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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenleyn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddreißigster Jahrgang. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 18 Uhr 36.Ireitag, den 3. Mai 1878. Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medizinal-Collegiums betr. Da am 1. Juni dieses Jahres Herr Medizinalrath vr. G. Seifert in Dresden als außerordentliches Mitglied des Landes-Medi- zinal-Collcgiums und Vorstand des Dresdner ärztlichen Kreisausschusses regulativmäßig ausscheidet, so ist eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mitglieder des ärztlichen ^treiSvereinS im Re gierungsbezirk Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und dabei die gesetzlich bestimmten Formalitäten genau zu beobachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und entweder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des U. U. zu A. N." versehen bis spätestens Sonnabend, den 1. Ium 1878 Nachmittags 2 Uhr portofrei an die Kanzlei der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Dresden, den 1. Mai 1878. Der mit der Leitung der Wahl beauftragte Mediziual-Beisitzer der Königlichen Kreishauptmannschaft. Medizinalrath vr. Erdman». Bekanntmachung, die Ausstellung von Nothschlachtzeugniffen betr. Das Königliche Finanzministerium hat im Einverständnisse mit dem Königlichen Ministerium des Innern beschlossen, die Befugniß zur Ausstellung von Nothschlachtzeugnissen für den Fall, daß, sowohl der Gemeindevorstand, als auch die Gemeindeältesten hieran behindert sind, den Gemeindeausschußpersonen mit der Maaßgabe beizulegen, daß letztere auf den von ihnen ansgestellten Zeugnissen den Grund der Behinderung der erstgenannten Personen in gleicher Weise anzugeben haben, wie dies für die Vertretung des Gemeindevorstandes durch die Gemeindeältesten vorgeschrieben ist. Da es übrigens angemessen ist, daß bezüglich dieser Stellvertretungsfälle eine bestimmte Reihenfolge beobachtet werde, so hat das Königliche Ministcrum des Innern angeordnet, daß sich in den Fällen der Behinderung des Gemeindevorstandes, beziehentlich des Gemeinde- ältesten die jüngeren Gemeindeausschußpersonen der Ausstellung von Nothschlachtzeugnissen so lange zu enthalten haben, als nach den Dienst jahren, eventuell nach den Lebensjahren ältere Gemeindeausschußpersonen ortsanwesend oder nicht durch sonstige Gründe an der Bescheinigung von Nothschlachtungen behindert sind. Es wird dies zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Meißen, am 24. April 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise der Marschfourage des Hauptmarktortes Meißen für Monat März d. I. wie folgt festgestellt: 7 Mk. 27 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 50 - - 50 - Heu, 2 - 11 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 24. AM 1878. von Bosse. Anzeige und Dank. Die im Laufe dieser Woche für die Nothleidenden im Voigtlande veranstaltete Sammlung hat einen Reinertrag von 124 Mark 96 Pfennigen ergeben. Indem wir im Namen der Unterstützten allen den edlen Gebern unseren herzlichsten Dank abstatten, bemerken wir nur noch, daß das specielle Verzeichniß der bereits zur Absendung gekommenen Beiträge zu Jedermanns Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition ausliegt. Wilsdruff, am 2. Mai 1878. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Es sieht ganz aus, als dächten die Großmächte, England und Rußland viel mehr an den Krieg als an den Frieden. Von der Konferenz ist fast nur noch Ehren öder Schanden halber die Rede. Beide, England und Rußland, stehen so eben vor der Abrüstungs frage. Das ist notorisch die gefährliche Frage, die unmittelbar vor dem Kriege kommt; man denke an 1859 und 1866. Deutschland schlug, wie bekannt, vor, Rußland möge seine Truppen, England seine Flotte soweit als möglich von Konstantinopel znrückziehen. Ange nommen, antworteten beide, aber nur „im Prinzip", und jetzt haben die Engländer das Prinzip über den Haufen geworfen und erklärt: wir können unsere Flotte nicht aus den Dardanellen zurückziehen; denn widriges Wetter und andere Schwierigkeiten können unsere Rück kehr viel mehr erschweren, als jetzt berechnet wird, lassen wir also unsere Schiffe, wo sie sind! — So läßt also England seine Panzer schiffe und Rußland seine Soldaten vor Konstantinopel und beim ersten Anzeichen wird es zwischen beiden zum Wettlauf nach Kon stantinopel kommen. Die Russen haben ohnehin Befehl» beim ersten bedenklichen Anzeichen sofort Konstantinopel und Bujukdere und namentlich das Arsenal von Tophane mit den 150 Krupp-Kanonen zu besetzen und den Sultan gefangen zu nehmen, natürlich nur „zu seiner persönlichen Sicherheit". England rüstet eine zweite Panzerflotte, man sagt von 20 Schiffen, für die Ostsee aus. Ihr Einlaufen würde aber Verwickelungen mit den Ostseestaaten Hervorrufen, denen die deutsche Reichsregierung, wie es scheint, vorbeugen möchte. Kein Geringerer als der alte Moltke war in Copenhagen, um mit dem König und den Ministern Verab redung zu treffen. Er ist bereits wieder zurück und hat dem Kaiser sofort Vortrag gehalten. Nach den letzten Erklärungen Englands wird in Berlin eine Verständigung über den Zusammentritt des Kongresses als aus sichtslos betrachtet.