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406 das erste Erk-nntniß zu bestätigen, d. h. Fournier wird die300Thlr. Geldbuße bezahlen müssen. Die Stadt Stettin borgte im 17. Jahrhundert dem König Carl Gustav von Schweden die Summe von etwa 50,000 Thlr. und hält noch heute diese Forderung aufrecht. Nachdem sie in Stockholm mehrere Male mit dem Bescheide, die Sache sei verjährt, abgefertigt worden, hat sie sich jetzt an den Bundeskanzler gewendet. Graf Bismark hat nun nach vorher gepflogener Verhandlung mit dem preußischen Gesandten in Stockholm empfohlen, daß Gutachten des Adv. Beckmann in Stockholm darüber einzuholen, ob der schwedischer seits erhobene Einwand der Verjährung begründet sei. Die Anklagekammcr in Paris hat om 11. d. M. gegen Traup- mann ein Verweisungs-Decret vor die Assisen erlassen, unter Anklage wegen 12 Verbrechen, als: Schriftenfälschung, Diebstahl und acht Mordthaten. Der Angeklagte, welcher nach der Conciergerie gebracht worden ist, wird wahrscheinlich schon am 27. d. vor die Assisen kommen. Vermischtes. Schad't nix! Zwei feingekleidete Herren begegneten einem Handwerksbnrschen, welcher mit seinem Pfeifchen fröhlich die Straße dahinzieht. Der ältere Herr ruft ihn mit folgenden Worten an: „Heda, ich sehe, Du rauchst, kannst Du mir nicht ein wenig Feuer geben?" — O ja, sehr gern Herr Bruder," erwiederte der Handwerksburschc. Den Herrn verdroß diese Anrede und er sprach: „Höre Du, ich bin der Amtmann von Schan . . .!" Aber ohne sich im Geringsten daran zu kehren, antwortete der Handwerksbursche schnell: „Schad't nix, Bruder, wenn Du auch der Amtmann von Schan . . . bist, ich gebe Dir doch Feuer." Norddeutscher Haus- und Historien-Kalender für 1870. Trier. „Der hier erscheinende „Eucharius" wird nächstens ra send werden, wegen der starken Auflage des Lahrer Kalenders*). *) Für 1870 ist derselbe in einer Auflage von 800,000 Exemp laren erschienen und zu haben bei allen Buchhändlern u. Buch- b indern. Bericht über die 8., 9. und 10. diesjährige Sitzung des Stadtver ordnetencollegiums zu Wilsdruff. 1. Der zur Zeit in KesselSdvrf wohnhafte Wirthschaftsbcsitzcr Heir Rudolf Geßner hat um Beibehaltung des hiesigen Bürgerrechts nachgesucht, welches Gesuch gegen Entrichtung der ortsüblichen Gebühr genehmigt wurde. 2. Von dem Stadtgutsbesitzer Herrn Uibrig ist bei der Königl. Amtshauptmannschaft zu Dresden der Antrag gestellt worden, der hiesigen Stadtgemeinde die Erbauung einer Brücke über die Saubach auf dem von dessen Gut zur Stadt führenden Fahrweg aufzugebcn. Der Stadtrath hat nun zwar diesen Brückenbau abgelehnt/es ist aber mit der Königl. Amtshauptmannschaft und dem Stadtgutsbesitzer Herrn Uibrig einerseits und der hiesigen Stadtgemeinde durch den Stadtrath andrerseits ein Uebcreinkommen getroffen worden, dem zu Folge die Stadtgemeinde gegen Gewährung eines entsprechenden Geldbeitrages Seiten des Staatsfiscus und des Herrn Uibrig sich zur Herstellung eines Fahrwegs längs des unteren Baches bis zum Sachs- dorfer Communicationsweg bereit erklärt hat. Das Collegium trat diesem Ucbereinkommen allenthalben bei. 3. Der auf Grund des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868 be treffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes von dem Stadtrath aufgestellte Entwurf eines Ein- quartierungsregulativs für hiesige Stadt, welcher nach diesfallsiger Durchberathung Seiten der hierzu niedergesetzten Deputation an das Collegium zur seinerseitigen Entschließung gelangt ist, wurde durch- berathen. Hierbei konnte man sich init den in § 9 des Entwurfes enthaltenen Bestimmungen rücksichtlich der Berechnungsweise der Mi- litairleistungseinheiten nach dem Miethzins nicht durchweg einver standen erklären, schlug vielmehr eine andere Berechnungsart vor. Im Uebrigen hatte man gegen den Entwurf etwas Besonderes nicht einzuwenden. 