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Lorstrentamt zu Tbarandt. Lokalblatt für WilSvruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkoarmswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bei MoLom, Helbigsdorf, HerzagswalLe mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermS dorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadl, Svecktshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Wetstropp, Wildoerg. Erscheint wöchenilich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. R». 7». Donnerstag, den «. Juli 1S0S. «4. Jahrg. Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September dieses Jahres die Herbstprüfungen über die wissenschaft liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebenjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach § 8 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens den 1. August dieses Jahres gelangen lasten. Nach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a Ein standesamtlicher Geburtsschein. d. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unter halts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbst schuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ueber- nimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes ver pflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. o. Ein Unbescholtenhettszeugnis, welches für Zöglinge von Höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. 6. Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Die Papiere unter a bis c sind im Originale einzureichen. In den Zulassungs- gesucheu ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie ost, und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungs kommission bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulaffenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umsanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügte Prüsungsordnnng zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresden, den 21. Juni 1905. Königliche Prüsungskommission sür Einjährig-Freiwillige. Manitz, Werner, Oberregierungsrat. Oberstleutnant. Hennig. Die diesjährige Obstnutzung auf Abt. 2 bis 4 der Meißen-Wilsdruffer, und Abt. 1 bis 3 der Kestelsdorf-Nossener Straße soll Donnerstag, den 13. Juli d. I. von nachmittag V-1 Uhr an im Gasthause „Zum goldenen Löwen" in Wilsdruff gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, am 1. Juli 1905. Königliche Straßen- und Wafferbauiuspektion II. Stck. Lon dem unterzeichneten Amtsgerichte ist der Gutsbesitzer Herr Karl Bruno Zschoge in Neukirchen als Ortsrichter und der Gutsbesitzer Herr Ernst Heinrich Büttner in Neukirchen als Gerichtsschöppe für Neukirchen in Pflicht ge nommen worden. Wilsdruff, den 1. Juli 1905. v. ireg. 78/05 königliches Amtsgericht.W. Anruhen in Rußland. im Hafen von Odessa hat eine uner- wartete Veränderung erfahren. Der „Knjas Petemkin" ist trotz allen ^^.^bnsmeldungen, die bereits über seine Wegnahme berichteten, noch immer in den Händen der Rebellen. Aber nachdem die russische Schwarze-Meer-Flotte, ohne emen Angriff Zu wagen, unverrichteter Dinge wieder nach Sewastopol zuruckgekehrt ist, hat auch der „Knjas Potemkin" den Hafen von Odessa verlassen und ist nach der rumänischen Küste abgedampft, wo er tm Hafen von Konstanza Anker geworfen hat. Es wird darüber berichtet: London, 2. Juli. Eine Lloydmeldung aus Kon- stanza teilt mit, daß der „Potemkin" mit dem Torpedoboot Nr. 267 vor dem Hafen Anker ge worfen habe. Ein Dampfer auf hoher See scheine sie zu beobachten. London, 3. Juli. Die „Daily Mail" meldet aus Konstanza: Der Kommandant der rumänischen Schwarzen-Meer-Division ging an Bord des hier eingetroffenen „Knjas Potemkin" und wurde mit dem üblichen, seinem Range entsprechenden Salut durch eine Abordnung von Matrosen empfangen, welche um die Erlaubnis nachsuchte, Vorräte einzukaufen. Diese Erlaubnis wurde ihnen bis zum Eintreffen näherer Instruktion aus Bukarest an die rumänischen Behörden gegeben. Das russische Kanonenboot, welches hier liegt, ist mit dem „Potemkin" nicht in Verkehr getreten. Die