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Wochenblatt für Wilsdruff, TlM-audt, Rossen, Siebenlehn und die Umaegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddreißigster Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 18 Uhr k 41. Dienstag, den 21. Nai 1878. — in».—. ' —i-—— — s Bekanntmachung, das Verfahren in Bausachen betr. Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß auf den bei Bauten aus roher Wurzel einzureichendcn Situationszeichnungen die Entfernung der Gebäude von einander und von den Nachbargrenzen, insbesondere anch von den öffentlichen Wegen nicht richtig angegeben ist und daß den gestellten Baubedingungen nicht immer vollständig entsprochen wird. Die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden daher unter Hinweis auf die Bestimmungen in ZZ 77 bis 80 des Leitfadens (3. Aust.) hierdurch veranlaßt, die Maße und Entfernungen auf den Situationszeichnungen vor Abgabe der Letzteren an die Königliche Amtshauptmannschaft genau zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten anher anzuzeigen, hiernächst auch darüber Aufsicht zu führen, daß den Baubedingungen nachgegangen wird und über Zuwiderhandlungen sofort Anzeige zur Königlichen Amtshauptmannschaft zu erstatten. Meißen, am 15. Mai 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. , Bekanntmachung, die Wegweiser b'etr. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß an verschiedenen Orten des hiesigen Bezirks da, wo sich Wege abzweigen oder kreuzen, die er forderlichen Wegweiser theils gänzlich fehlen, theils nur in ungenügender Weise vorhanden sind. Es wird daher Folgendes hierdurch angeordnet: 1. Da, wo Wegweiser gänzlich fehlen, sind dergleichen in zweckentsprechender Weise und an in die Augen fallender Stelle anzn- bringen und mit deutlicher, die Wegerichtungen zweifellos angebender Aufschrift zu versehen; 2. Defect gewordene Wegweiser sind entweder wieder in guten Stand zu setzen oder gänzlich zu erneuern, insonderheit aber sind etwa unleserlich gewordene oder undeutliche Aufschriften an den Wegweisern zu erneuern und, da nöthig, auch zu vervollständigen. Die betreffenden Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände hiesigen Bezirks werden angewiesen, das hiernach Erforderliche un gesäumt vorzukehren. Meißen, am 15. Mai 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Freitag, den 24. Mai d. I., Vormittags Uhr, im hiesigen Gerichtshöfe verschiedene Gegenstände, als: 1 Kleiderschrank, 2 Tische, 2 Rohrstühle, 1 Fußtritt, 1 Wanduhr, sowie Kleidungs stücke gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 17. Mai 1878. vr Gangloff. Die diesjährige Kirschnutzung auf der Meißen-Wils-ruffev Chaussee, Abtheilung 1—4, soll Freitag, den 24. Mai 1878, Vormittags 10 Uhr, in der Expedition der Bauverwalterei Meißen an Meistbietende gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 18. Mai >878. Königl. Chanffee-Jnspection. Königl. Banverwalterei. Neuhaus. Zeiler. WWWII mum »»MI» IWVIst '" — "I Tagesgeschichte. Zwei Vorgänge beschäftigen jetzt lebhaft die Berliner politischen Kreise: Der zur Gewißheit gewordene Rücktritt des Kultusminister Falk und der von der preußischen Negierung dem Buudesrathe vor gelegte Gesetzentwurf betreffs der Maßregeln gegen die immer frecher auftretenden Ausschreitungen der Sozialdemokratie. Das Entlassungsgesuch des Kultusminister soll, wie bestimmt versichert wird, mit dem eben erwähnten Vorgehen der Regierung gegen die Sozialisten nichts zu schaffen haben, was schon aus dem Grunde ganz glaublich erscheint, weil Fack seine Demission bereits am 9. Mai, also zwei Tage vor dem Attentate, eingcreicht hat und zwar, wie ver lautet, wegen tiefgehender Differenzen mit maßgebenden Persönlichkeiten über evangelisch-kirchliche Angelegenheiten. Was den von der preußischen Regierung dem Buudesrathe vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Maßregeln gegen die Sozialisten, anlangt, so ist derselbe als die Frucht mehrerer Ministerberathungen zu betrachten, welche nach dem Attentate stattgefunden haben; die Anregung hierzu ist von dem Reichskanzler aus Friedrichsruh ergangen, der bekanntlich schon vor drei Jahren strengere Gesetze gegen die sozialdemokratische Presse ver langte. Der fragliche Gesetzentwurf ist betitelt: „Gesetzentwurf gegen die Ausschreitungen sozialdemokratischer Bestrebungen." Er umfaßt 8 Paragraphen und giebt dem Bundesrath die Ermächtigung, Vereine und Druckschriften, welche sozialdemokratischen Bestrebungen dienen, zu verbieten und zu unterdrücken. Eine solche Maßnahme unterliegt jedoch der Zustimmung des Reichstages, welche, wenn derselbe ver sammelt ist, sofort, andernfalls bei seinem nächsten Zusammentritt PH M>! HI! um einzuholen ist. Wird die Genehmigung nicht ertheilt, so ist der Erlaß ungiltig. Verbote sozialdemokratischer Druckschriften und Vereine können durch die Ortspolizei erfolgen, deren bez. Anordnungen jedoch erlöschen, wenn sie nicht innerhalb vier Wochen vom Buudesrathe bestätigt werden. Die Beschlagnahme sozialdemokratischer Druckschriften kann durch polizeiliche Anordnung erfolgen, ohne daß die richterliche Bestätigung erforderlich ist, Versammlungen und Druckschriften zum Zwecke sozialdemokratischer Bestrebungen, welche die Grundlagen des Staates und der sittlichen Ordnung angreifen, sollen mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft werden. Die sozialistischen Attentate scheinen epidemisch werden zu wollen, wie folgender Fall beweist: Zwei ruhige Leute, ein kleiner Händler und sein Gehülfe, sitzen in Hamburg am 14. Mai in einer Wirthschaft, als zwei Sozialdemokraten eintreten, sofort das gerade aufliegende sozialdemokratische Blatt lobpreisen und sich in Schimpf- reden auf alle Diejenigen, welche keine Sozialdemokraten seien, ergehen. Der Händler, ein gewisser Geisel, erklärt ruhig, er sei kein Sozial- demokrat, wolle aber mit Niemandem deswegen Streit anfangen. Darüber kommt es zu einem kleinen Wortwechsel. Geisel und sein Gefährte entfernen sich; die beiden Andern eilen ihnen nach, , werfen sie zu Boden und traktiren sie derart mit Messerstichen, daß an Geisel's Aufkommen gezweifelt wird. Glücklicherweise konnte der Hauptheld, Hatje mit Namen, durch Herbeieilende sofort dingfest ge macht werden und auch der andere sozialistische Mordbube wurde bald erwischt. Der auf die Tage vom 15. bis 18. Juni für Gotha anberaumte sozialdemokratische Kongreß soll nunmehr nicht gehalten