberstärke und 3,z und 4,z Meter Länge, 22 - harte dergl., von 37 bis 43 Centimeter Oberstärke und 3,,, und 4,« Meter Länge, 236 - weiche Klötzer, bis 15 Centimeter Oberstärke und 3„ und 4,z Meter Länge, 352 - weiche dergl., von 16 bis 22 Centimeter Oberstärke und 3,z und 4,z Meter Länge, 357 - weiche dergl., von 23 bis 29 Centimeter Oberstärke und 3,z und 4,z Meter Länge, 245 - weiche dergl., von 30 bis 36 Centimeter Oberstärke und 3,,, und 4,,, Meter Länge, 121 - weiche dergl., von 37 bis 43 Centimeter Oberstärke und 3,s und 4,z Meter Länge, 44 - weiche dergl., von 44 bis 50 Centimeter Oberstärke und 3,z und 4,, Meter Länge, 29 - weiche dergl., über 50 Centimeter Oberstärke und 3,- und 4,z Meter Länge, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend ver steigert werden. Die betr. Hölzer können vorher in Augenschein genommen werden und ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung auf Verlangen weitere Auskunft. Tharandt und Grillenburg, am 12. Februar 1877. König!. Forstrentamt. König!. Revierverwaltung. LL v. VeNrötvr. SS. Holz - Auction. Im - Gasthofe zu Spechtshausen sollen am 26. Februar 1877, von Vormittags 9 Uhr an, 896 Stück fichtene und tannene Stämme, von 12—47 Cent. Mittenstärke 1 aus den Abtheilungen: Laux 19, 20, 21, Werners- 483 - dergleichen Klötzer, von 16—58 Centimeter Oberstärke, l bach 24 und 26, Kienberg 30 und 3I, ca. 3 bis 400 Hundert dergl. Stange« von verschiedenen Dimensionen, Jungfcrnstein 12 und Brändchen 15, ferner