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«MM » «W Hßarandt, Aossen, Sieöenleßn und die Amgegenden. Anitsblatt Prr die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Milsdruß, sowie für das Rgl. Zorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wil-draff, Alttannebera Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkyardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndori. Kausback Keffelsdorf Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsche«, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Vobrsdorf RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildverg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezo^n 1Mk.54 Pf-, Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jmertionspreis 15 Pfg. vro viergeipaltene KorpuSzellr. Druck und Verlag von Ro. 4. Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Seitliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. Sonnabend, Sen 7. Januar lWS. «4. Jahrg. Bekanntmachung. Beim unterzeichneten Stadtrat sind eingegangen vom Gesetz- lind Perordnungsblatte für das Königreich Sachsen das 24., 25. und 26. Siück des JabrgangS 1904, Vom Reichsgefetzblatte Nr. 46, 47, 48, 49, 50, 51 uuo 52 gleichen Jahrgangs. Diese Eingänge, deren Inhaltsverzeichnis in der Hausflur des Rathauses aushängt, liegen 14 Tage lang in hiesiger RatSkanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 3. Januar 1905. Der Ktsdtrat. Kahlenberger, B Jgr. Anmeldung Ser Wehrpflichtigen zn den Rekrutierungsstammrollen. Nach Z 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (das ist der 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebens jahr vollenden) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Febrnar zur Rekrutierungs stammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Kommissto» entschieden worden ist. und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sind und sich im Besitze eines UrlaubspasstS befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihre« dauernden Aufenthalt bezw. Wohnsitz haben. Sind M-litärpflichttge von dem Orte, an dem sie sich gewöhnlich aushallen, zeitig abwesend (aus der Reise begriffen, auf der See befindlich u s. w) so haben Das Schicksal der Besatzung vsn Oort Arthur. Der volle Wortlaut der Kapitulationsbedingungen, unter denen General Stössel sich zur Aufgabe des Wider stands bereit finden mußte, Mrd jetzt von der japanischen Regierung bekannt gegeben. Der heldenmütige Verteidiger der Festung hatte, wie jetzt ersichtlich wird, auch für den am Leben gebliebenen Rest seiner tapferen Regimenter freien Abzug verlangt, mußte die Forderung jedoch fallen lassen. „Ich habe", schrieb er in seinem die Uebergabe betreffenden Brief an Nogi, „8000 Mann in den Forts, vo denen 6000 kämpfen können. Wenn Sie meinen V .chlag nicht annehmen, weiden diese Männer im Kampfe sterben; es wird Ihnen aber dreimal soviel Leute kosten, sie zu töten." Diese unnützen Opfer auf beiden Seiten vermieden zu haben, wird dem General Stössel in Ruß. land nicht weniger als in Japan gedankt werden. Der Inhalt 'des Uebergabe-DokumentS dessen wichtigste Be- stimmungen wir bereits mitteilten, lautet: 1. Alle russischen Soldaten, Seeleute und Frei» willige, ebenso die Regierungsbeamten, die zur Garnison und zu dem Hafen Port Arthur gehören, werden ge- fangen genommen. 2. Alle Forts, Batterien, Kriegsschiffe, andere Schiffe und Boote, Munition, Pferde, alles Material, alle Re gierungsgebäude und alle der Regierung gehörenden Gegenstände sollen der japanischen Armee in ihrem gegen wärtigen Zustande übergeben werden. 3. Zu den vorstehenden beiden Bedingungen und als Sicherheit für ihre Einhaltung sollen die Besatzungen der Forts und Batterien von Jtsuschan, Shao Antsuschan und Ta-Antsuschansowie auf der Hügel kette südöstlich davon am Mittag des 3. Januar zurück- gezogen und der japanischen Armee ausgeliefert werden. 4. Sollte vermutet werden, daß russische Militär- oder Marinemannschaften im Artikel 2 aufgeführte Gegen- stände zerstört oder ihren Zustand, wie er zur Zeil der Unterzeichnung des Vertrages war, irgendwie geändert haben, so sollen die Verhandlungen als nicht geschehen ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrcn die Verpflichtung, sie zur Stamm rolle anzumelden. