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Tagesgeschichte. Dresden, 18. Februar. Großer Verdruß herrscht unter den Ncichseisenbahn-Chauvinisten, Weit unsere Sächsische Negierung sich mit der projectirteu Betricbsübcrnahme der Berlin-Dresdner Bahn seilens des Preußischen Staates nicht einverstanden erklärt hat. Und doch ist diese Weigerung nur zu gerechtfertigt. Das beweist der Zorn grade von der Seite. Unsere Negierung hat ohne Zweifel nichts da gegen, wenn eine Actienbahn zu einer Staatsbahn gemacht wird, ' sie ist auch sicher bereit, ihrerseits in dem gegebenen Falle dazu bei zutragen, indem sie den ans sächsischen Grund und Boden liegenden Theil der in Rede stehenden Bahn erwirbt. Daß aber diese Bahn zu einer Reichsbahn gemacht werde, dagegen wird sie hoffentlich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln eintreten. Und das ist schließlich die Pointe des ganzen Projcctcs. Wenn Preußen nur daran gelegen wäre, nothleidcndc Bahnen zu Staats bahnen zu machen und so der Eisenbahnmiscre zu steuern, da hat cs ja im eigenen Lande Bahnen genug, die sich gerne mit allen ihren Activis und Passivis in die rettenden Arme des Staates werfen würden, Bahnen die in viel schwierigerer Lage sich befinden, als die Berlin- Dresdner. Aber grade diese Bahn, die in das „Herz Sachsens" führt, will man übcrnchmeu. Dabei existircn ohne Frage Hintergedanken. Hat sich Preußen bereits für die Abtretung seiner Staatsbahnen an Las Reich die Ge Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, SLevenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. DisicS Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 15. Dienstag, den 20. Februar ^877. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist laut Gencralverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 3. dieses Monats — No. 434 I. — in Folge der beantragten Wiederverleihuug der sächsischen Staatsangehörigkeit für das am 25. September 1862 in St. Petersburg als eheliche Tochter des Bäckermeisters Franz Nicolai Schönfelder und seiner Ehefrau, Sophie geb. Schmiring, geborene Mädchen Charlotte Karoline Schönfelder, welches von seinen Eltern verlassen und deshalb im deutschen Asyl zu St. Petersburg ausgenommen worden ist, die Ermittelung der Herkunft des nurgedachten Mädchens angeordnet worden mit dem Bemerken, daß auf die sächsische Abkunft dieses Kindes lediglich aus einem dem Johann Christian Friedrich Schönfelder, möglicher Weise dem Großvater des Kindes, unter dem 17. Oktober 1816 von dem damaligen königlich sächsischen Geschäftsträger am kaiserlich russischen Hofe ausgestellten Schutzscheine geschlossen werden könne. In Gemäßheit der Eingangsgedachten Generalverordnung werden die sämmtlichen Gemeindebehörden hiesigen Bezirks angewiesen, wegen Ermittelung der Herkunft des obenerwähnten Mädchens Erörterungen anzustellen und insofern dieselben zu einem Ergebniß führen sollten, solches mit Beschleunigung und längstens bis zmn 8. März dieses Jahres anher anzuzeigen. Meißen, am 13. Februar 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung. Sonnabend, den 24. dss. Mts., Vormittags 9 Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagessrdnusa ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 16. Februar 1877. Königliche Am t s h a u p tm a n n s ch a f t. v. Bosse. Bekanntmachung. In Verfolg von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden in Betreff der Fortführung der Aufgebotsverzeichnisse unterm 22. vorigen Monats erlassener Gencralverordnung — 7 8t. — werden die sämmtlichen Gemeindebehörden hiesigen Bezirks angewiesen, bis zum 28. dieses Monats hierher anzuzeigen, ob sie über die von ihnen auf Ersuchen auswärtiger Standesbeamten verkündeten Aufgebote Verzeichnisse geführt oder diese Aufgebote den Standesbeamten ihres Bezirks behufs des Eintrags in das von denselben geführte Verzeichniß mitgetheilt haben. Meißen, am 13. Februar 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. nehmigung des Landtags verschafft, so kann kein Zweifel obwalten, daß dieser Versuch nur ein weiterer Schritt in dem Rcichsbahnproject ist. Man will damit in die berechtigte Opposition der Einzelstaaten gegen dieses Projcct eine Bresche legen, da man sich Wohl bewußt ist auf Grund eines solchen toit aecompli auch im Ucbrigcn leichtere Hand zu haben. Unsere Negierung hat also sehr richtig erkannt, daß nicht Preußen, sondern das Reich der eigentliche Käufer der Bahn ist, und deshalb handelte sie vollständig richtig, als sie ihre Zustimmung versagte. Sie hat dabei einen schweren Kampf zu bestehen; Sache jedes wahren Patrioten wird es sein, sie dann zu unterstützen. Die königl. Kreishauptmanuschaft zu Dresden hat in Rücksicht darauf, daß der Ansteckungsstosi der Rinderpest selbst durch Kleider u. s. w. von Leuten, welche mit seuchebehaftetcm oder verdächtigen Vieh auch nur in entfernte Berührung gekommen sind, verschleppt werden kann, ungeordnet, daß in den Ortschaften des Dresdener Re gierungsbezirks, in denen die Rinderpest ausgebrochcn oder wegen dringenden Verdachts Gehvstcsperre angeordnct worden ist, die Ab haltung öffentlicher Tanzbelustigungen so lange als es nöthig scheint, zu untersagen und dieses Verbot je nach den Verhältnissen auch auf in der Nähe liegenden Orte auszudchncn. Wie im vorigen, so ist auch in diesem Jahre eine ansehnliche Zahl sächsischer Hauptleute zu preußischen Regimentern kommandirt worden, um in denselben den Ausbildungsdicnst der Kompagnien zu erlernen.