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Marandi, Aossen, Sieömleßn und die Umgegenden. Amtsblatt Pr die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu WilsdruT sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. , Lokalblatt für Wilsdruff, _ Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkmrMSwalde. Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSoors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn, , Seeliastadt, Speck tshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WriStropp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, DonnerSlogS und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spuckens mittags 12 Uhr angenommen. - InsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespalteue KorpuSzeilet Dmck und Verlag von Martin Berger s- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No. 26 Dienstag, Sen 28. Februar 1963. 64. Jahrg. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird m der nachstehend bemerkten Weise uaufinoen: Mittwoch, Sen 1. März 1903, von vormittags 8 /z Uhr an !ür die Militärpflichtigen aus der Slaoi Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Alcsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntttz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleum, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta und Lautzschen im Schietzhause zu Lommatzsch; Donnerstag, Sen 2. März 1903, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nawueyendcn übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Leippen mit Lindigt, Schänitz unv Lesten, Leuben mit Ketzergasse, ^schütz, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mcssa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, N-ederftößwitz, Obecstaucha, Paltzschen, P-tzschwitz. Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch, Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Wieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain Zöthain, Zscheilitz und Zschockau ebenfalls im Schietzhause zu Lommatzsch; Freitag, Sen 3. März 1903, von vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Smot Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften bes Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalve, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzoaswalde und Hühndorf im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; SonnabenS, Sen 4. März 1903, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichten aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberstembach, Röhrsdorf, N°itzsch b. W ' Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistrovp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Montag, Sen 6. März 1903, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärvkicktiaen aus den Städten Nossen und Siebenlehn im Gasthof- „zum Deutschen Haus" in Nossen; Dienstag, 0e» 7. Marz 1S»S, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Oct^chasten des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgru'nd Gruna mit Jlkcndorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Bendorf, Karcha, Katzenberg und Klessig „ im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Mittwoch, den 8. Marz von vormittags 8 /z Uhr an » Etärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Noüii» Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Rankul, ^bercula, Obergruna, Oberstößlvitz, Petersberg, Pinnewltz, Priesen, Radewitz, Stab ^sberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebnitz, ebenjälls ^"bach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Donnerstag, Sen 9. März 1903, - von vormittags 8 /2 Uhr an "vermin »ür den geianten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen. Altcrsklaff°i88^/iq^ .Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der der bei den frübe^n die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich Militärrestanten und ."Mn überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die gültig en'schieden worden über deren Militärverhältnis noch nicht end ¬ ausdrücklich entbunden worden s- "Elche von der Wiederholung der Gestellung nicht Militär-Gesetzes vom 2. Mai sich bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs ¬ ordnung vom 22. Juli 1901 anmk verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- gedachten Musterungstermtnen vun^.^ n Strafen und sonstigen Nachteile in den vor- In Fällen, in welchen di-> A erscheinen. persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- I pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens 'ärztliche Zeugnisse, weiche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung) Das Erscheinen im Losungstermine feiten der Losungsberechtigten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Die Herren Gemeindevorstande und von feiten der Stadträte und bezw. Stadtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bezw. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufiuden und behufs etwaiger Auskunfterteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst < 8 63, Punkt, 8 der Wehrordnung); 2. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältniffe oder sonst anzubringenden An träge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachwelie und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen Ersatz'Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untun lich, so ist ein Zeugnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungs weise über die behauptete Ardelts- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden An gehörigen beiznbringen; 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden muffen; 4. daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werben, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungs geschäfte eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ecsatz-Kommisston an die Königliche Obe r-Ecsatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis znm 31. August der Königlichen Ersatzbehörde HI. Instanz mit der erforoerllchen Begrünoung ooczulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ecsatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Octsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familieuverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis oes Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu be antragen. Endlich werden 7. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt, beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen dar über sich gründen müssen, und datz eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 10. Februar 1905. Der Zivil-Vorfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen. 1961 tt. Lossow. G. Bekanntmachung. Aus Anlaß der am 3. und 4. März 1905 hierorts stattfindenden Rekrutierung werden die Gestellungspflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, daß sie sich aus dem Wege von und nach dem Musterungslokale, sowie in diesem selbst allesLärmens zu enthalten und inruhiger, anstän diger Weise sich zu bewegen haben. , Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach 8 660 11 Rercys' strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Wilsdruff, am 25. Februar 1905. Dev Vüvgevnieistev. Kahlenberger.