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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. 94. DiensNig, den 27. November 1877. Bekanntmachung. Die Gemeinde Grumbach beabsichtigt, den Fußweg, welcher sich in geringer Entsernung von Grumbach von dem von dort nach Fördergersdorf führenden Communicationswege abzweigt, durch die Grumbacher Fluren über die Saubach führt und in den die Verbindung zwischen Grumbach und Pohrsdorf vermittelnden sogenannten Kirchweg einmündet, einzuziehen. Gemäß § 14 Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben hierdurch mit dem Bemerken zur öffent lichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, unter gehöriger Begründung derselben allhier anzubringen sind. Meißen, am 20. November 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. i. v. v. Mayer. Bekanntmachung. Es wird beabsichtigt, den Tract des Klipphausen-Wilsdruffer Fußwegs, welcher durch die Hofflur der dem Mühlenbesitzer Bahrmann in Sachsdorf gehörigen Wirtschaftsgebäude führt, einzuziehen und den Verkehr auf demselben auf einen neu anzulegenden Fußweg zu verweisen, welcher hinter gedachten Gebäuden weg und durch den Garten Bahrmanns führen soll. Gemäß § 14 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung derselben schriftlich allhier anzu bringen sind. Meißen, am 20. November 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordneten - Ergänzungswahl betreffend. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeiuderathe die Stadtverordneten Herr Stelluiachcrmeister Emil Eduard Loßner, Herr Stellmachermcister «Karl Julius Galle und Herr Kttrschuermeister Ernst .Heinrich Schönach auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind ein angesessener Stadtverordneter und zwei unangefessene Stadtverordnete sowie ein angesessener Stadtverordneten - Ersatzmann und zwei unangesessene Stadtverordneten - Ersatzmänner. Als Wahltag ist Donnerstag, der 29. November 1877, bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahltage in der Zeit von Bormittags S bis Mittags I Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sesssonszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche zwei angesessene und vier unaugescsfeue wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugcbcn. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 19. November 1877. Der Bürgermeister. Ficker. DaS 14. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877 enthält: Nr. 8l. Bekanntmachung, die neue Instruction für die Bezirksthieiärzte betreffend; vom 16. October 1877. Nr. 82. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen betreffend; vom 1. November IK77. Nr. 83. Verordnung, die abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte betreffend; vom 12. November 1877. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Nathscxpcdition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 26. November 1877. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Bürgermstr. Der diesjährige Wilsdruffer Herbstjahrmarkt wird Donnerstag den 13. und Freitag den 14. December abqchatten. Wilsdruff, am 26. November 1877. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Tagesgeschichte. Da im preußischen Abgeordnetenhaus am 22. November der Etat des Cullusministeriums aus der Tagesordnung stand, so kams sofort zu einem Stück Kulturkampf. Die Abg. Reichensperger und Windhorst spielten die alte Melodie, nicht einmal mit neuen Variati onen, und verlangten die Beseitigung der Maigesetze. Abg. Petri und Minister Falk antworteten, der Letztere ungewöhnlich entschieden. Von einer Aushebung der Maigesetze sei keine Rede, nicht einmal von einer Aenderung; darüber könne die Regierung nicht einmal discutiren. Bürgermstr. Petri (ans Wiesbaden): Das, was ich jüngst in Marpingen gesehen habe, ist gar kein Katholicismus mehr, sondern ein Scandal. Der Senat von Venedig ist seiner Zeit ganz anders mit Rom umge sprungen; hinter ihm stand Paulo Sarvi, der gründlichste Kenner Roms, überfallen und ermodel rief er sterbend aus: Oognoseo stilurn vuriao romanao, d. h. ich erkenne den römischen Stil (Stilet?). Petri schloß: ,,Jch hoffe, daß unser Kanzler die große Schicksals- Tragödie vollenden wird, an die er sein Leben gesetzt hat. Das Vorspiel überschrieben, Schleswig-Holstein 1864, ist serlig; der erste Theil des Sactigen Stückes, überschrieben: Oesterreich 1866, ist fertig