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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 32. 18M Frcilng, den 16. April Erscheint wöchentlich 2 Mat (Dienstag und Freitag) Abonnementkpreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Bekanntmachung, Durchschnittspreise sür Marschfourage betr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) Abvnncmcntspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. d Wilsdruff, Tharaudt, Rossen, Sicbculchn und die Umgegenden Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage des Hauptmarktortes Meitze« für den Monat Februar dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 23 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 44 - - 50 - Heu, 2 - 5 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, am 10. AM E v. Bosse. Tagesgeschichte. Die Wellen der jüngsten Kanzlerkrisis haben sich verlaufen. Man glaubt, daß es zu tief greifeuderen Konsequenzen der Bewegung Nicht kommen werde, sondern daß der Zweck, eine Pression auf den Bundksrath zu üben und diesen dem Reichskanzler völlig willfährig zu erhalten, vollkommen erreicht sei. Andererseits will man wissen, oieAnkunft des württembergischen Staatsministers v. Mittnacht gelte der Vereinbarung von Maßnahmen, welche geeignet wären, Vorgängen, wie sie in der Bundesrathssitzung vom 3. d. M. dem Kanzler ent- gegengetrctcn wären, systematisch vorzubcugen. Ans der Umgebung des Reichskanzlers verlautet, daß Fürst Bismarck selbst mit großer Zuversicht der Entwickelung der Fragen, welche augenblicklich die innere Politik beherrschten, und den Schritten, welche er noch für diese wie !ür die nächste Session des Reichstages vorhabe, entgegensetze. Im uebrigcn wollen die Gerüchte noch immer nicht verstummen, welche don Konflikten des Reichskanzlers mit dem Staatsminister Hofmann und dem Staatssekretär Stephan wissen wollen, ja, man geht sogar w weit, zn verbreiten, diese Herren hätten ihren Abschied gefordert. W wird gut sein, solchen Ausstreuungen mit großer Vorsicht zu bc- 8Wen, und namentlich Angaben, welche den Chef der Neichspost be issen, zurückzuweisen. . Von Berlin aus sind in den letzten Tagen mehrere Nachrichten slNgegangen, welche die allgemeinere Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, ^u erster Stelle verzeichnen wir die Thatsache, daß der Anstoß zu der sogenannten Bundesraths-Krisis aus dem Wege geräumt ist. In dcr gestrigen Sitzung dieser Körperschaft beschloß man auf den Antrag Bayerns eine nochmalige Lesung des Gesetzentwurfs, über die Neichs- stempelabgaben unter erneuter Instruktion der Bevollmächtigten herbei- zusührcu und die neue Lesung sofort vorzunehmen, und es wurde nun- Mehr der am 3. April verworfene Antrag Preußens auf Besteuerung der Postscheine und Postanweisungen angenommen, so daß uun- wehr mit dieser Bestimmung der Entwurf an den Reichstag gelangt. Zur Begründung des bayrischen Antrages war angeführt worden, daß sie Einrichtung einer zweiten Lesung dem Bundesrathe noch mangele, so sehr sich dieselbe empfehle, wenn Amendements erst unmittelbar vor der Beschlußfassung eingebracht werden, wie dies auch bei dem Gesetz entwurf über die Stempelsteuer mehrfach der Fall gewesen. Die grund sätzliche Einführung der zweiten Lesung wurde iu Aussicht genommen und bereits für den vorliegenden Fall vorausgenommcn. Thatsüchlich hat die Mehrheit des Bundesrathes gegenüber der Weigerung des Reichskanzlers den von ihr gefaßten Beschluß zurückgenommen. Ob nach diesem Vorgänge noch Anträge im Sinne der Kabinetsordre des Kaisers erfolgen, und welcher Art sic etwa sein werden, ist noch nicht dekannt. Eine Anzahl Bevollmächtigte zum Bundesrath war aus der Heinmth herbeigeeilt, um an der bctreffendenAbstimmungTheil zu nehmen. Sodann ist gemeldet worden, daß am Sonntag iu Berlin von dem Vertreter des deutschen Reichs, Geh. Raths v. Philipsborn, und dem österreichischen Botschafter Grafen Szechenyi die Urkunde unter zeichnet worden ist, durch welche die am 31. Dezember 1878 zwischen beiden Staaten getroffene Uebereinkunft wegen des dcutsch-östcrreichisch- ^ugarischen Handelsvertrags bis zum 30. Juni 1881 verlängert Ist dadurch auch nur wiederum ein Provisorinm geschaffen, so darf man doch, in Anbetracht der großen Schwierigkeiten, welche der Abschluß eines definitiven Vertrags bietet, schon damit sich zufrieden lstven, daß mindestens doch auf ein Jahr hinaus für die Geschäftswelt "u fester Punkt gegeben ist. Zudem darf man wohl der von Berlin wie Wien gekommenen Versicherung Vertrauen schenken, daß vor wie s>och auf beiden Seiten der beste Wille vorhanden ist, einen vollstän- vsgen, dauernden Handelsvertrag zu Stande zu bringen und vor Allem Ae Hemmnisse zu beseitigen, welche den regen Verkehr zwischen der Bevölkerung beider Staaten im Wege stehen. Ueberall sind die Spar- und Vorschnßvereine den Wucherern und Halsabschneidern ein Gräuel und ein Dorn im