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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen Siebentel)» und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. H Dienstag, den 1. Januar 1878. —LM 2« KsNZOU ÄTK Ws«- Wn ersten Zahresmorgen. Wenn der Klang der frohen Weihnachtslieder, sUnd der Kranz, den sie um uns gewunden s Schien bislang des Friedens Sonne nieder Wenn der Glanz am grünen Tannenbaum ! Einst, der Freundschaft liebe Engelhaud, ! Ungetrübt auf unser Vaterland, Unsren alten Herzen einmal wieder Da so leicht die Herzen sich gefunden i Schirmte Gott der Deutschen starken Hüter Vorgezaubert mild der Kindheit Traum, In der Jugend fonnighellem Land, Vor des blinden Eifrers Mörderhand, Und die Liebe, die uns einst getragen, Mehr und mehr muß er der Blätter lassen; Ruhen denn der großen Heerde Führer, Und der Lenz mit feinen Blüthentagen, -Die wir fröhlich heute noch umfassen Ruhen denn des wilden Brandes Schürer? Führt des Jahres erster Frührothschein Geh'n vielleicht schon bald den andern nach, Suche den, der Brief und Siegel giebt, In die dunkle Zukunft uns hinein. - Deren Wanderstab schon längst zerbrach.! Daß sich nicht der Helle Himmel trübt. Mit den Gliedern in der Jahre Kette Und was klug berechnend du errungen Das ist Bangen, das beim Morgengrauen Mehrt sich Eins nur, die Vergangenheit; Und im Schweiße deines Angesichts, Dieses Tags den stillen Ernst erfaßt; Aber in des Lebensstromes Bette Können dir es es nicht Erschütterungen sDoch daneben stellt er das Vertrauen Wird nur weniger der künft'gen Zeit. Jäh zerbröckeln in ein kläglich Nichts? Als der Feierstunden zweiten Gast, Mit der Sichel in der Hand der Mäher, s Und das Glück, deß Odem dich umfächelt, lUnd das spricht, den Blick zu Gott erhoben: Näher rückt er uns und immer näher, Das mit rosigrothem Mund dir lächelt, -Alles liegt in deiner Hand da oben. Und zu Jahre ruhen wir vielleicht, Bald kann dir's den Rücken kehren, bald,) Du wirst geben, was uns no.th und gut; Wo die Sorge und der Kummer schweigt, s Seiner Gunst vergessend schnöd und kalt. ; Nimm uns, Herr, in deine treue Hut! Aus d?m „Chcmn. Tgbl." Bekanntmachung. Die Herreu Standesbeamten des hiesigen Bezirks werden zur Nachachtung darauf aufmerksam gemacht, daß die nach Z 14 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes re. vom 6. Februar 1875 von ihnen zu führenden Nebenregister nach Z 18 der Aus führungsverordnung vom 6. November 1875 längstens 8 Tage nach Schluß des Kalenderjahres anher einzureichen sind. Meißen, am 27. December 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. BekauuLmachu u g, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise der Marschfourage des Hauptmarktortes Meißen für Monat November d. I. folgendermaßen festgestellt: 7 Mk. 69 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 72 - - 50 - Heu, 2 - 36 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 22. December 1877. i. v. v. Maher. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen znr NecrutLrungs Stammrolle betreffend. Auf Grund der Bestimmung in Z 23 der Deutschen Wehrordnnng vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1858 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Fa- milenhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle Diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienst zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhanpt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder von Haft bis zu drei Tagen andurch auf, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1878 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Äosungsfcheine sich persönlich zur Aufnahme in die Recrutirungsstammrolle in der hiesigen Raths-Expedition anzumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben oder von hier als dem Orte, wo sie ihren dauernden Auf enthalt haben, zeitig abwesend sind, — wie auf der Reife begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute, u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgesetzten Zeltraumes zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 31. December 1877. Der Stadtgemeinderath. — Ficke», Brgmstr. Bekanntmachung. Gemäßheit^des Gesetzes vom 18. August 1868, „die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend", hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignatiou aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. tverdeu demgemäß alle hiesigen Bewohner, welche im Besitz von Hnnden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 10. Januar 1878 IN der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 31. December 1877. Der Stadtgemeinderath. Ficke», Brgmstr.