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Wschcnblall für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)« und die Unraegende«. Amtsblatt für die Kömgl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diese? Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag IT «Hk 71. Freitag, den 7. September 1877. Bekanntmachung, Handels- und Gewerbekammer Wahlen betr. Für die bevorstehende Ergänzungswahl bei der Handels- und Gewerbekammer in Dresden sind die Wahlen von Wahl- männern vorzunehmen. Nach dem Vorschläge der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer sind für den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast folgende Wahlabtheilungen gebildet worden: für die Wahl zur Handelskammer: IX. Wahlabtheilung, umfassend den gesammteu Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen (mit Einschluß der Städte: Meißen, Nossen, Lommatzsch, Wilsdruff und Siebenlehn) zur Wahl von 4 Wahlmännern; U., für die Wahl zur Gewerbekammer: XIV. Wahlabtheilung, umfassend die Gerichtsamtsbezirke Nossen und Wilsdruff einschließlich der gleichnamigen Städte, zur Wahl von S Wahlmännern. Dir Wahl findet Statt: zu k-, für die Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Nossen und Wilsdruff einschließlich der gleichnamigen Städte und Siebenlchns den 24. September 1877 von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr an Nathscxpcditionsstelle in Nossen, . zu 6., für die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff einschließlich der Stadt Wilsdruff de« 24. iL-eptember 1877 von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags I Uhr an NathscppcditionsstcNe in Wilsdruff. In Gemäßheit Z 7 flg. der Verordnung vom 16. Juli 1868 werden daher alle nach § 17 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 für die Handels- und beziehentlich Gewerbekammer stimmberechtigte und wählbare männliche Personen der im Vorstehenden zu und zu L. gedachten Ortschaften hierdurch aufgefordert, an dem odenbezeichnetcu Tage und innerhalb der angegebenen Zeit an den vorstchends bestimmten Wahlorten sich in Person einzufinden und unter Vorzeigung der nach Z 10 der angezogenen Verordnung erforder lichen Gewerbesteuerquittung und bez. Legitimation bei dem bestellten Wahlvorsteher sich anzumelden und ihre Stimmzettel, auf welchen die Person der zu wählenden Wahlmänner nach Namen, Stand oder Beruf, und Wohnort deutlich zu bezeichnen ist, abzugebcn. Meißen, am 31. Augnst 1877. Königliche Amtshauptmannschast. In Vertretung: v. Mayer. Tagesgeschichte. Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt in ihrer politischen Tagcs- übersicht bezüglich des Vorgehens Deutschlands in Constan- tinopcl wegen der Genfer Konvention: „Derjenige Theil der deutschen Presse, welcher in gehässigster Weise über Rußland loszuziehen liebt und namentlich seit der in ihren Folgen so sehr überschätzten russischen Niederlage bei Plewua kein Maß kennt in den ausschweifensten Hoff nungen, womöglich auf den Untergang des russischen Reiches, hat cs auch an Beschwerden nicht fehlen lassen, daß die Ermahnung zur Beobachtung der Genfer Konvention einseitig an die Pforte gerichtet worden sei. Diese Blätter bleiben aber den Beweis schuldig, wo und wie jemals Grausamkeiten russischer Soldaten gegen türkische von glaubwürdiger Seile konstatirt wurden. Man darf eben, nicht über sehen, daß die Genfer Konvention sich nur auf die gegenseitige Be handlung der einander feindlich- gegenüberstehenden Heere bezieht. Grausamkeiten, welche von den in der Türkei zusammenwohnenden feindlichen Völkerschaften gegen einander verübt sein können, fallen nicht in den Bereich der Genfer Konvention; wohl ist aber außer allein Zweifel, daß die türkischen regulären Truppen die schrecklichsten Mißhandlungen au gefangenen und verwundeten russischen Soldaten verübt haben. Durch diese Thatsache ist die Verletzung der Genfer Konventen konstatirt. Die von einzelnen Blättern citirte Proklamation, welche der russische General Alchasoff