4. Der Stadtrath zu Roßwein hat in dem gegen denselben we gen Rückerstattung der durch hierseitige Verpflegung des geisteskranken Eisenbahnarbeiters Kochmann aus Großlissen erwachsenen Kosten an hängigen Administrativjustizprozesse Vcrgleichsvorschläge gemacht, welche voni hiesigen Stadtrathe angenommen worden sind; dieselben wurden vom Collegium ebenfalls acceptirt. 5. Die Uebertragung der Besorgung der Straßenbeleuchtung auf das Jahr 1869/1870 an den Hausbesitzer Galle um die mit demselben vereinbarte Accordsumme von 184 Thaler wurde genehmigt, ingleichen fand 6. Das Gesuch des Schleifers Josef Zimmer aus Hcmmehübel in Böhmen um Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband Geneh migung. 7. Die vom Stadtrathe zur Prüfung bez. Justification an das Colleginm abgegebenen Rechnungen der verschiedenen communlichen Kassen auf das Jahr 1868 wurden unter die einzelnen Mitglieder zur Prüfung vertheilt. 8. Die Verpachtung der Commun-Parzellen am Gickclsberge auf die nächsten 6 Jahre an die betreffenden Licitantcn zu den re- spectiven Höchstgeboten wurde genehmigt. 9. Der hiesige Turnrath ist bei dem Stadtrathe mit dem Ge suche eingekommen: die Kosten der Errichtung einer von demselben, für hiesige Stadt in Absicht genommenen freiwilligen Turnerfeuerwehr, welche Kosten sich auf circa 180 Thaler beziffern, aus Commun- mitteln zu übertragen. Der Stadtrath hat hierauf beifällige Entschließung gefaßt und das Collegium um Zustimmung hierzu ersucht. Dasselbe konnte in dessen sein Einverständniß hiermit nicht erklären, hielt vielmehr die Errichtung einer gehörig organisirten städtischen Feuerwehr den hie sigen Verhältnissen mehr entsprechend, und beschloß demgemäß, bei dem Stadtrath die baldige Unterbreitung der auf die Organisation des städtischen Feuerlöschwesens in dieser Hinsicht bezüglichen Vor lagen zu beantragen. 10. Dem Beschlusse des Stadtrathes, der hier heimischen und in Dresden wohnhaften CH. H. verw. Schönberg dem Gutachten des betreffenden Armenvorstehers gemäß eine Erzichungsbeihilse von wöchentlich 15 Ngr. zu gewähren, wurde beigetreten. 11. DaS Collegium nahm von dem aus dem Verkauf der alten Straßenlaternen nebst dem dazu gehörigen Material erzielten Erlös, Kenutuih. 12. Das für hiesige Stadt entworfene Einqnartierungsregulativ wurde, nachdem die betreffs der Berechnung der Militäirleistungsein- heiten gemachten Gegenvorschläge vom Stadtrathe berücksichtigt wor den sind, nunmehr allenthalben genehmigt. 13. In die Deputation zur Bcräthung des vom Stadtrathe ausgestellten Feuerwehrrcgulativcs für hiesige Stadt wurden Herr Busch und Herr Partzsch gewählt. 14. Das Collegium beschloß, bei dem Stadtralh zu beantragen, daß derselbe an die Königl. Ober-Postdirection zu Leipzig das Ge such um eine den hiesigen Verkehrsverhältnissen geeignetere Postver- bindung zwischen Wilsdruff und Nossen, als die jetzige ist, richten möge. Wilsdruff, am 15. December 1869. Das Stadtverordnetem ollegium daselbst. HvriLttNtt» ILnllv», d. Z. Vorsitzender. Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischten Inhalts. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist am 9. dies. Mon. ans einer Wohnung hiesiger Stadt eine ca. 8 Ellen lange, noch neue, braunbodige, gelb- uud grüngestreifte wollene Decke spurlos entwendet worden, was behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 18. December 1869. Leonhardi. FismKMe ^ölz^Verst^ n g. Dienstag, am 28. December u. e. Nachmittags 2 Uhr, sollen auf der Dresden-Nossener Chaussee zwischen Kesselsdorf und Wilsdruff 5 Stuck uoch stehende Pappelbäume lind 17 Hauseu dergleichen Reißig gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. . c Königl. Bauverwaltuug Dresden II, am 16. December 1869. SUnri». Der Ameisenkal'ender für 1870, Preis 8 Ngr., mit seinen beliebten Anekdoten, Couplets, Schnurren und historischen Erzählung: „Zwischen Nacht und Morgen, oder der Kaiser und der Spielmann", bringt sich seiner alten Kundschaft hiermit in Erinnerung. Der Ameisen-Kalender, 13 Bogen stark, mit 34 Bildern, 60,000 Auflage, ist zu haben in Wilsdruff bei de» Herren Buchbindern Peschel und Siegel. AtenW-Eärten^KKMW^^ieDDWilm^