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WMM fiirMlÄkllff I Tßamndl. Mollen. Äieöen/eün und die MMoeoenden. Marandt, Wossen, Sieöenkeßn und die Anrgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Ugl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsches, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberherms dorf« Pohrsdorf, RSHrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshansen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger L-Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. Ro. 87. Dienstag, de« 2S. Juli 19V5. 64. Jahrg. In der Strafsache gegen den Kaufmann Friedrich August Goldmann aus Seeburg wegen Vergehens gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wett bewerbes hat die 3. Strafkammer des Kgl. Landgerichts zu Dresden am 30. Juni 1905 für Recht erkannt: Der Angeklagte Friedrich August Goldmann wird wegen Vergehens gegen Z 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 zu Hundert Mark Geldstrafe, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu zwanzig Tagen Gefängnis und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. 3 162/05. St 1 1325/05. Königliche Staatsanwaltschaft Dresden. In hiesiger Stadt sollen Mittwoch, den 26. Juli 1965, Vorm. 9 Uhr meistbietend versteigert werden: 1 Partie Bretter (15 bez. 20 mm stark). Bieterversammlung: Uebigaus Restauration. Wilsdruff, den 19. Juli 1905. L 332/05 Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Aus dem Bericht -er Gewerbeinspektisn Meißen auf das Jahr 1904. III Die Zahl der Unfallanzeigen aus den der In- spektionsaufsicht unterstehenden Betrieben ist um 43 höher als im Vorjahre. Acht Unfälle waren tödliche. Von einer Felswand in geringer Höhe sich lösende Steine verletzten einen Steinbrucharbeiter so schwer, daß er an den Verletzungen starb. Ferner löste sich beim Aufarbeiten von Steinmassen ein größeres Stück, streifte beim Fallen einen Arbeiter und brachte ihm eine tödliche Rippenverletzung bei. Endlich stürzte ein Steinbrucharbeiter, der die Sicherheitsleine nicht benutzte, ab und erlag den hierbei erlittenen Verletzungen. Ein mit einem Bruchleiden behafteter Ofenbrenner erkrankte durch Austreten des Bruches und starb an den Folgen einer notwendig gewordenen Operation. Ein Eisenarbeiter hatte am Kinn durch heiße Schlacke eine Brandwunde erhalten; infolge Vernachlässigung der Wunde entstand Blutvergiftung, welche zum Tode führte. Beim Transport einer Kiste erhielt ein Arbeiter durch einen an der Kiste befindlichen Nagel eine Rißwunde am linken Unterarm. Sich einstellende Wundrose hatte ebenfalls den Tob zur Folge. Beim Umschwenken eines Brettes erlitt ferner ein Sägewerksarbc ter einen Stoß an den Kopf, der ebenfalls den Tod herberfuhrte. Ein Eisenwerksarbeiter geriet während der Frühstücks pause auf unaufgeklärte Weise in die Röder, in welcher er ertrunken aufgefunden wurde. Bemerkenswerte Unfälle sind noch folgende: In Steinbrüchen wurden 5 Arbeiter durch unver- muteten Absturz kleiner Steinmengen sowie Leim Stein- transport zum Teil schwer verletzt; drei erlitten Arm- und Beinbrüche. An einem Kollergang entfiel einem Arbeiter ein Schraubenschlüssel. Bei dem Herausnehmen desselben aus der Maschine wurde der Arbeiter erfaßt, büßte drei Finger der rechten Hand ein und erlitt außerdem eine schwere Verletzung des Daumens. Ein anderer Arbeiter trug bei dem Versuch, eine um die