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Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebentel)« und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diese« Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal I Mark. Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 «Hk 72. Dienstag, den 11. September 1877. «sss»——SMS—— >„>n -- —————S^W» Bekantttmachnng, Handels- und Gewerbekammer Wahlen betr. Für die bevorstehende Ergänzungswahl bei der Handels- und Gewerbekammer in Dresden sind die Wahlen von Wahl- männrrn vorzunehmen. Nach dem Vorschläge der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer sind für den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft folgende Wahlabtheilungen gebildet worden: für die Wahl zur Handelskammer: IX. Wahlabtheilung, umfassend den gesammten Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen (mit Einschluß der Städte: Meißen, Nossen, Lommatzsch, Wilsdruff und Siebenlehn) zur Wahl von 4 Wahlmännern; U., für die Wahl zur Gewerbekammer: XIV. Wahlabtheilurg, umfassend die Gerichtsamtsbezirke Raffen und Wilsdruff einschließlich der gleichnamigen Städte, zur Wahl von 2 Wahlmännern. Dir Wahl findet Statt: ZU k., für die Ortschaften der Gcrichtsamtsbezirke Raffen und Wilsdruff einschließlich der gleichnamigen Städte und SiebenlehnZ den 24. September 1877 von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr an Rathsexpeditionsstelle in Nossen, . zu 8-, für die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff einschließlich der Stadt Wilsdruff den 24. September 1877 von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr NN Nathseppcditionsstcllc in Wilsdruff. In Gemäßheit H 7 flg. der Verordnung vom 16. Juli 1868 werden daher alle nach § 17 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 für die Handels- und beziehentlich Gewerbekammer stimmberechtigte und wählbare männliche Personen der im Vorstehenden zu X. und zu U. gedachten Ortschaften hierdurch aufgefordert, an dem obcnbczeichnctcn Tage und innerhalb der angegebenen Zeit an den vorstehends bestimmten Wahlortcn sich in Person einzufinden und unter Vorzeigung der nach 8 10 der angezogenen Verordnung erforder lichen Gewerbcstcucrquittung und bez. Legitimation bei dem bestellten Wahlvorsteher sich anzumeldcu und ihre Stimmzettel, auf welchen die Person der zu wählenden Wahlmänner nach Namen, Stand oder Beruf, und Wohnort deutlich zu bezeichnen ist, abzugebcn. Meißen, am 31. August 1877. Königliche Amtshauptmauuschaft. In Vertretung: v. Mayer. Bekanntmachung. Sonnabend, den 15. dss. Mts., Vormittags S Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaalc öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 6. September 1877. Königliche Amtshauptmauuschaft. von Boffe. Bekanntmachung, die Anbringung von Anträgen wegen Fertigung geodätischer DismembrationMitcrlligeu durch technische Steuer- bcamte im Stcuerbezirke Meißen betreffend. Nachdem das Königliche Finanz-Ministerium beschlossen hat, in dem Steuerbezirkc Meißen eine Station für einen technischen Steuer- beamtcn zu errichten und zu diesem Zwecke den Vermessungs-Ingenieur Herrn Georg Ludwig Mauckisch vom 1. October dieses Jahres ab nach Meißen zu versetzen, so wird dies zur Nachachtung für Alle, die cs angeht, hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß Anträge auf Fertigung geodätischer Dismembrationsunterlagen durch technische Steuerbeamte in der Stadt Meißen, sowie in den Gerichtsamtsbezirken Meißen, Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff vom obigen Zeitpunkte ab unmittelbar bei dem Vermessung-Ingenieur Mauckisch in Meißen anzubringen sind. Dresden-Altstadt (Packhof), am 3. September 1877. Königlicher Kreis-Steuer-Rath des I. Stcnerkreises: Zenker. In der Zeit vom 19. bis 22. August 1877 ist in einem Gehöfte in hiesiger Stadt ein Pferdezaum von hellbraunem Leder, mit neusilbernen Beschlägen versehen, spurlos entwendet worden. Behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieser Diebstahl hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 6. September 1377. Ur. Gangloff. Tagesgeschichte. Berlin. Wie die „Tribüne" erfährt, find die auf die Revision der Gewerbeordnung bezüglichen Arbeiten, und zwar auf be sonderen Wunsch des Fürsten Bismarck, bis zu dessen Rückkehr ver tagt worden, weil er selbst die ganze Frage in die Hand nehmen und nach seinen Intentionen zum Antrag bringen will. Wie das „Neue Wiener Tageblatt" aus Gastein erfährt, wird Fürst Bismarck um die Milte nächster Woche von dort abreisen. Auf der Rückreise wird eine Begegnung desselben mit dem Grafen Andrassy staltfinden. Auch die Wiener „Presse" sagt: Allem Anschein nach wird diese Begegnung wirklich stattfindcn, wenn auch über den Ort und den Zeitpunkt derselben noch keine Dispositionen getroffen worden sind.