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«MM L «W Tharandt, Wossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, «Ittanneberg, Birkenhain, Blankenstem, Braunsdorf, Burkyardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSNslbe mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesielsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzscheu, Neukirchen, Neularmebers, Mederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedswalde, Sora, Steinbach bei Kesielsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeliastadl, Svechlsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeMrosv. Wildoer«. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezöge» 1 Mk. 54 P^., Inserate werden Montags, Mitwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jn-ertffnsvreis 15 Vfg. pro viergespaltene KorpuSzeile! Druck und Verlag von Martin Berger L- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für OerMches und dm Inseratenteil: Martin Berger, sur Politik und die übrigen Rubriken: H«go Friedrich. Donnerstag, den 5. Januar 1003 Rs S 64. Jahr- Mittwoch, den u dss. Mts., vormittags V2I2 Uhr, findet im kleinen Saale des Hotels „Hamburger Hof" hier, öffentliche Sitzung des Vezirksansschnsses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmannschaft- lichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 2 Januar 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Alttanneberg Blatt 19 auf den Namen Paul Oswald Schnee eingetragene Grundstück soll am 23. Februar lyvs, vormittags 40 Ahr, — an der Gerichlsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurvuche7,6 Ar groß und auf 10200 Mk. — Pf. geschätzt. Es trägt die Nr. 23 des Brandkatasters, liegt unmittelbar an der Wilsdruff- Nossener Straße und besteht aus Wohnhaus mit Werkstattgebäude und Verkaufsladen, sowie Hofraum und Garten. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 29. November 1904 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufge- gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, den 28. Dezember 1904. Ronigliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Im Jahre 1904 haben nachgenannte Herren das Bürgerrecht hiesiger Stadt erteilt erhalten: Friedrich Johann Heinrich Ferdinand, Steinmetz, Alfred Otto, Gastwirt, Ltnttuvr, Heinrich Gustav. Maurer und Hausbesitzer, Butter, Gustav Hermann, Krankenhausverwalter ^k8«kvr, Otto Heinrich, Tischler, O L'uliriunnu, Emil August, Handelsmann, «i»8ke, Karl Theodor August, Steueraufseher, «l»tl»e, August Hermann, Privatus, vr»8«k«, Karl August Heinrich, Privatus, Bleeker, Karl August, Eisenbahnschaffner, Bleukel, Theodor, Arbeiter, »«utL8«kvl, Karl August Emil, Viehhändler, Itsekuer, Karl Otto, Fuhrwerksbesitzer, »«s«n, Hermann Moritz, Privatus, »eilen-, Karl Otto, Tischler, »Skier, Max Julius, Tischler, »esu»«, Ernst Robert, Buchhalter, M»«li«, Josef, Betriebsleiter, Allu^er, Franz Anton, Tischler, SIletL8vIi, Max Paul, Käsefabrikant, Aiüiter, Johann Otto, Tischler, SkütL«, Theodor Julius, Klempnermeister, Zs«ui»«uu, Johannes Curt, Dekorationsmaler, Karl Hugo, Schuhmachermeister und Händler, BStL«l«I, Emil Paul, Restaurateur, Be1«8«I»lrv, Gustav Adolf, Handelsmann, «oÄix, Karl Emil, Untersteuereinnehmer, 8«kiivL<k«r, Richard Otto, Seilermeister, 8tepl>au, Emil Bernhard, Bäckermeister, r«»«,-, Friedrich Max, Röhrmeister und Brunnenbauer, i'i»«iu»8, Friedrich Karl Gustav, Bürgerschuldirektor, Utkrix, Moritz Robert Curt, Landwirt, riil»ri«kt, Arthur Emil Alexander, Tischler, Friedrich August, Gendarmeriebrigadier, Ll«88, Karl Emil, Feilenhauermeister, L8«k»«k«, Johannes Max, PrivatuS. Solches wird andurch bekannt gemacht. Wilsdruff, am 31. Dezember 1904. Dev Stadtvat. Kahlenberger, B. Jgr. Bekanntmachung. Donnerstag, den 5. Januar d. I., nachmittags 6Vz Uhr, öffentl. Stadtgemeinderatsschung. Tagesordnung: Einweisung der neu- bez. wiedergewählten Herren Stadt verordneten. Wilsdruff, den 