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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. Freitag, ^en 22. Juni 1877. TRW FGkUMMMtNFHL (Sonntag, den 24. Juni.) Ihr seid im Frieden! Von der Erde Sorgen, Von allem Leide, allem Kampf und Drang Seid Ihr im Frieden Gottes nun geborgen — Ach, uns ist oftmals noch im Herzen bang. Ihr könnt des Höchsten Willen frei vollbringen, Und heil'ge Harmonie ist Euer Sein; Wir fehlen noch, und sind so laß im Ringen, Uns drückt noch schwer des innern Zwiespalts Pein. Ihr seid im Glück! Ihr habt das ew'ge Leben Und volle G'nüge, wie's der Herr verhieß. Ihr seht, wie alles Leid zum Heil gegeben Als Pfad zu dem verlor'nen Paradies. Wir lassen uns noch oftmals übermannen Von unserm Weh, daß das verzagte Herz Den Herrn vergißt, der allen Harm verbannen Und uns erlösen will von allem Schmerz. Ihr seid im Licht! Und was noch nie gekommen In eines Menschen Herz, Ihr fühlt es klar; Was nie ein sterblich Auge wahrgenommen Ist Euch in höchster Schöne offenbar. Uns dünkt ost Wesenheit, was äußre Hülle, Und Wahrheit, was nur ein Gebild der Zeit, Uns blendet noch des ew'gen Lichtes Fülle; Ihr schaut den Herrn in seiner Herrlichkeit. O Ihr Geliebteik! Unser tiefes Sehnen Nach Euch hebt unsre Seele himmelwärts, Es sollen die um Euch geweinten Thränen Von allen Schlacken läutern unser Herz. Zu Euch! Zu Euch geht unsrer Liebe Streben, Und sie umschlingt mit ihrer Sehnsucht Gluth Den Herrn, denn er nur ist der Weg zum Leben. Mein Herr und Gott, in Dir wird Alles gut! (WaldH. Anz.) — — »— — .... — Bekanntmachung, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend. Im Interesse des öffentlichen Verkehrs ist es dringend nothwendig, daß die straßenpolizeilichcn Bestimmungen streng befolgt werden. Mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark —- oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden, und daß die Gensdarmerie sowie das Straßenaufsichtspersonal angewiesen worden ist, gegen Contravementen un- nachsichtlich einzuschreiten, sieht sich die König!. Amtshauptmannschaft veranlaßt, hierdurch Folgendes noch besonders einzuschärfen: Jedes Fuhrwerk, welches nicht blos zur Personenbeförderung dient, muß mit dem Namen und Wohnorte oder der Firma (Fabrik, Mühle, Rittergut u. s. w.) des Eigcnthümers und, falls derselbe mehrere derartige Fuhrwerke hält, überdies noch mit einer besonderen Nummer verzeichnet sein. Die Bezeichnung ist auf der linken Seite an dem Fuhrwerke selbst, oder auf einer an demselben fest aufgehefteten Tafel in -eutlicher unverwischbarer Schrift von mindestens 5 Centimeter Höhe dergestalt anzubringen, daß sie beständig sichtbar blelbt. 2. Sowohl dem entgegenkommenden als auch dem überholenden Fuhrwerke ist nach rveUts auf die Hälfte des Weges aus zuweiche». 3. Zur Leitung eingespannter Pferde sind, mit Ausnahme der Ackerfuhren, lediglich «Kreuzzügel anzuwenden. 4. Bei dem Transporte von Langhölzern ist außer dem Fuhrmanne noch ein zweiter Mann zu verwenden, welcher das Hintertheil des Wagens zu leiten und während der Dunkelheit eine brennende Laterne zu führen hat. 5. Unnöthiges Peitschenknallen und sonstige Ungehörigkeiten, wodurch das Scheuwerden von Zug- und Reitthieren veranlaßt werden kann, sind verboten. 6. In die obengedachte Strafe verfällt auch, wer als Fuhrwerksführer seine Zugthiere nicht fortwährend leitet und beaufsichtigt, Während des Fahrens schläft, oder sich, ohne die Thiere abgestrengt und festgebundcn zu haben, vom Fuhrwerke entfernt. Meißen, am 16. Juni 1877. Königliche Amtshauptmannschast. - von Bosse. Auf Antrag der Erben des Gartennahrungsbesitzers und Zimmermanns weiland Carl Gottlob Göhler auf dem Landberge bei Herzogswalde soll den 1« Juli 1877 10 Uhr Vormittags die zu dessen Nachlasse gehörige Häuslernahrung No. 93 des Brandcatasters, Fol. 36 des Grund- und Hypothekenbuchs für Herzogswalde vormals Wilsdruffer Patrimonialgerichtsantheils No. 449, 450 a, 450 d und 451 des Flurbuchs für dasigen Ört, einen Flächenraum von 1 Hect. 0,9 Ar — 1 Ack. 247 mit 36,32 Steuereinheiten enthaltend, welches Grundstück auf 3600 Mark — Pf. ortsgerichtlich gewürdert worden ist, freiwilliger Weise im Nachlaßgrundstücke auf dem Landberge öffentlich versteigert werden. Weiter soll am 17. Juli 1877 von ^vormittags 9 Uhr an das zum Nachlasse gehörige lebende und todte Inventar, nicht minder die anstehende Erndte von 2 Scheffeln Pachtfeld im Nachlaßgrundstücke auf dem Landberge meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich ver- stelgert werden, was unter Hinweis auf den im hiesigen Amtshause und in dem Kästner'schen Gasthause auf dem Landberge aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Genchtsamt Wilsdruff, am 20. Ium 1877 Vr Gangloff.