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MM,», W»s Tharandt, Massen, Sieöentehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tbarandt. Lokalblatt für WilSvruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, SchmieLewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Laubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Ml. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8-Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, sür Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. Ro. 117. Dienstag, de« 3. Oktober 1WS. «4. Jahrg. Erwerbung des Bürgerrechts betr. Unter Hinweis auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe des Bürger rechts verpflichtet sind, aufgefordert, sich alsbald in hiesiger Ratskanzlei zur Bürger- rechtserwerdung anzumelden. Hierbei sind Geburtsschein über die eigene Person und des Vaters des Antrag stellers vorzulegen. Wilsdruff, am 30. September 1905. Der Stadtrat. Kahlenberger, B 8 14 der Revidierten Städteordnung vom 24. April 1873. Mitglieder der Stadtgemeinde sind diejenigen selbständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selbst- ständiges Gewerbe betreiben. § 17 der Revidierten Städteordnung. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitgliedsr, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig be richtigt haben, 7. entweder a) im Gemeindebezirke ansässig find, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürger- rechtserwerdung berechtigten Gemeindemitglieder, welche männlichen Geschlechts sind, L. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 0. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. politische Rundschau- Wilsdruff, 2. Oktober 1905. Deutsches Reich. Verschwundene Kolonialakten. Die mißbräuchliche Verwendung von geheimen Schrift stücken der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes ward in einer öffentlichen Verhandlung der Reichsdis ziplinarkammer zu Potsdam erörtert. Angeklagt war der Geheime Sekretariats-Assistent und Reserveoffizier Oskar Poeplau aus Berlin wegen Verletzung der Amtsver schwiegenheit, Achtungsverletzung gegen den Reichskanzler und andere Reichsbeamte und Erhebung leichtfertiger, böswilliger Beschuldigungen gegen Beamte des Kolonial amts. Der seit dem 2. Februar 1904 vom Amte suspen dierte Angeklagte beantragte sofort, das Verfahren gegen ihn einzustellen, weil es ungesetzlich eingeleitet sei. Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab. Nun beantragte der Angeklagte Aufhebung des Verfahrens und Vertagung. Nach Ablehnung auch dieser Anträge lehnte der Ange klagte den gesamten Gerichtshof wegen Befürch tung der Befangenheit ab! Der Gerichtshof erachtete sich aber nicht für befangen und verkündete, daß mit der Verhandlung fortgefahren würde, woraufoerAngeklagte den Gerichtssaal verließ mit der Erklärung, ec würde nun der Verhandlung nicht beiwohnen. Der Gerichtshof beschloß, ohne ihn zu verhandeln. Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken: Poeplau hatte sich ein Schriftstück des Reichskanzlers von Caprivi vom 14. April 1894 verschafft, worin dieser den Gouverneur von Soden in Kamerun um vertrauliche Auskunft über den damaligen Landeshauptmann von Puttkammer ersuchte. Ferner ver fügte er über zwei die gleiche Angelegenheit behandelnde Briefe des Gouverneurs v. Soden, die aus den Personal akten des Auswärtigen Amts verschwunden waren. Außer dem hatte Poeplau eine geheime Abschrift eines Berichts des Oberleutnants Grafen Rittberg über Mißhandlungen des Hauptmanns von Besser in seinem Besitz, sowie andere Papiere aus einer verschlossenen Mappe. Er übergab die Schrifstücke dem Neichstagsabgeordneten Roeren, damit dieser die Mißstände in den Kolonien aufdecke. Als Roeren dies ablehnte, schickte der Angeklagte die Papiere an den Reichstagsabgeordneten Müller-Sagan, der sie dem Reichskanzler übermittelte. Von letzterem forderte der An geklagte am 15. Januar 1904 schriftlich eine Reform der Kolonialverwaltung an Haupt und Gliedern, da der Reichskanzler bisher schlecht unterrichtet sei. Weiter erhob er schwere Anschuldigungen gegen den Geh Legationsrat von König und den Geh. Legationsrat Schmidt-Dalitz. — Der Gerichtshof erkannte auf Dienstentlassung. Oberbürgermeistergehälter. Im Anschluß an me Mitteilung, daß die maßgebenden Kreise der Stadt Mainz beschlossen haben, dem Nachfolger des kürzlich verstorbenen Oberbürgermeisters Dr. Gaßner ein Gehalt von 12000 Mark und 3000 Mark Repräsentationskostrn zu bewilligen, bringt ein dortiges Blatt eine Statistik der Gehälter, die deutsche Städte ihren Oberbür germeistern zahlen. Darnach erhalten die Oberbürg ermeister in: Darmstadt (72000 Einwohner) 12000 Mark Gehalt und 2000 Mark Repräsentationszulage; Gießen (26900) 10000 Mark Gehalt; Offenbach (53500) 12000 Mark Gehalt; Worms (42500) 12000 Mark Gehalt; Bonn (50740) 15000 Mark Gehalt; Frankfurt a.M. (295000) 18000 Mark Gehalt, ferner 6000 Mark Repräsentations gelder und 6000 Mark Wohnungsentschädigung; Halle a. S. (162000) 12000 Mark Gehalt und 3000 Mark Repräsentationsgeldec; Heidelberg (45000) 14000 Mark Gehalt und freie Wohnung; Heilbronn (38500) 11000 bis 15000 Mark Gehalt; Karlsruhe (101200) 17000 Mark Gehalt; Kassel (108600) 15000 Mark Gehalt; Mannheim (146700) 15000 Mark Gehalt und 5000 Mark Funkcionsgehalt; Metz (58700) 12500 Mark Gehalt und 2500 Mark Mietsentschädigung; Nürnberg(275000) 15000 Mark Gehalt, 6000 Mark nicht pensionsberechtigt, 2000 Mark Repräsentationskosten, zusammen 23000 Mark, ferner freie Wohnung; Straßburg i.E.