Situation in Odessa hat sich durch die Abfahrt des Rcbellenschiffes jedenfalls nicht verschlechtert. Was die Empörer bestimmt hat, den rumänischen Hafen aufzusuchen, sst nicht klar. Vielleicht hat die Entwicklung der Ereignisse W der Stadt ihren Hoffnungen nicht entsprochen, da die Gruppen am Lande zum größten Teil der Regierung treu ^blieben zu sein scheinen. I Das Verhalten der rumänischen Regierung gegenüber diesem Zwischenfall ist völlig korrekt, indem sie die Empörer als außerhalb jeden Staatsrechtes stehend be trachtet. Es wird berichtet: Bukarest 3. Juli. Nachdem das russische Panzer schiff „Knjas Potemkin" auf der Rhede von Küstendsche vor Anker gegangen war, begab sich der Hafenkapitän an Bord des Schiffes und verlangte, daß es den Hafen verlasse. Auf dem Schiffe sind keine Offiziere, aber 700 Matrosen, die Lebensmittel und Kohlen verlangten. Die Behörden schlugen auf Anweisung aus Bukarest das Verlangen ab und forderten die Matrosen auf, das Schiff ohne Waffen zu ver lassen, mit der Mitteilung, daß sie auf rumänischem Boden als ausländische Deserteure behandelt werden würden. Für den Fall, daß sie sich nicht unterwürfen, und eine feindselige Haltung gegen die Stadt einnähmen, seien die rumänischen Kriegs schiffe mit dem Befehl versehen, Gewalt anzuwenden. Diese Drohung mit der rumänischen Kriegsflotte ist Ziemlich, gegenstandslos, da diese mit ihren alten Kanonen booten und Torpedofahrzeugen bei weitem nicht so viele Gefechtskräfte in sich vereinigt, wie das eine russische Panzerschiff darstellt. Immerhin weiß man ja, wie wenig eine solche Rotte von Empörern im Ernstfall auszurichten pflegt. Auf die weitere Entwicklung der Dinge darf man gespannt sein. Vor allem darauf, wie lange die völlige Passivität der russischen Schwarzen Meer-Flotte andauert. Ueber ihren verfehlten Versuch, den „Knjas Potemkin" zu nehmen, wirb jetzt aus Sewa stopol berichtet: Der Panzer „Georgi Pobjedonosszew", „Dwjenazat Apostolow", ein Kreuzer, Per Torpedoboots zerstörer „Kasarsky" und mehrere Torpedoboote unter dem Oberbefehl des Admirals Wyshnewetsky gingen am 28. Juni von Sewastopol nach Odessa in See. Eine zweite Abteilung, zusammengesetzt aus den Linienschiffen „Rostislaw" und „Ssinop", folgte ihnen am 29. Juni unter dem Kommando des Admirals Krieger. Auf der Rhede von Odessa angekommen, befahl Admiral Krieger dem „Potemkin", sich dem Geschwader anzuschließen. Die Antwort lautete: „Wir bitten den Oberbefehlshaber an Bord zu kommen." Endlich fuhr der „Potemkin", klar zum Gefecht, mit Volldampf an dem ganzen Ge schwader vorbei. Das Schiff fuhr so dicht vorüber, daß man seinen Kommandanten erkannte, einen Mann mit dichtem Bart in bürgerlicher Kleidung. Einige be haupte«, an Bord etwa dreißig Leute in Zivilkleidung bemerkt zu haben. Admiral Krieger ließ das Signal geben: „Wir fahren nach Sewastopol". Der „Potemkin" antwortete: „Wir bleiben hier." Auf den Befehl des Admirals antwortete der Kommandant Guzewitsch vom „Georgi Pobjedonosszew": „Wir haben Maschinende fekt." Auf den nochmaligen Befehl: „Wir fahren nach Sewastopol," antwortete der „Pobjedonosszew": „Wir bleiben hier." Der Panzer wendete und legte sich neben den „Potemkin". Endlich hißte der „Pobjedonosszew" das Signal. „Wir wünschen die Offiziere zu landen." Es war das letzte Signal, das das Geschwader bei seiner Abfahrt nach Sewastopol sah. Endlich hat sich denn die russische Regierung auch — nachdem die hauptsächliche Gefahr abgewendet — dazu entschlossen, eine offizielle Darstellung der Ereignisse in und vor Odessa im Petersburger „Re- gierungsboten" zu geben. Die Vorgänge an Bord des „Potemkin" werden darin folgendermaßen dargestellt: Am 27. weigerte sich die Mannschaft, das von Odefsa geholte Fleisch zu essen unter dem Vorgeben, daß es verdorben sei. Auf Befehl des Kommandanten wurde die Mannschaft aufs Deck gerufen und der erste Offizier forderte diejenigen Matrosen, die sich nicht weigerten, das Essen zu genießen, auf, vorzu treten. Als die meisten Matrosen vortraten, begann der erste Offizier, die Namen der übrigen aufzuschreiben.