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WkMstt fU Wilshniff Tharandt, Nossen, Siebenteßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Ägl. Lorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, , „ Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkbardtswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberz, Hühndsri, Kaufback, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanncberg, Niederwartha, Oberhermsdors. Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeliqstadt, Svechtshausen, Taubenheim, UnkerSdari WeiStropp, Wildoerg Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstag» und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.K4 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bi» spätesten» mittag» 12 Uhr angenommen. — JnsertionSprei» 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. No. 48. Donnerstag, den 20. April 1S0S. 64. Jahrg. L. Der Bürgermeister Kahlenberger. Unterstützung der Kriegsinvaliden, deren finanzielle Bedürftigkeit doch wohl größer ist, als die eines Kron prinzen." — Das meinen wir auch! Unschuldig verurteilt! Man schreibt aus Düneloorf: Der Fall einer un schuldigen Verurteilung erregt in der hiesigen Bürgerschaft allgemein um so mehr Bedauern, als der zu Unrecht Ver urteilte nicht lange nach Verbüßung der gegen ihn er kannten Strafe gestorben. Es handelt sich um den Agenten Johann Sommer hierselbst, den die hiesige Strafkammer am 10. Februar 1904 wegen Urkunden fälschung zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt und sofort in Haft genommen hatte. In einem späteren Zivllprozesse ist dann seitens der Zivilkammer festgestellt worden, daß der in Frage kommende Vertrag echt sei, eine Urkundenfälschung also nicht vorliege. Sommer hatte noch vor seinem Tode das Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Es bedeutet dieses Vorkommnisgleichzeitig wieder einen betrübenden Beitrag zu dem vielumstrittenm Kapitel der Untersuchungshaft. Indem man den Verurteilten (einen Familienvater) gleich verhaftete, wurde dem in wenig günstigen Vermögensverhältnissen lebenden, dazu noch kränklichen Manne jeder Versuch einer rechtzeitigen Reha bilitierung so gut wie abgeschnitten. Auf dem Schießplatz- Ein rötlicher Unglücksiall aus dem Schießplätze zu Zweibrücken soll sich in folgender Weise zugetragen habe«. Die 6. Kompagnie des 22. Infanterie-Regiment hielt auf ist, liegt solches vom 20. d. M. ab zur Einsichtnahme der Beteiligten in hiesiger Stadt steuereinnahme aus. Ebenda haben sich alle diejenigen Beitragspflichtigen, denen ein Anlagenzettel nicht behändigt werden kann, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnifles zu melden. Reklamationen gegen die ausaeworfenen Sätze des Katasters sind binnen 14 Tagen vom Empfange der Abgaben-Zettel an gerechnet schriftlich unter eingehender Begründung bei dem unterzeichneten Stadtrate anzubringen. Wilsdruff, am 18. April 1905. Der Stadtrat. Kahlenberger. MizeWc Vorschriften über Kaffen mi> MHkiMf. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. November v. I. ist zur Vermeidung der hierin angedrohten Strafen das Feilhatte« sowie Mitsichführen von Stoß-, Hieb, und Schußwaffen, die in Stöcken oder Röhren oder in ähnlicher Weise verborgen sind, verboten. Andere Waffen, wie Schußwaffen aller Art, Säbel, Degen, Dolche, Schlagringe und Totschläger mit sich zu führen, ist, abgesehen von den gestalteten Ausnahmefällen, nur solchen Personen erlaubt, die sich im Besitze eines auf ihren Namen von der Königlichen Kreishauptmannschaft ausgestellten Waffenscheins, der nur durchaus zuverlässigen über 21 Jahren alten Personen und nur für die im Scheine bezeichneten Gelegenheiten erteilt wird, befinden. Außerdem dürfe« Waffen, sowie jede Art von Schießbedarf «ur an Perfoueu veräußert werden, welche über 21 Jahre alt sind und von denen überdies ein mißbräuchliches Gebahre« mit den erworbenen Gegenständen uicht zu befürchte« steht. Im Uebngen haben diejenigen, welche mit Waffen und Schießbedarf umgehen oder solche befördern, die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu beobachten und Schußwaffen ungeladen zu befördern. Waffin, die Jemand dem Verbote zuwider mit sich führt, sowie der etwa mit vorgefundene Schießbedarf werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht, eingezogen. Solches wird zur genauen Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, am 18. April 1905 Die Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung pro 1. Vierteljahr 1905 sind nunmehr bis spätestens den 28. d. Mts. anher zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird das geordnete Beitreibungsverfahren eingeleitet. Wilsdruff, am 19. April 1905. Die Gemeindekrankenversicherung. Kahlenberger. ^slitische Rundschau. Wilsdruff, 19. April 1905. Deutsches Reich. Die Gewährung einer besonderen Apanage für den deutschen Kronprinzen durch den Reichstag Icklägt die „Nordd. Rcichskorr." vor, und sie sucht den seltsamen Vorschlag folgendermaßen zu begründen: »^ bedürfte einer Ehrenspende von ein paar laufenden .^^"o nen. Gewiß ist unsere Finanzlage für solche Extra- cm- b e denkbar ungünstigte; aber wenn wir unferen Ministern hochherzige Zulagen stiften können, so müssen wlr erst recht bereit sein, durch eine großzügige Aktion die Entwicklung des deutschen Kronprinzen frei und abhängig zu gestalten. Von der Art d eser Entwicklung hängt möglicherweise Deutschlands Zukunft ab, das darf dabei nickt vergessen werden. Das Heil unseres Vaterlandes aber muß unter allen Umständen das Opfer von ein paar Millionen wert sein." Dazu bemerken die „Leipz. N. N": „Wir meinen, der Kronprinz könne sich auch ohne die „paar laufenden Millionen" frei und unabhängig genug entwickeln. Wenigstens ist uns nicht bekannt, daß die Entwickelung des Kronprinzen bisher durch finanzielle Bedenken eingeengt worden sei. Und wenn das Reich trotz seiner Finanzmiiere noch ein paar Millionen übrig haben sollte, so liegen ihm doch wirklich noch dringende Pflichten ob, die es zu erfüllen hat. Wir erinnern nur an die mit rra-rsicht auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe, die am Karfreitag im Zeitungsgewerbe zu respektieren sind, und weil am ersten Osterfeiertage die Ortsbestellung in den Orten ohne selbständige Postanstalten ruht, geben wir Oie vster-kummer am Zonnabenä Mb heraus. Die Ausgabe des Blattes in den Ausgabestellen erfolgt von vormittags 10 Uhr ab. Inserate für die mehrere Tage aufliegende Festtags- Nummer erbitten uns möglichst zeitig. Aeutzerster Termin für die Annahme von Inseraten Freitag abend. Die Dienstags-Nummer der nächsten Woche fällt aus; nach den Feiertagen erscheint die nächste Nummer also am Mittwoch abend. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle des Mts-ruster Wochenblattes. Fernsprecher Nr. 6. Mittwoch, den 26. dss. Mts. vormittags V,12 Uhr findet im hiesigen Rathause, Sitzungszimmer Nr. 32, Eingang Burgstraße, öffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmannschaft- lichen Dienltgebäudes zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 17 April 1905. Lossow. Der Stellmachermeister und Hausbesitzer Peter Paul Grosche in Wildberg ist wegen Trunksucht entmündigt worden. Wilsdruff, am 15. April 1905 C I 2/05 Nr 4 königliches Amtsgericht. Bekanntmachung, di» Staatr-Linksnimen- und Lrsänzuns*N»u»r betr. Nachdem das diesjährige Einkommen- und Ergänzungsflcuer-Kataster für die Stadt Wilsdruff eingegangen ist, werden in Gemäßheit tz 46 des Einkommensteuer gesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklassen, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie die Beträge der von ihm za entrichtenden Steuern mittels verschlossener Zuschriften, in welchen zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation enthalten ist, m den nächven Tagen bekannt gemacht werden. Diejenigen Beitragspflichtigen, welchen vorerwähnte Zuschriften nicht behändigt werden können, haben sich wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnifles in der hiesigen Dtadtsteuereinnahme zu melden. Die erste Hälfte des Einkommen- sowie des Ergänzungssteuersatzes ist am 30. April dieses Wahres ZU entrichten. ' Hierbei machen wir noch darauf aufmerksam, daß der eingewendeten Reklamationen ungeachtet die Steuerbeträge vorbehältlich späterer Ausgleichung abzusühren sind. Hilfstafeln zur Berechnung der Einkommen- und Ecgänzungssteuersätze hängen in der Hausflur des Rathauses aus Wilsdruff, am 18. April 1905. Der Ktadtrat. —— ——- Kahlenberger. Müdem ndzg^Sdruff erfolgt