(156000)20000 Mark Gehalt; Stuttgart (182000) 18000 Mack Gehalt; Wiesbaden (88000) 15000 Mark Gehalt und 5000 Mark nicht penstonsfähige Zulage; Köln (385000) 20000 Mark Gehalt und 5000 Mark Repcäsentationskosten; Magdeburg (283000) 19009 Mark Gehalt und 4000 Mark Dienstaufwandsgelder. Ausland. Die künftige Königin von Spanien nnv ihre Mitgift. Von einer Seite, die mit dem englischen Hofe gute Beziehungen unterhält, verlautet neuerdings mit aller Be stimmtheit, daß die Prinzessin Viktoria Eugenie von Battenberg dazu ausersehen sei, Königin von Spanien zu werden. Es scheint, daß man in London eine Ver mählung Alfonsos xm. mit einer britischen Prinzessin von Anfang an, vorzugsweise aus politischen Gründen sehr gern gesehen hätte und die Weigerung der jungen Tochter des Herzogs von Connaught, der Werbung des Königs Gehör zu schenken, nicht nur auf spanischer Seite empfind lich enttäuschte. Die Prinzessin von Battenberg, der das nicht eben apollinische Aeußere des spanischen Monarchen nicht das gleiche Mißfallen erweckt hat wie ihrer Cousine, würde nach den geltenden höfischen Anschauungen eineun erwartet glänzende Partie machen, wenn diese Nachricht sich bestätigen sollte, — und es ist aller Grund, anzunehmen, daß dies geschehen wird. Denn die Battenberg sind be kanntlich eine morganatische Nebenlinie des hessischen Fürsten hauses und Nachkommen jenes 1888 verstorbenen Prinzen, Alexander von Hessen, der sich mit der Gräfin Julie Therese von Hauke vermählte, der Tochter eines ursprüng lich aus Flandern stammenden russischen Generals und Kciegsministers des Königreichs Polen. Prinzessin Viktoria Eugenie ist die Tochter des Prinzen Heinrich von Batten berg, des dritten Sohnes des Prinzen von Hessen und der Gräfin Hauke, der anfangs in preußischen Militärdiensten als Gardes-du-Corps-Leutnant stand, dann aber in die Englands übertrat und die jüngste Tochter der Königin Viktoria, die Prinzessin Beatrice, heiratete. Er starb auf einer Reise nach Indien im Jahre 1896. Seine Tochter, die in wenigen Wochen erst ihr 18. Lebensjahr vollenden wird, wurde in diesem Frühjahre zum ersten Male am Londoner Hofe ausgeführt. Sie ist eine anmutige Mädchen erscheinung. aber keine Schönheit, und erinnert in ihrem Aeußeren weniger an ihren Vater, der als der schönste Mann Europas galt, als an ihre Mutter, deren Gestalt frühzeitig zu starker Fülle neigte. Viktoria heißt die jugend liche Prinzeß nach der Königin von England, Eugenie aber nach der Kaiserin Eugenie von Frankreich, deren besonderer Liebling sie ist. Und man weiß seit Langem, daß die Witwe Napoleons in. die Absicht hegt, ihr Patenkind selbst mit einer Mitgift auszustatten. Es wäre interessant, dabei zu erfahren, wie hoch sich wohl ungefähr bas Vermögen der Exkaiserin beläuft. Nach der Entthronung ihres Ge mahls sah sich die Kaiserin ja genötigt, sich sogar ihres Schmuckes zu entäußern, dessen Verkauf eine Million Mark brachte. Ungefähr ebenso groß war die Hinterlassenschaft Napoleons m. bei seinem Tode, nach Abzug aller Schulden. Dann aber gelang es der Kaiserin nach vielen Schwierig, leiten, von der Regierung der französischen Republik wenigstens einen Teil ihres beschlagnahmten Eigentums an beweglichen Sachen und an Immobilien zurückzuerhalten. So besaß die Kaiserin Eugenie z. B. in der Nähe von Landes einen umfangreichen Terrainkomplex, den Napoleon III. ihr selbst geschenkt hatte. Sie hat jetzt Schritte unter nommen, um ihn zu veräußern, und will den Waldbestand meistbietend versteigern lassen. Da dieser auf 400000 Bäume geschätzt wird, so dürfte sich der Erlös jedenfalls auf eine Reihe von Millionen beziffern und es scheint nicht unmöglich, daß aus einem Teil dieser Millionen der Braut, schätz ihres Patenkindes, der künftigen Königin der Spanier gebildet werden soll. Ein streitbarer Bischof. Große Entrüstung erregt in deutschen Kreisen Mährens das Verhalten des Bischofs Grafen Huhn von Brünn anläßlich seiner jüngsten Firmungsreise in J glau. Schon bei seiner Ankunft am Bahnhofe gab er Anlaß zu Miß mut, indem er nicht früher den Weg zur Kirche antrat, bis ein Baldachin geholt war, unter dem er ging. In der Kirche selbst hielt er eine Predigt zuerst in deutscher, dann in tschechischer Sprache. Daraufhin verließen sämtliche Deutschen, vier Fünftel der Besucher, bemon-