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Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Wochenblatt für Erscheint Wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Znseratenannabme Montags u. Donnerstags g 8 ML S g HD kg WZ AN UW g Montags u. Donnerstag« bis Mittag 12 Uhr. TÄ-V bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen^da^Kön^Amtsgcricht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 27. Dienstag, deu 30. März 1880. Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betr. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von § 61^ der Ersatz-Ordnung Folgendes bekannt gemacht: Cs kommen zur Musterung den 15. April dieses Jahres von Vormittags Vr.9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtlichen Ortschaften des StmtS- geeichtsbezirks Lommatzsch im Nachhause zu Lommatzsch; den 16. April dieses Jahres von Vormittags Vs9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wirsdruss: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühn« darf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha und Obersteinbach im Hasthofe zum Udler in Wilsdruff; den 17. Avril dieses Jahres von Vormittags ^9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus -er Stadt Wilsdruff sowie aus folgenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks ^Wilsdruff: Röhrsdorf, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildber^ ebenfalls im Haßhofe zum Udler in Wilsdruff; den 19. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amts- gerichtsdezirks Rossen: Auguftusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren, Toppschüdel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zum Deutfchen Haufe in Nossen am 20. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mil Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niederen!«, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gqsthofe zum Deutfchen Hause in Nossen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr MilitärvcrhÜltniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor gedachten Musterungstittminen, zu Vermeidung der in Z 24,7 der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordet. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zengnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringcn. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstcllende Arzt nicht amtlich an- gcstrllt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderüthe und Gemeindevorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zn den Musternngsterminen gemäs § 61* der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünkt liche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemein-evorstän-e behufs etwaiger Auskunftsertheilung mit einzufinden. Zum Loosungstermin sür die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1860, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Verschulden noch nicht geloost haben, ist der 21. April dieses Jahres Vormittags 9 Uhr im Haßhofe zum deutfchen Jause in Uoffen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung un Loosungslokale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Mnster- nngstcrmine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatzcommission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel ^Eckgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commissson auf angebrachte Reclamatiouen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch weuu die Reclamanten sich zur Anhörung derselben nicht cingefunden haben. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen bon dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für pnblicirt anzuschen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des uU. Tages bei der Ersatz-Cvmmission nnter Beibringung der nöthigen Nachweile und Bescheinigungen angebracht werden. . Die Herren Gemein-evorftän-e haben diejenigen Gesteltpflichtigen ihres Ortes, deren Familienvcrhältnisse eine Zurückstellung der- Men nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungstermine freiwillig zu Diensteintritte melden. m .. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, erlangen die ergunstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Zandwehr zu dienen haben und in der Regel zu Reserveübungen nicht heran- v^zogen werden. Zubring^^ Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes bei« Meißen, am 17. März 1880. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen. von Boffe.