Transmisstonswelle gewickelte Leine zu lösen, durch die Transmisstonswelle einen Armbruch und den Verlust eines Fingerglteds davon. Beim Oelen hielt sich ein Arbeiter an einem Treibseil fest, welches plötzlich in Bewegung kam und ihn mit fortriß, worauf der Arbeiter durch Aufschlagen einen Bruch des Schlüsselbeins erlitt. Ein Holzarbeiter hatte durch ein von der Kreissäge zurückgeschleudertes Holzstück den Verlust eines Auges zu beklagen. Zwei Frauen, welche gegen Verbot während des An- lassens und Ganges der Maschinen putzten, zogen sich Armbrüche zu. Zwei Krahnarbeiter, welche die Sperrklinken und Bremsen nicht genügend benutzten, erlitten durch Schläge der rasch umlaufenden Kurbel schwere Verletzungen — einen Nasen beinbruch und einen Unterarmbruch. — Zwei Gießer erlitten schwere Brandwunden an den Füßen durch flüssiges Eisen, welches gegen ihre Unter- 'chenkel spritzte und von dort in die Stiefel ablief. In Steinbrüchen war mehrfach anzuordnen, den Ab raum zu beseitigen, freie Gänge im Bruch zu belassen, die Bruchsohle sreizuhalten, den Bruchrand mit Geländer und die Arbeiter mit den nötigen Schutzbrillen zu versehen. Hierbei wurde festgestellt, daß einzelne Arbeitgeber die Be- schaffung der Schutzbrillen den Arbeitern auf deren Kosten überlassen hatten. In einem Falle war auch der Ersatz der Kupferschuhe an den bei der Sprengarbeit benutzten eisernen Besatzstäben zu fordern. In einer Sicherheitszünderfabrik wurde die Entfernung der leeren Pulverfässer aus dem Siebhaus und in einer neuecbauten Glühzünderfabrik die des Pulvervorrats aus einem Wandschranke des Füllraums der Zünder röhrchen angeordnet. In einer Bilderrahmenfabrik war zur Sicherung der Arbeiter bei Feuersgefahr eine eiserne Fluchtleiter und in der Häckselschneiderei einer Strohfabrik anzuordnen, die Ausgänge von mit Stroh beladenen Transportwagen frei- zuhalten. Auch waren für den Standort eines Arbeiters, welcher von einem Holzturm aus eine Aufzugsmaschine für Holzstämme steuerte, Rettungsleitern zu fordern. In einer Papierfabrik war die fernere Benutzung eines im Boden gesprungenen und reparierten Trockenzylinders der Papiermaschine und in einer Kattundruckerei die Ueber- lastung der Sicherheitsventile einer Trockenmaschine und der Dampfgefäße zu untersagen. Einem Arbeiter wurde verboten, der schnellrotierenden Messerscheibe der Farbholzzerkleinerungsmaschine das Farb holz mit den Händen, statt mit einem passend geformten Holze, zuzuschieben. Ein Druckwindkessel wurde einer inneren Revision unterworfen; an 1 Henzeapparat, 1 Economiser, 6 Dampf überhitzern, 1 Druckluftkessel und 18 Papiermaschinen trockenzylindern fanden Wasserdruckproben statt. In einer Mühle waren die Treppen nicht in letzterer, sondern im anstoßenden Wohngebäude angelegt, ein Uebel stand, welcher in einer Anzahl Mühlen des Bezirkes noch vorhanden ist. Zur Verminderung der Benutzung des Fahrstuhls durch Personen hat der Besitzer die Mühle mit einer besonderen Treppe versehen. Der Wärter einer Sauggasanlage wurde beim Probieren des Gases vor dem Anlassen des Motors be wußtlos, erhshlte sich aber bald wieder. Um ein Zurück- strömen- des Gases zu verhindern, ist dasselbe nunmehr in ein mit einem Ventilator versehenes Rohr geleitet worden. Ein anderer Arbeiter zog sich beim Entleeren des mit Raseneisenerz beschickten Reinigers einer Wassergasanlage eine Gasvergiftung zu. Die Reinigungsmasse