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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentes)» und die Umgegenden. Amtsblatt iir die Königs. Amtshauptlnannschaft zu Meißen, das Königs. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags ».Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhk. 86. Dienstag, den 30. October 1877. Verordnung, die Einziehung der Cassenscheine der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie betreffend. Nachdem zwischen dem Finanz-Ministerium als Vertreter des Königlich Sächsischen Staatsfiscus und den Liquidatoren der Leipzig- Dresdner Eisenbahn-Compagnie als den Vertretern der gedachten Eisenbahn-Gesellschaft der Vertrag über den Ankauf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn Seiten des Staates zum Abschluß gelaugt ist und in Folge dessen nach Punkt 2. II. b. des Vertrags auch sämmtliche der ge^ nannten Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen gegenüber den Inhabern der von der Gesellschaft auf Grund des ihr durch Allerhöchstes Decret vom 6. Mai 1835 ertheilten Privilegiums ausgegebcnen Cassenscheine im Betrage von 1,500,000 Mark — 500,000 Thaler auf den Staat übergegangen sind, wird wegen Einziehung dieser'Cassenscheine Folgendes hiermit verordnet und zur öffentlichen Kenntniß gebracht: I) Alle von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie ausgegebenen, nachstehend näher bezeichneten Cassenscheine, als a) der I. Emission vom Jahre 1838 und 1839 (sogen, weiße Scheine), d) der II. Emission „Umdruck von I844"> «) der III. Emission „Umdruck von 1855": (sogen, grüne Scheine), 6) der IV. Emission „Umdruck von 1870") s) der V. Emission vom Jahre 1875, von denen die Scheine der Emissionen unter u—ck auf je Einen Thaler, dagegen die der Emission unter s ans je 100 Mark lauten, werden bis zum 31. Januar 1878 von der Finanzhauptcasse zu Dresden, von der Lotterie-Darlehnscasse zu Leipzig, sowie von sämmtlichen Haupt zoll- und Hauptsteuer-Aemtern, BezirkSsteuer-Einnahme« und Forstrentämtern, ingleichen von der Staatseisenbahn-Hauptcasse und sämmtlichen Eisenbahnstations-Caffen sowohl zum Umtausch als in Zahlung angenommen. Die Inhaber solcher Scheine werden daher hiermit aufgefordcrt, dieselben von jetzt ab bis 31. Januar 1878 bei den vorbenannten Cassenstellen als Zahlungsmittel zu verwenden oder umzutauschen. Nach Ablauf der vorgedachten Frist werden die fraglichen Cassenscheine nur noch von der Finanzhauptcasse zu Dresden zur Um wechselung angenommen. 2) Die nach dem Vorstehenden eingezogenen Cassenscheine, ingleichen die zeither schon aus dem Verkehre gezogenen und bei der Finanzhauptcasse einstweilen angesammelten, sowie die künftig bei derfelbeu eingehenden dergleichen Scheine werden Seiten des Finanz- Ministeriums, dagegen die bei dem Stadtrathe zu Leipzig dcponirten 180,000 Mark noch unbegebene Cassenscheine L 100 Mark Seiten des genannten Stadtrahts vernichtet werden. Dresden, am 6. October 1877. Finanz-Mini st eriu m. . von v. Brück. Be kän ntmäch una. " Sonnabend, den 3. November dss. Js., Borm. 8 Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 27. October 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. V Bataillons - Befehl. Die diesjährigen Herbstcontrol - Versammlungen in dem Gerichtsamts- und Stadtbezirk Wilsdruff finden vor dem Gasthofe zum goldnen Löwen daselbst wie folgt statt: Mittwoch, den 14. November d. I., Nachmittags ^2 Uhr, sämmtliche Unterofficiere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes aus dem Stadtbezirk Wilsdruff und den Ortschaften: Kaufbach, Unkers dorf, Roitzsch, Steinbach bei Kesselsdorf, Kesselsdorf, Hühndorf, Kleinschönberg, Weistropp, Niederwartha und Wildberg. Mittwoch, den 14. November d. I., Nachmittags ^3 Uhr, sämmtliche Unterofficiere und Mannschaften des Bcurlaubtenstandes aus den Ortschaften: Sachsdorf, Klipphausen, Kneipe, Sora, Röhrsdorf, Grumbach, Herzogswalde, Steinbach bei Mohorn, Helbigsdorf, Birkenhain, Limbach, Blankenstein, Neukirchen, Lampersdorf, Lotzen, Schmiedewalde, Burkhardtswalde, Munzig, Neutanneberg, Älttanneberg, Roth schönberg, Perne und Groitzsch. Die Militär-Papiere sind mit zur Stelle zu bringen, Orden, Ehrenzeichen, Kriegsdenkmünzen rc. sind anzulegen. Ordres werden nicht erlassen und ergeht demzufolge an die Herren Gemeinde-Vorstände das Ersuchen, die in ihrem resp. Ort schaften aufhältlichen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, zu welchem auch die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen gehören, zum pünktlichen Erscheinen bei den vorgcdachten Controlen durch Anschläge in öffentlichen Localen zu veranlassen. Meißen, am 20. October 1877. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Mandelsloh, Oberstlieutenant. KauMöung der städtischen und freiwilligen Ieuerwehr. Sonntag, den 4. November dieses Jahres, Bormittags '/2II Uh», soll auf der hiesigen Schießwiese eine Hauptübung der hiesigen Feuerwehren abgehalten werden, und haben sich hierzu sämmtliche Mit glieder der städtischen und freiwilligen Feuerwehr, Abtheilungsführcr und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc., bei Vermeidung von l Mark Ordnungsstrafe, pünktlich einzusinden. Dienstbehinderungen sind bei den Herren Abtheilungsführern anzubringen und werden solche, wenn sie von Letzteren zur Befreiung von der Uebung nicht für ausreichend erachtet werden sollten, der Feuerlöschdeputation zur Entscheidung vorgelegt werden. Wilsdruff, am 27. October 1877. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.