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nickst bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei dem Zivil- Vorsitzenden der Ersatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Be rechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern Vie Anmeldung nicht im Geburtsort selbst erfolgt, das Geburtszeugnis, ver Wiederholung der Anmeldung aber oer im ersten GeMllungSjahre erteilte Losungsschein vorzulegcn. Sollie ein Militäipflicktiqer nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushebnngs- oder Musterungsvezrike verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stamm rollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausge nommen Hal, als auch nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, fpätestcns innerhalv 3 Tagen zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldunqen unterläßt, wird nach 8 25 der Deutschen Wehrordnung mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen vestraft. Es werden hiermit alle diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der Deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit WM lö. ZUM im W1. Mm ü. Z. mii> zim mmittG zur Eintragung ihrer Namen in die Rekrulierungsstammrolle in der hiesigen Rats expedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Losungs- und Gesteüungsscheine anzumelden. Wilsdruff, am 4. Januar 1905. Der StaLtrat. 4 l. Kahlenberger.Jgr. betrachtet werden, und der japanischen Armee wird freie Hand gelassen. 5. Die russischen Militär- und Marinebehörden sollen eine Tafel vorbereiten und der japanischen Armee übergeben, die die Befestigungen Port Arthurs und ihre Lage wiedergibt, ebenso Karten, die die Lage von Land- und Seeminen und alle gefährlichen Gegen- stände anzeigen, ferner eine Tabelle, die die Zusammen- setzung und Einteilung des Armee- und Marinedienstes in Port Arthur angibt mit Namen, Charge und Ob liegenheiten der Offiziere, eine Liste der Armee, der Dampfer, Kriegsschiffe und anderen Schiffe mit der Zahl der Mannschaften, schließlich eine Liste der Zivilisten, die deren Zahl, Geschlecht. Rasse und Beschäftigung angibt. 6. Waffen, einschließlich derer, die Personen bei sich tragen, Munition, Kriegsmaterial, Regierungsgebäude, der Regierung gehörende Gegenstände, Pferde, Kriegs schiffe und andere Schiffe mit ihrem Inhalt ausschließlich des Privateigentums sollen an ihrem augenblicklichen Platze gelassen werden, und Kommissare der russischen und japanischen Heere sollen über die Art und Weise ihrer Auslieferung entscheiden. 7. In Anbetracht des tapferen Widerstandes, den die russische Armee geleistet hat, wird die japanische Armee den Offizieren der russischen Armee und Flotte, ebenso den zu ihnen gehörenden Beamten ge statten, ihre Degen zu behalten und ihr privates Eigentum, soweit cs zum Lebensunterhalt direkt erforder lich ist, mit sich zu nehmen. Die zuvor aufgeführten Offiziere, Beamten und Freiwillige, die sich schriftlich auf ihr Ehrenwort verpflichten, bis zur Beendigung des Krieges nicht die Waffen zu ergreifen und keine gegen die japanischen Interessen verstoßende Handlung zu begehen, werden die Erlaubnis erhalten, in ihre Heimat zurückzukehren. Jedem Offizier des Heeres und der Marine wird gestattet werden, einen Diener mit sich zu nehmen. Dieser soll gegen Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Verpflichtung freigelassen werden. 8. Unteroffiziere und Gemeine des Heeres und der Flotte, ebenso Freiwillige dürfen ihre Uniformen tragen und sollen sich mit ihren tragbaren Zelten und mit ihrem persönlichen Eigentum an einem vom japanischen Heere anzuweisenden Platze versammeln. Japanische Kommissare werden die weiter erforderlichen Einzelheiten angeben. 9. Das Sanitätskorps und die Zahlmeister, die zur russichen Armee und Flotte gehören, werden von den Japanern zurückbehalten werden, solange ihre Dienste als notwendig angesehen werden zum Zwecke der Pflege von Kranken, Verwundeten und Gefangenen. Während dieser Zeit sollen diese Korps unter Leitung von japanischen Sanitätskorps und Zahlmeistern Dienst tun. 10. Die Bestimmungen über die Behandlung der Bücher und Dokumente der Stadt- und Finanzver waltung, ebenso die zur Durchführung der Bestimmungen dieses Vertrages erforderlichen Urkunden sollen in einem Ergänzungsvertrage niedergelegt werden, der dieselbe Geltung haben soll wie dieser Vertrag. 11. Je eine Abschrift dieses Abkommens soll von der japanischen und der russischen Armee vorbereitet werden und sofort mit der Unterzeichnung Wirksamkeit erlangen. Die Siegesfreude der Japaner ist um so größer, als man sich in Reihen dem so heiß ersehnten Ziele noch nicht unmittelbar nahe fühlte. Aus Port Arthur wird gemeldet: Die Uebergabe kam der ja panischen Armee total überraschend. Es herrscht lauter Jubel, überall brennen Freudenfeuer, und in den Lagern werden Freudenfeste abgehalten. Die strengste Ordnung wird bewahrt, und die Mannschaften stehen überall unter musterhafter Disziplin. Die Lage innerhalb dieser Festung spottet aller Beschreib ung, nur noch wenige Tage, und ihre Beiatzung wäre in einen Haufen Leichen verwandelt worden. — Die wenig verbliebenen Verteidiger standen krank, halb verhungert und wie betäubt in den Trancheen, während die Offiziere bei der Uebergabe bitterlich schluckzten. Während der letzten trostlosen Tage spielte keine Mililärmusik mehr. Am schlimmsten sah es in denLazaretten aus, die mit zermalmten undzer- fetzten Körpern vollgestopft waren. Der faule Geruch war so überwältigend, daß die russischen Damen ihre Nasen bei der Arbeit darin mit Watte zupfropfen