soll künftig durch eingeführte Dampf- und Luftströme vom Gase be freit werden. Bei dem inneren Anstrich eines Dampfkessels erlitten die damit Beschäftigten Schwindelanfälle. Es wurde von weiterer Verwendung des Anstrichs dringend abgeraten. Der Kutscher einer Kadaververwertungsanstalt erkrankte am rechten Arme bedenklich an Milzbrand, genas aber von der Krankheit. Bei den Feilenschleifern übt das Aufhauen der Schleif steine, welches bei großen Steinen je nach 18 Arbeitsstunden, bei kleinen Steinen entsprechend öfter vorgenommen werden muß, durch den hierbei entstehenden Staub einen nachteiligen Einfluß auf die Gesundheit aus. ^-slitifche Rrin-scha«. Wilsdruff, 24. Juli 1905. Deutsches Reich. Der Lehrermangel in Oberschlesten hat jetzt eine Ausdehnung angenommen, die sich auf den Schulunterricht in höchst ungünstigerWeise überträgt. Beson ders sind es die Landschulen, bei denen mehrere zwelteLehrer- stellen schon seit Jahresfrist und noch länger unbesetzt sind und von ersten Lehrern mit verwaltet werden müssen. In Schreibersdorf werden z. B. von einem Lehrer in 4 Klassen 144 Kinder und in Georgenwerk von einem Lehrer in drei Klassen 130 Kinder unterrichtet. Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse auch in anderen Kreisschul inspektionsbezirken, in denen im Durchschnitt 10 bis 44 Lehrkräfte fehlen, so beispielsweise in Karlsruhe unter 105 Lehrerstellen 21, in Peiskretscham unter 136 Lehrer stellen 44, in Lublinitz I unter 81 Lehrerstellen 20, in Lublinitz II unter 80 Lehrerstellen 22, in Rosenberg unter 110 Lehrerstellen 34, und so geht es weiter. Fälle, in denen in Oberschlesien von einem Lehrer über 100 Schüler unterrichtet werden müssen, bilden nahezu die Regel. Denn wenn die Normalschülerzahl einer Klasse 60 sein soll, dann werden 80 pCl. aller schulpflichtigen Kinder in überfüllten Klassen unterrichtet. Der „Dreschgraf" Pückler scheint endlich zu der Erkenntnis gekommen zu sein, daß er mit seiner Judenhetze doch nicht das gewünschte Resultat der Judenausrottung zu erzielen vermag. In einer am Freitag abgehaltenen öffentlichen Versammlung, in der der Graf redete und die polizeilich aufgelöst wurde, teilte er mit, er werde sich in wenigen Monaten in das Privat leben zurückziehen, da er einen Erfolg bisher nicht er zielt habe und das Publikum seine Ausführungen lediglich zum Gegenstand des Spottes gemacht habe. — Es wurde auch die höchste Zeit, daß der edle „Dreschgraf" endlich das Vergebliche seines Bemühens einsah. Neber -iu- Bahuhofsm-rkwürdigk-it schreibt man der Franks. Ztg.: Als ich in Harzburg war, fiel mir im Bahnhof folgende Schalter-Aufschrift auf: Fahrkarten für I., II., und m. Klasse, für Militär nnd Hunde Ein Plakat, mit Blaustift geschrieben. Danach werden die Menschen in Hamburg scheinbar in zwei Klassen geteilt: 1. solche I. bis in. Klasse und 2. Militär und Hunde, denn unter dem ersten Teil war ein großer Strich. In der Tat eine merkwürdige Bewertung des Militärs. Ausland. Di- verunglückte Brautfahrt eines Königs. Neber die verunglückte Londoner Brautwerbung des jungen Königs von Spanien schreibt der Londoner Berichterstatter der „Jndependance beige": „Es ist allgemein bekannt, daß die Königin-Mutter Christiile ihren Alfons so früh als möglich zu verheiraten wünscht. Sie hatte nun bekanntlich an die junge Prinzessin Patricia von Connaught, ein Mädchen von 19 Jahren, Nichte deS