3. Januar 1905. Dev Vüvgevmeiftev. Kahlenberger. Port Arthnr ist gefalle« — die ganze zivilisierte Welt steht unter dem Eindrücke dieser inhaltsschweren Meldung. Endlich ist das gewaltige Ringen zwischen zwei überaus tapferen Gegnern zu Ende. Auf der Wahlstatt, auf der in den letzten Monaten fast 70000 Japaner und vielleicht 10000 Russen den Helben- od erlitten, herrscht — vielleicht für kurze Zeit — die Parlamentärflagae. Ueber die Vorgänge bei der Kapitulation berichtet General Nogi, der tapfere japanische Heerführer, unter dem 2. Januar nach Tokio: Gestern um 5 Uhr nach mittags kam ein Russe mit einer Parlamentärflagge an unsere erste Linie südlich von Suschijiing und überreichte unseren Offizieren einen Brief, der mich um 9 Uhr erreichte. Er lautete: „Nach der allgemeinen Lage der ganzen Linie der von Ihnen gehaltenen feindlichen Stellungen zu urteilen, finde ich, daß weiterer Widerstand in Porl Arthurunnütz ist, und zur Verhinderung eines unnützen Opfers an Menschenleben schlage ich die Eröffnung von Uebergabe- Verhandlungen vor. Falls Sie diesen Vorschlägen zu- stimmen, wollen Sie freundlichst Bevollmächtigte zur Ver handlung über die Ordnung und die Bedingungen der Kapitulation ernennen, sowie auch einen Ort bestimmen, wo solche Kommissare und die gleichen von mir zu ernen ¬ nenden sich treffenkönnen. Ich ergreife dieseGelegenheit, Euer Exzellenz die Versicherung meiner Achtung zu übermitteln. Stössel." — Kurz nach Tagesanbruch heute werde ich unseren Träger einer Parlamentärflagge mit folgender Antwort an General Stössel abschicken: „Ich habe als Kommissar General Jjichi, Stabschef in unserer Armee, ernannt. Er wird von einigen Stabsoffizieren und Zivil beamten begleitet werden. Diese werden Ihre Kommissare am 2. Januar mittags zu Suschijiing treffen, unter der Ermächtigung der Kommissare beider Teile, eine Kapitula tions-Konvention zu unterzeichnen, ohne auf die Ratifikation zu warten und das sofortige Inkrafttreten des Abkommens zu veranlassen. Die Ermächtigung für solche General vollmacht muß von den höchsten Offizieren beider ver- handelnden Parteien unterzeichnet werden und diese Ermächtigungen sollen von den betreffenden Kommissaren ausgetauscht werden. Ich nehme die Gelegenheit wahr Euer Exzellenz die Versicherung meiner Achtung zu über mitteln. Nogi." Darauf begann die Konferenz über die Kapi tulation. Sie schloß um 4'/s Uhr nachmittags mit dem Ergebnis, daß ein Abkommen über die Unterzeichnung des formellen Kapitulationaktes erzielt ist. Wie ver lautet, sind die von den Japanern vorgeschlagenen Be dingungen angenommen worden. Inzwischen haben die russischen Unterhändler nun auch die letzte traurige Pflicht erfüllt, die ihnen noch oblag: das endgültige Abkommen wegen der einzelnen Be dingungen der Uebergabe von Port Arthur ist, wie man aus Tokio telegraphiert, gestern abend 9^ Uhr von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet worden. Noch ist amtlich über die Bestimmungen dieses Protokolls nichts bekanntgegeben worden. Der „Daily Mail" wir' aber aus Tokio depeschiert: Nach einer Meldung aus Po' Arrhur wurde den Russen bewilligt, mit allen Krieg ehren, also mit allen Waffen, Feldgeschützen und fliegen- den Fahnen aus der Festung zu marschieren. General Stössel und die leitenden russischen Offiziere sollen sofort auf Ehrenwort nach Rußland gehen dürfen, und dem Rest der Besatzung werde ebenfalls die Rückkehr gestattet werden unter der Verpflichtung, keinen weiteren Anteil an dem Kriege mehr zu nehmen. Dem Laffanschen Bureau wird aus Petersburg gemeldet, die dortige französische Botschaft habe ein Telegramm erhalten, welches bestätige, daß die Garnison von Port Arthur ihre Waffen behalten dürfe. Der Kriegsberichterstatter des „Daily Telegraph" teilt nach Angaben russischer Offiziere aus Tschifu mit: Die Zahl der Verwundeten und Kranken in Port Arthur beläuft sich auf 18000, die der dtensttüchtigen