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von Spanien in Folge eines Gelübdes jahrelang auf dem Leibe getragen und das eine Farbe erhalten hat, die noch heute die Jsa- bellenfarbe heißt. Wie kams zur Wäsche? Sennor Calderon fragte die Minister: wo sind die Krondiamanten? — Signor Figueras, der Finanzminister, antwortete: In festen Händen. — In welchen? — In den Händen einer Mutter und Tochter, der Frau Christine und der Frau Isabel in Paris. — Wie kommen sie dahin? — Erlauben Sie mir zu erzählen. Er erzählte. König Ferdinand machte 1830, nachdem Joseph Bonaparte manchen kühnen Griff gethan hatte, ei genhändig ein Verzeichniß der Krondiamanten und starb. Das Ver zeichnis; fand sich, auch 700 Etuis, sie waren aber alle leer. Köni gin Christine schien keine Etuis für ihre Diamanten zu brauchen, ihre Tochter, Frau Isabel, auch nicht. Nöthiger als die Etuis schien Frau Isabel eine goldene Rose vom Papste für ihre Tugenden, die Rose kam auch, nachdem vorher ein kostbares Tafelservice nach Rom gewandert war. Als dieselbe Dame im vorigen Jahre etwas eilig Spanien verließ, gingen auch die Krondiamanten mit. Frau Isabel scheint sie als eine Art Geißeln zu betrachten und geißelt sich als fromme Dame täglich selber mit ihnen. Jllustrirter deutscher Familienkalender. 2. Jahrgang. — Schon 2. Auflage. — (Verlag von Carl Minde in Leipzig.) I?rvi8 nur 4 HlKr. In diesen Zeilen liegt für den dies Jahr am meisten mit gesuch testen Kalender die beste Neclame, welche man überhaupt nur machen kann. Auf keinem Weihnachtstische sollte dies schön ausgestattete Werk — welches an Billigkeit alles Dagewesene übertrifft — fehlen. Abgesehen von der großen Karte der Welt welche als dem Kalender beigegeben, finden wir endlich ein mal eine Auswahl sogenannter Kalender-Anecdotcn und Witze, welche „Allem schon Dagewesenen" einmal die Spitze bieten. Wir heben 410 unter anderen humoristischen Erzählungen, „das menschliche Herz" von Prof. Mä-Mäa-Meck, eine Kanzelcuriosltät aus dem vorigen Jahrhundert rc., hervor und verweisen schließlich noch auf die große Anzahl neuester, probatester Hausmittel. Da die Kalender ziemlich wieder vergriffen, muß sich ein Jeder dazu halten und die Bestellungen in der ersten besten Buchhandlung oder direct aufgeben! — Nochmals also: Dazuhalten — die Semmeln sind noch warm. Kabel-Telegramm. I. H. Geiger in Lahr, von Newyork via Valencia nach Lahr. >Vitbout türeo tRonsanä oommon oäition (Linkenster Lote) Lteigor. Ohne Verzug noch 3000 Exemplare der gewöhnlichen Ausgabe des Lahrer Hinkenden Boten*). Steiger, Hauptagentur für die Bereinigten Staaten. Erhielt dieses Jahr bereits 22,000 Exemplare. Südamerika: 4000 für Dona Franciska, 600 für Rio de Janeiro, 400 für Buenos Ayres. Australien: 500 Exemplare. Norddeutsche Ausgabe: 300,000. Süddeutsche Ausgabe: 500,000. — Die Million wird bald erreicht sein. *) Zu haben bei allen Buchhändlern und Buchbindern. Kirchennachrichten aus Wilsdruff. Am 1. Weihnachtsfeiertag predigt Vormittags: Herr Pastor Schmidt. Nachmittags: Betstunde. Am 2. Feiertage predigt Vormittags: Herr Pastor Schmidt, Nachmittags: Herr Diac. Ficker. Kirchenmusiken zu Weihnachten. 1. Feiertag: Aus der Weihnachtsnähe, No. 2 und 3, von Zedtler. Gedicht von Würkert. 2. Feiertag: Aus der Weihnachtsnähe No. 6, 7 u. 8, von Zedtler. Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischte» Inhalts. donourssrökknunS. Zu dem überschuldeten Nachlaß des Gartennahrungsbesitzer und Schänkwirth Carl Gottlieb Gansauge in 7Munzig ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, Hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 12. Februar 1870 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 22. Februar 1870 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit der selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche aus bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleichs nicht erledigen sollte, ist dcr 15. März 1870 Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Orduungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. —- —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Wilsdruff, am 22. December 1869. Das Königliche Gerichtsamt. Leonhardi. C o n c u r s e r ö f f n u n g. Zu dem überschuldeten Nachlaß des Schnittwaarenhändler Carl Gottfried Tittmann in Wilsdruff ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 5. Januar 1870 hre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dein unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 15. Januar 1870 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit del' selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zw , Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder en" von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebühren mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüch aus bevorzugte Befriedigung oder über ander- den Concurs betreffende Fragen verhandelt nnd beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lasse" haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen uud den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist