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Wochenblatt für Wilsdruff, ThamM, Rossen, Siebentel)» und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. 3. Dienstag, den 8. Januar 1878. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung in ß 45,7b. der Ersatz-Ordnung (Ges.-Bl. vom Jahre 1876, S. 43) werden die Herren Standesbeamten des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks aufgefordert, bis spätestens zum 13. Januar 1878 einen Auszug aus dem Sterberegister des Jahres 1877, enthaltend die Eintragungen von Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, anher einzureichen. Aus diesem Auszuge muß insbesondere Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort, sowie Sterbetag und Sterbeort ersichtlich sein. Meißen, am 31. December 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. von B-ffe. Bekanntmachung. Der letzte Schneefall hat gezeigt, daß im hiesigen Bezirke die Absteckung der Winterbahnen nicht allenthalben erfolgt ist. Die Wegebaupflichtigen werden daher hierdurch angewiesen, soweit dies nicht schon geschehen, für alsbaldige Absteckung der Winter bahn in genügender Weise Sorge zu tragen und Wege, die in Folge des Schneefalls unpafsirbar werden, fofort zu sperren. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, «m 3. Januar 1878. von Bosse. Bekanntmachung. Die Ortsbehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß die Militär pflichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Ver- fäumniß gesetzten Strafen zur rechtzeitigen Anmeldung zur Recrutiruugsstammrolle, welche nach tz 23 der Ersatzordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die Recrutirungs - Stammrollen sind nach erfolgter Eintragung der Militärpflichtigen in alphabetischer Reihenfolge mit den Ge burtslisten und sonstigen Unterlagen spätestens bis zum Z. Februar ds. Js. hier einzureichen. Meißen, am 3. Januar l878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung, die Jahresberichte über die Schulen betreffend. Die Jahresberichte der Herren Lehrer über die Schulen des Aufsichtsbezirkes Meißen, welche bis Ende des vergangenen Jahres fällig waren, sind nebst den Consefsionslisten spätestens bis zum 10. dieses Monats durch die Herren Localschulinspectoren hier einznreichen. Meißen, den 5. Januar 1878. Der Königliche Bezirksschulinspector. Wangemann. Auf Folium 28 des hiesigen Handels-Registers ist die Auflösung der Gchutzgemeinfchaft für Handel und Gewerbe in Wilsdruff, eingetragene Genossenschaft, heute verlautbart worden, was auf Antrag des zeitherigen Genossenschaftsvorstandes und mit der Aufforderung an die etwaigen Gläubiger der Schutzgemeinschaft, ihre Forderungen ungesäumt bei dem Vorstand derselben, Herrn Ml-ert Thomas allhier, anzumelden, hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 5. Januar 1878. Das Königliche Gerichtsamt. — l >i . Gauglsff. B e k a n n t m a ch u n g. Da es in neuerer Zeit vorgekommen ist, daß Dienstboten «icht oder nicht zu rechter Zeit hier ««gemeldet worden sind, so wird Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. Jeder, welcher sich in hiesiger Stadt in Dienste bcgiebt, ist fofort beim Rtutritte deS Dienstes unter Vorzeigung des Gesindezeugnißbuches auf der hiesigen Rathsexpedition anzumelden. Wer dagegen ohne diese vorgeschriebene Meldung eine Person in Dienst genommen hat, wird mit einer Geldstrafe von 2 Mark 50 Pfennigen bis 15 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe belegt. 2. Jeder Dienstwechfel in der Stadt ist vom neuen Dienstherrn, die Entlassung eines Dienstboten aber von der letzte« Dienstherrfchaft ebenfalls auf der hiesigen Rathsexpedition zu melden. Die Unterlassung dieser Meldungen werden mit je 2 Mark 50 Pfennigen oder 1 Tag Haft bestraft. Zur genauen Durchführung dieser Maßregeln werden von Zeit zu Zeit Gesinderevisionen stattfinden. Wilsdruff, am 5. Januar 1878. Der Bürgermeister. Ficker. Tagesgeschichte. Das Jahr 1877 hat nicht umsonst zwei böse Sieben gehabt. Es war eines der schwersten Prüflings- und Entbehrungs-Jahre, welche seit 1871 die Massen des Volks heimgesucht haben. Obwohl die den wirthschaftlichen Ausschreitungen folgende Krisis schon im Jahre 1873 zum Ausbruch kam, so berührte sie doch jahrelang vor zugsweise nur die Leute an den Börsen und hat erst seit 1875 auch den Groß- und Kleinhandel, die Fabrik« und Handwerks-Industrie und die handarbeitenden Classen aller Länder in Mitleidenschaft ge zogen. Die reicheren und mittleren Classen, welche in den Gründungs jahren ihre Capitalien in Bank-, Eisenbahn-, Bergwerks-, Bau- lind Jndustrie-Actien angelegt hatten, wollten es lange Zeit nicht glauben, daß sie wirklich ärmer geworden seien und sich einschränken müßten. Nach und nach haben sich die Naturgesetze des wirthschaftlichen Verkehrs immer unerbittlicher geltend gemacht und zur Rückkehr zu der so viel fach verlassenen Ordnung gemahnt. Der Springfluth ist die Ebbe gefolgt. WaS faul oder auf Sand gebaut war, mußte zusammen-