an die aufständischen Abchasicr im Kaukasus erlassen hat, worin er ihnen die Vernichtung androht, wenn sie nicht die Waffen niederlcgen würden, gehört gar nicht hierher, denn dabei handelt es sich nicht um den Kampf zweier Heere, sondern um den, zum Theil heimtückisch aus Hinterhalten und Wohnnngeu geführten Kamps einer ganzen Bevölkerung. Gegen einen solchen Kamps sah selbst die deutsche Heeresleitung im französischen Kriege sich zu den schärfsten Androhungen genöthigt." Da die parlamentarischen Körperschaften Preußens und des Reichs sich in ihren nächsten Sessionen mit wichtigen Gegen ständen, welche auf die communalen Verhältnisse nicht ohne Einfluß sind, wie z. B. mit dem Unlerstützungswohnsttz, »er Gewerbeordnung, der Städteordnung, dem Kommunalsteuergesetz rc. zu beschäftigen haben werden, so haben mehrere Stüdtetage den Beschluß gefaßt, vor dem Zusammentritt der parlamentarischen Körperschaften zur Verathung über diesx Gegenstände sich zu vereinigen. Seitens des Vorsitzenden des hannoverschen Städteverems, des Stadtdirectors Rasch in Han nover, sind bereits die Einladungen ergangen. Die republikanische Partei in Frankreich, welche jetzt alle An strengungen unternimmt, um bei den bevorstehenden Neuwahlen für die Dcputirtcnkammcr sich die Majorität in der Volksvertretung zu sichern und den monarchischen Gelüsten der Klerikalen, Legitimisten und Bonaparlisten einen Damm entgegenzusctzeu, hat soeben durch den Tod eines ihrer hervorragendsten Führer einen nichtzu unterschätzenden Verlust erlitten, der aber auch von allen anderen Franzosen für das Land als ein solcher empfunden werden wird. Der greise Louis Adolph Thiers, der vormalige Präsident der Republik, dem Frank reich in den schweren Zeiten, die dem Jahre 1870 folgten, Vieles ver dankt, der es mit seltener Meisterschaft vcrüandcn halte, das Staats schiff zu lenken, ist am 3. September, Abends 6 Uhr bei Versailles plötzlich verstorben. Sein Tod kam unerwartet, da der allerdings hochbetagle, aber sich ungewöhnlicher körperlicher und geistiger Frische erfreuende Alaun noch immer den wärmsten Antheil an den politischen Verhältnissen nahm und auch lebhaft für den Sieg der Republikaner agitirend ausgetreten ist. Wenn wir sagten, daß Frankreich diesem Manne viel verdanke, so bezieht sich dies ganz besonders auf die Hin gebung und Aufopferung, welche Thiers im Jahre 1871 entwickelte, als es aalt, den schweren Frieden mit Deutschland zu schließen, die Ruhe und Ordnung in der durch den grauenhakten Kommuneausstand verwüsteten Hauptstadt hcrzustellen und die Abzahlung der bedeutenden Kriegskontribulion zu bewirken, sowie überhaupt die finanziellen Ver hältnisse der französischen Republik zu regeln. Und dies gelang ihm in überraschender Weise. Kein Land bietet wohl ein ähnliches Beispiel von schneller Erholung und Wicderaufrichtung nach einem unheilvollen Kriege wie eben Frankreich. Thiers' Nachfolger, Mac Mahon, hat sein Amt in viel leichterer Weise antrcten können und von seinem Vorgänger geebnete Zustände vorgefunden. Vom Kriegsschauplätze liegen heute folgende neuere Nach richten vor: Wien, 4. September. Telegramm des „N. Wiener Tageblatt" aus dem türkischen Hauptquartier in Nasgrad vom 2. d. M.: „Die ägyptischen Jnsantericregimenter haben gestern auf das von den Russen verschanzte Popkiöi einen Angriff gemacht lind diese Stadt und ihre Schanzen, nachdem die Russen dieselben geräumt und die Stadt in Brand gesteckt hallen, besetzt." — Die „Presse" meldet aus Sistowa vom 3. September: Die russische Kavallerie (Avantgarde der bei Korabia die Donau über schreitenden Truppen) nahm gestern bei Gornii-Dabnik einen türkischen Provianttransporl von 80 Wagen. Die rumänischen Truppen bilden den äußersten rechten Flügel. Die Ausstellung der Russen ist bestimmt, die Verbindung von Plewna gegen Westen und Sndwcsten abznschnei- den. General Depp besichtigte die befestigten Stellungen von Tirnowa j bis zum Schipkapaß und meldet, daß alle Punkte mit Proviant und