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Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die König!. Amtshauptmannschnst zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dreiundvierzigster Hahrgang. 1883. Rr. 77. Dienstag, den 25. September Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freits». Abonncmemspreis Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannahme Montags u. Donnerstags l,iS Mittag 12 NI>r Erscheint wöchentlich 2 Ma! Dienstag unr Freitag.. Abonnementspreis v erteljährlich 1 Marl. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pi. Znseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Die auf den 27. September d. I. anberaumte Versteigerung der dem Maurer Friedrich Eduard Schanze in Neutanneberg zuge hörigen Häuslernahrung Fol. 2 des Grund- und Hypothekenbuches für diesen Ort hat sich -vle-igt. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 22. September 1883. vr. 6au^IvU. für Nächsten Donnerstag, den 27. Sept. d. H., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths. Wilsdruff, am 24. September 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Nächsten Freitag, den ZH. September, Nachmittags 6 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause im Sessionszimmer der hiesige sogenannte Gänseanger zwischen der Saubach und dem Mühlgraben unter den vor dem Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Pachtlustige werden dazu hiermit eingeladen. Wilsdruff, am 24. September 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmächnng Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage sub O unter II hierzu verpflichtet sind, wollen sich behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 15. Oktober ds. Js. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 2 Mark in der hiesigen Rathsexpedition anmelden. Wilsdruff, am 24. September 1883. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. D Nach Z 17 der revidirten Städteordnung sind I ., zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1. die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark jährlich entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufent haltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezirke ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder v. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; II., zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet alle zur Bürgenechtserwerbung berechtigte Gemeindemitglieder, welche 1. männlichen Geschlechtes sind, 2. feit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und ^mindestens 9 Mark an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1. bis mit 15. nächsten Monats ist der 3te Termin Einkommensteuer, sowie .Handrente und HandeSkulturrente, ferner der 2te Termin Hinmobiliar Brandkaffenbeiträge und schließlich das 3te Quartal Schulgeld bei Vermeidung exekutivifcher Beitreibung an die Stadtkämmerei abzuentrichten. Wilsdruff, am 22. September 1883. Der Stadtrath. „ , ,Dicker, Interessantes aus Luthers Leben. VIII. Luther war ins Kloster gegangen, weil er hoffte, als Klosterbru der sich den Himmel verdienen zu können. Mit einer Energie der Seele, die ihres Gleichen suchte, ging er denn nun ans Werk, dieses Ziel zu erreichen. Die Anbetung der Maria, die im Kloster mit glühender Begeisterung getrieben wurde, genügte ihm noch nicht. Er wandte sich mit seinen Gebeten auch noch an andere Heilige, die ihm helfen sollten, in den Himmel zu kommen, so besonders an die heilige Anna, den heiligen Georg und den Apostel Thomas. Namentlich von Letzterem, der ja selbst so sehr an Kleinmuth gelitten, hoffte er Mit gefühl mit seinen Seelenleiden. — Mit der Beichte seiner Sünden, die er wie jeder Klosterbruder mindestens einmal in der Woche vor seinem Beichtiger abzulegen hatte, nahm er es peinlich genau. Jedes Zorn- oder Haßgefühl gegen den oder jenen Klosterbruder, von dem er etwa einmal gekränkt wurde, erschien ihm als schwere Todsünde, jedes Versehen gegen die klösterlichen Satzungen, gegen die strenge Hausordnung, gegen die äußeren Formen des Gottesdienstes brannte ihm auf dem Gewissen, als wäre es ein Verbrechen gewesen. Er konnte nicht oft genug vor seinem Beichtvater auf die Kniee sinken und jedesmal brachte er mit gebrochenem Herzen eine lange Litanei von Sünden vor, die er seit der letzten Beichte begangen zu haben glaubte, ledesmal verrichtete er mit peinlicher Gewissenhaftigkeit die äußerlichen Bußübungen, bie ihm dafür auferlegt wurden, Nachtwachen, Fasten, lange Gebete, ja er that uoch mehr als der Beichtvater ihm auferlegt hatte. Was Wunder, daß er trotz seiner harten Erziehung durch solche Selbstmarterung körperlich herunterkam! Die Zeit, die ihm von solchen Brgmstr. religiösen Üebungen noch übrig blieb, verwandte er mit eisernem Fleiß auf das Studium theologischer Schriften, besonders solcher aus dem Mittelalter. Aber weil in diesen die ursprüngliche Lehre des Evange liums schon nicht mehr ganz rein erhalten war, kam Luther auch durch diese nicht zum Frieden. Trotzdem daß sie den Sünder auf die Gnade Gottes in Christo hinwiesen, verlangten sie dennoch, daß der Begna digte mit ihr sich nicht begnügen dürfe, sondern er müsse sich nun, um selig zu werden, wiederum Christo völlig zum Opfer bringen. Letzteres erstrebte Luther mir aller Kraft seines Herzens, aber weil er fühlte, daß immer wieder vieles daran fehlte, so glaubte er natür lich immer wieder, er sei nicht vollkommen und deshalb sei ihm der Himmel verschlossen. Die schrecklichste Anfechtung war ihm die, daß er öfters auf den Gedanken kam, Gott wolle ihn vielleicht gar nicht selig werden lassen, sondern wolle ihn zur Hölle verdammen. Die neuesten Forschungen über unsern nächsten Himmelskörper. Es klingt allerdings unglaublich, daß die Unzahl von ringförmigen Vertiefungen im Mond daher rühren solle, daß Himmelskörper in die Mondkugel hineingestürzt sein sollen, als diese noch nicht hart gewor den war. Wie viele solcher Himmelskörper müßten dann nicht hinein gestürzt sein! Allein die Unglaublichkeit verschwindet, wenn man be denkt, was hervorragende Astronomen von den Ringen des Planeten Saturn sagen, deren äußerster Durchmesser bekanntlich 38,000 Meilen beträgt. Sie sagen, diese Ringe, welche nns wie ein weißer Lichtnebel vorkommen, beständen aus unzähligen Himmelskörpern, welche um den