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Wochenblatt für für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. yrchtimd-eeißigster Jahrgang. Nr. 59. 1878 Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet IO Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. ilsdruff, Tharandt, Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden Amtsblatt Bekanntmachung, Berichtigung des Protocollformulars für für die Neichstagswahl betr. In Folge eines Versehens des betreffenden Setzers hat sich in den Protocollformularen für die Reichstagswahlen ein erst nach träglich wahrgenommener Druckfehler eingefchlichen, indem in den beiden an den eingeklammerten Stellen auf Seite 4 des obigen Formulars befindlichen Randbemerkungen „Wird durchstrichen, wenn rc." das Wörtchen „nicht" verschoben worden ist. Es muß vielmehr heißen an erster Stelle: „Wird durchstrichen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen," und an zweiter Stelle: „Wird durchstrichen, wenn die Zahlen übereinstimmen." Die Herren Wahlvorsteher des hiesigen Bezirks werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, die an sie gelangten obigen Formulare vor deren Benutzung entsprechend zu berichtigen. Meißen, am 20. Juli 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boise. Bekanntmachung. Herr Gasthofsbesitzer Ernst Gustav Schramm in Weistropp beabsichtigt, in dem unter Nr. 31 des Brandversicherungs-Catasters für Weistropp gelegenen Grundstück ein Schlachthaus zu errichten. In Gemäßheit Z 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, um 20. Juli 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. i v. s von Mayer. Bekanntmachung, Reichs tagswahl betr. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstaaswahl der 30. Juli 1878 festgesetzt worden ist, so wird nach § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hierdurch bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke als Stellvertreter desselben Seiten des Stadtgemeinderaths hier ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werdrn nun hierdurch geladen, den 30. J»li 1878 in der Zeit von IO Uhu Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllocal bistimmten Rathssessionszimmer hier per sönlich zu erscheinen und die Stimmangave zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf H 19 des Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungiltig sind: 1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind. 2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten. 3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist. 4, Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist. 5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 15. Juli 1878. Der Bürgermeister. , - Ficker. Pflaumenverpachtung. Die diesjährige Pflaumennutzung der hiesigen Stadt soll nächsten Montag, den 29. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr meistbietend an Ort und Stelle, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietenden, verpachtet werden. Versammlung in der Nähe der Hofmühle. Die Bedingungen werden fchon vor dem Termine von dem unterzeichneten Rathsvorstandc mitgetheilt. Wilsdruff, um 22. Juli 1878. Der ^tadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Kaiser Wilhelm, dessen Kräfte zugenommen, ist am 22. Juli Mittags nach Schloß Babelsberg übergesiedelt — mit ihm die Kaiserin Augusta, die Großherzogin von Baden, feine Tochter, und Prinzessin Victoria, deren Tochter, und der Leibarzt vr. Lauer. Die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden ist schneller erfolgt, als allgemein erwartet wurde. Bereits am Montag brachte der Reichsanzeiger die diesbezügliche Kaiser!. Verordnung, die vom Kronprinzen gezeichnet und vom Grafen zu Stollberg als Stellver treter gegengezeichnet ist. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Wem soll man noch Glauben und Credit schenken, wenn nicht den Oberbürgermeistern? Fürst Bismarck selber hat das Beispiel ge geben, er hat den Berliner Oberbürgermeister Hobrecht mit kühnem Gnff zu seinem Finanzminister gemacht, und der Breslauer Ober bürgermeister Forckenbeck könnte auch jeden Tag Minister werden, wenn er vorläufig nicht die Prüsidentenwürde des Reichstages vor- zöge. Viele werden noch größeren Respekt vor ihm bekommen, wenn sie hören, daß er auch bei Hofe sehr gut angeschrieben ist, obgleich er sogar eine fortschrittliche Ader hat, aber nur eine, alle anderen sind nationalliberal. Dieser Bürgermeister und Präsident also (auch Stütze war s. Z. Bürgermeister) hat eine Wahlrede gehalten, deren Echo durch alle Zeitungen schallt. Zu Treitschke steht er in scharfem Gegensatz. Treitschke nennt es „frivol", sich in Bezug auf die Präsenz stärke der Armee auf das wechselnde Votum eines Parlaments zu verlassen. Forckenbeck sagt, daß ein Reichstag, welcher auf das Recht, die „gesammte Blutsteuer" von Zeit zu Zeit, wie bisher (also auf etwa 3—7 Jahre) zu bewilligen, für immer verzichtete, der Regierung gegenüber an Einfluß und Autorität verlieren müßte. Treitschke nennt es eine „ungeheure und unglaubliche Lüge", daß die Regierung eine Steuererhöhung von 200 Mill. Mk. wolle; Forckenbeck hält die betr. Berechnung für „glaubhaft". Er hebt ferner hervor, daß bei