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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmnnuschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Witsdruff. Zweiun-vievzigfter ^«Hegang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer ksstct^O Pf. Jnseratcnannahmt Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich I Mark Eine einzelne Nummer kostet_10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 39. Dienstag, den 16. Mai 1882. Bekanntmachung. In der Nacht vom 4. zum 5. dieses Monats sind auf der Chaussee zwischen Wilsdruff und Limbach, Abth. II Stat. 6,1 bis 6,5 von 18 neugepflanzten Aepfel- und Birnbäumen die Kronen frevelhafter Weise abgebrochen worden. Es wird Solches mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Derjenige, welcher den Urheber dieses Baumfrevels dergestalt zur Anzeige bringt, daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohn««« von SV Mark erhält. Meißen, am 9. Mai 1882. Königliche Amtshauptnuumschaft. v. Bosse. BekamttmKchuug, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Von der Königl. Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Marz dieses Jahres solgendermaßen festgestellt worden: 8 Mark 27 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 76 - - 50 - Heu, 2 - 53 - - 50 - Stroh. König!. Amtshauptmannschast Meißen, am8. Mm i882. v. Bosse. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren^ über das Vermögen des Schänkwirtes und Kramers Carl August in Neutanneberg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 12. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Dr. Gangloss. Veröffentlicht durch Busch, Ger.-Schreiber. Nächste« Freitag, den IN. -. M , 8 Uhr Vormittags kommt in dem Restaurant zur Post hierselbst ein Kronleuchter, 4armig (zu Petroleum) gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 15. Mai 1882. Busch, Kgl. Vollstr.-Beamter. Auktion! Freitag, den IN. Mai -. K», Nachmittags 2 Uhr, werden im Ficker'schen Gasthose in Rothschönberg 2 Speisetafeln, 1 Wäschschrank, Bier-, Wein- und Schnapsgläser, Stühle, 1 Wäschmangel, Tische, 1 Schirmlampe u. s. w. gegen sofortige Baarzahlung versteigert. Wilsdruff, am 6. Mai 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Matthes. Kommenden Mittwoch, den 17. Mai d. K., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des StadtgemeinderathS. Wilsdruff, am 15. Mai 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. T agesgeschichte. Die erste Berathung des Tabakmonopols im Reichstage ist so ruhig verlaufen, als wenn es sich um einen ganz gleichgiltigen Gegenstand gehandelt hätte. Bei der Abwesenheit des Fürsten Bis marck und der vorausgegangenen gründlichen Erörterung der Vorlage in der Presse, wie auch bei der Entschiedenheit, mit welcher der Reichs tag derselben gegenüber bereits Stellung genommen, ist dies übrigens kaum zu verwundern. Staatssekretär Scholz führte die Vorlage in einer ausführlichen Rede ein, in welcher er die Notwendigkeit des Monopols aus finanziellen Gründen nachwics. Dasselbe ergebe einen Ertrag von 163 Millionen Mark und zwar ohne Schädigung des Tabaksbaues, vielmehr unter „Schonung und Förderung" desselben und „ohne Mehrbelastung der Consumcnten, besonders derjenigen aus den ärmeren Schichten des Volkes." (!) Im Uebrigen beschränkte sich Herr Scholz im Wesentlichen darauf, die gegen das Monopol erho benen Einwände kurz aufzuzählen und jeden einzelnen ohne viele Gründe für unwahr zu erklären. Als wirklichen Uebelstand erkannte der Staatssekretär nur an, daß eine Zahl von Personen gezwungen sein würden, sich einen andern Beruf zu wählen, für diese trete aber eine billigere Entschädigung ein. Andere Personen und selbst ganze Städte würden ferner allerdings indirekt durch Einführung des Monopols geschädigt und könnten keine Entschädigung erhalten, da sich eine solche nicht berechnen ließe. Diesem Uebelstande gegenüber tröstete sich Herr Scholz mit dem großen Vortheil, den die Allgemeinheit vom Monopol genießen werde. Das Monopol sei eben die beste und für Alle die leichteste Art der Besteuerung des Tabaks, aus dem höhere Erträge als jetzt unter allen Umständen gezogen werden müßten. Die Regierung halte dasselbe aus diesem Grunde für unabwendbar und bitte dringend um Annahme des Gesetzes. Von den Gegenreden machte besonderen Eindruck die des früheren Staatsministers Hob- recht, der ausführte, daß das Monopol nichts Wesentliches einbringe, sobald man alle Versprechungen, die man gemacht habe, erfüllen und wohlfeilen Tabak liefern und alle verletzten Interessen schonen wolle. Wünsche^man vom Monopol große Erträge, — und das sei doch nothwendig" das Ziel der Regierung — so könne von solcher Schon ung nicht die Rede sein. Aus diesem Grunde sei er mit seinen poli tischen Freunden sür strikte Ablehnung des Monopols, das in Deutsch land niemals annehmbar sein werde. Um der Bedeutung der Sache gerecht zu werden und um zu einer allseitig geklärten Lage zu kommen, plaidirte der Redner für commissarische Berathung, ohne derselben jedoch ein besonderes Gewicht beizulegen. Der die Unfallversicherung der Arbeiter betr. neue Gesetzentwurf, welcher jetzt dem deutschen Reichstage vorliegt, unterscheidet sich von der früheren Regierungsvorlage durch den gänzlichen Verzicht auf die Reichsversicherungsanstalt und durch die Uebertragung der Versicher ung auf genossenschaftliche Verbände. Der letztere Umstand hat die Ersetzung der Versicherung gegen feste Prämien durch Versicherung auf Gegenseitigkeit zur nothwendigen Folge. Außerdem ist der Grund satz, daß der Arbeitnehmer nicht belastet werden dürfe, preisgegeben. Der Arbeiter wird zwar nicht direkt herangezogen, da aber der Unfall versicherung nur diejenigen Arbeiter theilhaftig werden sollen, deren Arbeitsunfähigkeit länger als 13 Wochen dauert, die übrigen aber (nach den im Volkswirthsschaftsrath aufgestellten Berechnungen 95 bis 99 pCt. sümmtlicher Unfälle) den Krankenkassen zur Last fallen, zu denen die Arbeiter zwei Drittel der Beiträge zu zahlen haben, so werden dieselben durch das neue Gesetz entschieden ungünstiger gestellt, als durch die vorjährige Vorlage. Freilich wird vielfach behauptet, diese Belastung der Arbeiter sei nur eine scheinbare, weil die Arbeit geber nach- der bezüglichen Vorlage in Zukunft ein Drittel der Bei träge zu allen Ausgaben der Krankenkassen leisten sollen. Große Be geisterung für die jetzige Vorlage dürfte trotzdem ebensowenig in den Kreisen der Arbeitnehmer als der Arbeitgeber herrschen. Der Reichstag wird seine Pfingstferien voraussichtlich schon am 17. d. M. beginnen. Bis dahin sollen noch die ersten Berathungen des Krankenkassen- und des Uufallversicherungsgesetzes und, wenn mög lich, auch diejenige des Gesetzes, betreffend die Versorgung der Hinter-