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Wochenblatt ft- Nr. 72. Freitag, den 7. September 188S Rm. buchene Brennscheite Hdrt. fichtene Reisstangen von 2—3 cm Unterstärke, 7 machenden Bedingungen meist- gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu einzeln bietend und partieenweise versteigert werden. birkene - aspene - fichtene - buchene Brennknüppel, birkene - fichtene - buchene Aeste, birkene - fichtene 6 Rm. 1 - 180 - Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abvnnementspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kvstet 10 Pf. Inseratenannahme Montag» ».Donnerstags di» Mittag 12 Uhr. 21,ao 34,oo 6,00 Kgl. Revierverwaltung. «K G. Dost. Bekanntmachung, die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße bete. Die Gast- und Schankwirthe in hiesigem Bezirke werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie rechtzeitig die erforderliche Vorbereitung zu treffen haben, um sich nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Juli 1881 (Reichsgesetzblatt Seite 249) in ihren Gast- und Schankwirthschaften bis zum i. Januar 1884 mit vorschriftsmäßigen Schankgefäßen für die Verabreichung von Wein, Obstwein, Most und Bier, sowie mit gehörig gestempelten Flüsstg- keitsmaßen zur Prüfung ihrer Schankgefäße zu versehen. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß den Aichämtern nur die Stempelung der jenigen Flüssigkeitsmaße obliegt, welche zur Prüfung der Schankgefäße bereit zu halten sind, dagegen zur Raumgehaltsbezeichnung der Schank gefäße die Äichämter nicht befugt sind, vielmehr den Gast- und Schankwirthen überlassen ist, nach eigener freier Wahl diese Bezeichnung, für deren Richtigkeit sie unter allen Umständen haftbar sind, sich zu verschaffen. Da mit Beginn des Jahres 1884 sämmtliche in den Gast- und Schankwirthschaften zur Verabreichung der im Gesetze bezeichneten Getränke dienenden Schankgefäße, welche die vorschriftsmäßige Jnhaltsbezeichnung nicht tragen, oder sonst den Anforderungen des Gesetzes nicht genügen, ausnahmslos der Einziehung unterliegen werden, so wird noch auf die empfindlichen Nachtheile hiermit verwiesen, deren säumige Gewerbtreibende sich zu gewärtigen haben. Meißen, am 30. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. ' v. Boffe. 4 3 1 9 2 9 58 Nähere Auskunft ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung. Tharandt und Grillenburg, am 29.August 1883. Kgl. Forstrentamt. R. v. Schroter. Im Gasthofe zu Grillenburg sollen ÄSIL LG. 1883 von früh s Uhr an nachstehende in den Abtheilungen 6—9, 11—14, 24—30, 34, 36—43, 50—54 aufbereitete Hölzer, als: auf OriHsildurAsr I'orstrsvisr. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte deS hie sigen Bezirks, der Stadt Meisten, auf den Monat Kuli dieses Jahres folgendermaßen festgestellt worden: 7 M. 38 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 9 - - 50 - Heu, 2 - 10 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshanptmannschaft Meißen, am 31. August 1883. v. Boffe. für die König!. Amtshanptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff Dreiundvierzigster Jahrgang. und Stelle, um ihm über das Unglück zu berichten. Die Getödteten sind zur Rekognition nach Berlin gebracht worden. Bis auf den Un teroffizier Scharfenberg des 10. Fußartillerieregiments und den Unter offizier Seidel des sächsischen Artillerieregiments sind die Verunglückten sämmtlich Berliner Bürgerkreisen angehörig. Eine Frau, welcher beide Beine abgefahren worden sind, verstarb auf dem Transport zum Krankenhause. Die Untersuchung ist in vollem Gange. — Aus Berlin wird weiter berichtet: Das Eisenbahnunglück in Steglitz hält die Ge- müther in fieberhaftester Aufregung. Tausende von Berlinern besuchten Montag die Unglücksstätte. Staatsanwalt Wachler, in dessen Händen die Untersuchung liegt, erklärte, er könne nach seinen bisherigen Wahr nehmungen den Bahnbeamten keine Schuld beimessen. Allgemein wird behauptet, daß die Unteroffiziere, welche verunglückt sind, die Barriere weggeschoben und das große Publikum veranlaßt haben, auf die Ge- leise zu strömen. Um 12 Uhr Mittags wurden die entsetzlich ver- Dank. Herr Gerichtsamtmann a. D. Oustsv in Ehrenbürger unserer Stadt, hat aus Anlaß eines von Ihm in aller Stille und Zurückgezogenheit gefeierten seltenen Festes unter dem Römischen Sprüchworte: „k08t mortem null» vo1uptu8" unserer Stadt, Seiner Vaterstadt, in welcher Er 38 Jahre als Beamter thätig gewesen ist, wieder ein Geschenk und zwar von 150V Mark in König!. Sachs. Rente mit dem Wunsche übersendet, die Zinsen davon alljährlich zur Bekleidung armer, würdiger, in Wilsdruff geborener Confirmanden verwenden zu wollen. Indem wir Herrn Gerichtsamtmann Leonhardi für diesen neuen Beweis von Liebe und Wohlwollen unseren herzlichsten Dank aussprechen, wünschen wir zugleich, daß Gott Ihm ein reicher Vergelter sein und Ihn auch fernerhin in reichstem Maße segnen möge. Wilsdruff, am 4. September 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Am Sonntag Abend gegen 10 Uhr fuhr ein von Potsdam kommender Personenzug auf der Station in Steglitz bei Berlin ein, um die dort schon lange wartenden Personen nach Berlin zu befördern. Der Zug war noch nicht zum Stillstand gekommen, als die Menge theilweise über die Barrieren sprang, theilweise die Barrieren selbst öffnete und den Zug von der falschen Seite zu besteigen versuchte. Die angestrengten Bemühungen und die Warnungsrufe des Beamten personals, um das Publikum zurückzuhalten, waren vergeblich. In diesem Augenblicke brauste der von Berlin kommende Courierzug heran und durchschnitt den Menschenknäuel; 17 Männer, 18 Frauen und 4 Kinder wurden sofort getödtet, 5 schwer verletzt. Aerztliche Hilfe war sofort zur Stelle. Se Maj. der Kaiser entsandte sofort nach Eingang der Nachricht von dem Unglück den Gouverneur und den Komman danten von Berlin, wie den Vertreter des Polizeipräsidenten an Ort Erschent wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag AbonnememSpreiS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — für kostet^w Pf. Wilsdruff, Tharandt, -W-- Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden.