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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Stoffe», Mebculchn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diü«< Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet Pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 5. Dienstag, den 16. Januar 1877. ' m > ! > 1 ,M WMWSSSSSSMs» Bekanntmachung. Bei der heute in Tharandt erfolgten Ermittelung des Ergebnisses der am 10. dieses Monats im VI. Königlich Sächsischen Wahlkreise stattgefundcnen Wahl eines Reichstags-Abgeordneten hat sich herausgestellt, daß in diesem Wahlkreise Herr FilMMturatlir Hofrath KGLGZ'MNMM in Dresden init 69^3 Stimmen von 1N59S abgegebenen gültigen Stimmen zum Abgeordneten für den deutschen Reichstag erwählt worden ist, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Dresden, am 14. Januar 1877. Der für die Neichstagswahl im VI. Königlich Sächsischen Wahlkreise ernannte Königliche Commissar. Berndt, Amtshauptmann. Bekanntmachung, die freiwillige Versicherungs - Abtheilnng der Landes - Jmmobiliar - Brandver sicherungs - Anstalt betreffend. Nachdem in Ausführung der Bestimmung 8 9 alin. 2 des Gesetzes über die Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungs-Anstalt vom 25. August dieses Jahres die in 8 6 unter b desselben bezeichneten industriellen und landwirthschaftlichen Betriebsgegenstände, welche künftig eine eigene, von der Gebäudeversicherung getrennte Versicherungs-Abteilung der Landesanstalt bilden sollen, aus der Gebäude versicherung ausgeschieden und nach Maaßgabe der Bestimmungen in § 53 fg. des Gesetzes eingefchätzt und umclassificirt worden sind, ist nunmehr als der Zeitpunkt, zu welchem die aus den vorgedachten Gegenständen gebildete freiwillige Berficherungsbranche nach dem angezogenen Z 9 güiu. 2 des Gesetzes als selbstständige Versicherungs - Abheilung anfzutreten hat, der I. Januar 1877 bestimmt worden, dergestalt, daß von diesem Zeitpunkte ab die gedachte Versicherungs-Abtheilung ohne Mitleidenheit der Gebäudever sicherung, nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit, sich selbst zu unterhalten hat. Indem solches in Gemäßheit der Bestimmung in Z 99 der zur Ausführung des vorangezogenen Gefetzes unterm 18. November dieses Jahres erlassenen Verordnung hierdurch zur Kenntniß aller Betheiligten gebracht wird, werden die Letzteren zugleich darauf auf merksam gemacht, daß es ihnen nach Z 186 des Gesetzes freisteht,, in Ansehung ihrer bei der Landesanstalt versicherten Gegenstände der ß 6 unter L des Gesetzes gedachten Art das bisherige Versicherungsverhältniß zu lösen. Es muß jedoch, bei Verlust dieser Vergünstigung, die Erklärung des Austritts aus der Landesanstalt längstens bis zum 30. Juni 1877 bei der kompetenten Verwaltungsbehörde erster Instanz schriftlich abgegeben werden. Um übrigens die Versicherten in den Stand zu setzen, sich von dem Ergebnisse der Umclassificirung der beregten Gegenstände zu unterrichten, wird jedem derselben in der nächsten Zeit ein auf Grund der letztem aufgestellter neuer Versicherungsschein zugefertigt werden, welcher bei der etwaigen Austrittserklärung vorzulegen ist. Die Verwaltungsbehörden erster Instanz haben die Lei ihnen eingehenden Austrittserklärungen in das Anmelderegister einzutragen. Dresden, den 23. December 1876. Königliche Brandversicherungs - Commission. VS» Oppen. Schreiber. 19. Januar 1877 Vormittags 9 Uhr sollen verschiedene zum Nachlasse Christianen Friederiken verw. Haftendorn in Wilsdruff gehörige Mobilien, als: Tische, Stühle, 2 Sophas, Spahnbetten, 1 Kleiderschrank, Commoden und dergleichen, sowie Kleidungs- und Wäschstücke und andere Gegenstände an den Meistbietenden gegen Baarzahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. König!. Äerichtsamt Wilsdruff, am 12. Januar 1877. Z-i Gangloff. —— Tagesgeschichte. Dresden, 14. Januar. Noch ist das Resultat der Wahlen ans allen Wahlkreisen nicht definitiv bekannt, noch sind die Termine für die Stichwahlen, die sich an Vielen Orten nölhig machen, nicht ange setzt, und doch kann Niemand mehr verkennen, daß die Socialde mokratie in dieser Wahlcampagne große Erfolge erzielt hat. Wer die Zeichen der Zeit zu deuten versteht, konnte durch diesen Vorgang nicht allzu sehr überrascht werden. Wie im Meere Ebbe und Fluch in regelmäßigen Zeiträumen mit einander abwechseln, so zeigt sich auch im Leben der Völker ein Steigen und Fallen in ethischer Beziehung, bedingt durch äußere und innere Einflüsse. Den Ursachen nachzuforschen, ist nicht immer leicht, denn wie die Materie Gesetzen gehorcht, die dem menschlichen Verstände verborgen sind, so hängt auch die Entwickelung dessen, „was man so den Geist der Zeiten heißt," von Umständen ab, die nur dem erkennbar sind, der Ursache und Wirkung in ihren Wech selbeziehungen zu betrachten gelernt hat, und zwar an der Hand der Geschichte. Fast jedes Volk hat eine Ebbe und eine Fluth, einen Höhepunkt seiner Blüthe und einen Niedergang erlebt, und welches Volk noch nicht diese verschiedenen Stadien durchlaufen hat, bei dem kann von einer eigentlichen Geschichte noch keine Rede sein. Wo aber solch'