Alige. Weil sie sich i" Bll bewährt haben, wird jetzt eine solche Kasse für Offiziere in Berlin errichtet werden. Grade Offiziere fallen den Wucherern ost in die Klauen; sic borgen in der Noth anfangs kleine Summen, dje aber v"rch Zinsen, Provisionen und Spesen aller Art, durch Prolongationen vvn Wechseln und MiUelchen aller Art furchtbar schnell und üppig In Bezug auf die Verwaltung der Mündelgelder von Seiten der Vormünder nehmen es die Gerichte jetzt sehr streng und ahnden selbst die geringste Unregelmäßigkeit sehr scharf. Der zum Vormund eines Geistesgestörten berufene Maler K. in Berlin hatte — wie er glaubhaft versicherte — aus Unkenntniß der Strafbarkeit, das von ihm verwaltete Vermögen seines Kuranden in Höhe von 1960 Mar! in sein Geschäft gesteckt und damit gearbeitet, in dem Gefühle, daß es dort ganz sicher war und ohne die geringste Absicht, seinem Kuran- den irgend welchen pekuniären Schaden zuzufügen. Als ihm vor Kurzem seitens des Vormundschaftsgerichts Plötzlich das Geld abver langt wurde, konnte er es nicht sofort baar vorzeigen, versprach dies aber in wenigen Tagen zn thun. Er wurde deshalb unter Anklage gestellt und brachte das Geld sowohl, als auch die Zinsen in die Au dienz mit und stellte es zur Verfügung des Gerichts. Trotzdem ver- urtheilte ihn der Gerichshof wegen Unterschlagung zu 14 Tagen Ge- fängniß. Für Standesbeamte ist eine Verordnung des preußischen Ministers des Innern von Wichtigkeit, welche als Auslegung eines Reichsgesetzes auch außerhalb Preußens Giltigkeit beanspruchen darf. Darnach ist es unzulässig, daß Standesbeamte außerhalb ihres Amtsbezirks, selbst mit Zustimmung des zuständigen Standesbeamten, Etzeschließnngsakte vornehmen, ebenso sind Amtshandlungen, welche durch rechtmäßig de- signirte Standesbeamte vor ihrer wirklichen Verpflichtung vorgenom men werden, rechtlich ungültig. — Da es während der jüngsten Zeit nicht selten vorgekommen ist, daß dem Arbeiterstande angehörende augenscheinlich unbemittelte Personen durch Vorspiegelung ihrer in Amerika lebenden Angehörigen zur Auswanderung dorthin verleitet wurden, ist für die zu diesem Zweck beantragte Ausfertigung von Reisepässen eine neue Anordnung getroffen worden. Um nämlich den nicht allein für die Betheiligten, sondern auch für die deutschen Rcichskonsularbehörden beim Eintritte der Hilfsbedürstigkeit der ersteren in Amerika entstehenden Weitläufig keiten entgegenzutreten, ist bestimmt worden, daß Anträge auf Erthei» lung von Pässen zur Reise nach Amerika nur dann Berücksichtigung finden sollen, wenn der den Paß Nachsuchende die erforderlichen Reise mittel nachzuweisen im Stande ist. Dieselben sind nach der Aufstellung des Zentralvereins für deutsche Auswanderungs- und Kolonisations angelegenheiten für erwachsene Personen auf 240 sN. und für noch nicht zwölfjährige Kinder auf 186 bis 210 M. angenommen worden. Wer also nicht durch amtliche Bescheinigung nachweisen kann, daß er die nöthigen Reisemittel besitzt, soll künftig keinen Reisepaß zur Aus wanderung nach Amerika erhalten. Ein Abenteuer des Prinzen Heinrich von Preußen. Der Sohn des deutschen Kronprinzen, Prinz Heinrich, welcher bekanntlich auf einer Weltreise begriffen ist, hat mit der japanesischen Polizei einen unangenehmen Conflict gehabt. Der Vorfall ist in Kürze fol gender: Am 7. Februar war Prinz Heinrich mit einem kleinen Ge folge, begleitet von einigen Dienern (Kulis), in der Nähe des Dorfes Snita auf die Jagd gegangen. Als er nach beendeter Jagd sich zur Bahnstation begab, um die Heimfahrt anzutreten, wurde ihm die Ver abfolgung von Billetten für ihn und seine Gesellschaft verweigert, weil die japanesische Polizei in Erfahrung gebracht, daß die Kulis, welche einen anderen Weg zur Eisenbahnstation angetreten, unterwegs gegen den Wildschutz gefrevelt hätten. Der Prinz zeigte seinen Jagdschein vor und erhielt nach langen Unterhandlungen die Erlaubniß zur Fahrt jedoch ohne die Kulis. Damit aber war dem Prinzen nicht gedient. Er protestirte uud weigerte sich, ohne die Dienerschaft hcimzüfahren, und wollte eine andere Fahrgelegenheit benützen. Allein die Polizei l legte anch hiergegen ihr Veto ein und brachte endlich den Prinzen ! sammt Gefolge hinter Schloß und Riegel. Erst der Vermittelung des ! Gouverneurs Watanabe gelang die Befreiung des Prinzen. Die Be- ! Hörde machte ihm später viele Entschuldigungen, und hiermit scheint dieser japanesisch-deutsche Zwischenfall erledigt. Seit dem Erscheinen der Dekrete gegen die Jesuiten in Frank reich sind jetzt 14 Tage verflossen und trotz der heftigen Sprache der konfervativen und klerikalen Presse ist die Aufnahme der Dekrete im Lynde eine ruhige, uud ist dies ein Zeichen mehr dafür, daß die fran- > zösische Regierung diesen Schlag gegen den Klenkalisuius in den Schulen wagen durste. — Der Bries des Prinzen Jerome Napoleon, - in welchem derselbe das Verhalten der Regierung in der Jesuitenfrage