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Wochenblatt Dienstag, den 3. August 1869 8« Sorte von grauem LöschPapier im Handel verkommt, welche Ar senik enthält und daher leicht Anlaß zu Vergiftungen geben kann. Dieses Papier soll nämlich aus Papierschnitzeln und alten Tapeten angefertigt sein, welche letzteren häufig eine Beimischung von arsenik haltigen Kupferfarben, sowie auch bleihaltige Farbstoffe enthalten. Der Arsenikgehalt in einem Buche Löschpapier kann nahezu 25 Gran betragen. Es dürfte nicht nur das an manchen Orten übliche Durch seihen des Kaffees durch Löschpapier zu verwerfen sein, sondern es sind insbesondere auch Conditvren, Kaufleute u. s. f. in dieser Bezieh ung zu warnen, da sie ein solches allerdings wohlseiles Löschpapier zuweilen als Unterlage zu verschiedenen ihrer Erzeugnisse benutzen, wodurch leicht UnglücksfäUe entstehen können. Das „Dr. I." berichtet aus Dresden: Unbegreiflicher Weise D es dem bekannten Einbruchsdiebe Heinrich aus Schweinerden, dessen Aufgreifung seiner Zeit den Aufsichtsorganen unsägliche Mühe geko stet hat und nur unter sehr erschwerten Umständen gelang, nebst ei nein andern übel berüchtigten Subjecte, dein Handarbeiter Guhr aus Niederstem«, welcher wegen Eigenthumsvergehen zu Arbeitshausstrafe verurtheilt ist und seine Einlieferung in die Anstalt zu erwarten hatte, in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend möglich gewesen, aus dem hiesigen Gerichtsgefängnisse auszubrechen lind zu entkommen. — In derselben Nacht ist aus einer Wohnung in erster Etage auf der Ammonstraße mehreres Silberzeug gestohlen worden. Für die projectirte Verbindungsbahn Nossen-Freiberg hat, wie die Sächsische Zeitung meldet, die Leipzig-Dresdner Eisenbahncom pagnie die erforderlichen Vermessungen in Angriff gcuommen. Die Freiberger Stadtverordneten ihrerseits haben auch die Frage über die prozectirte Eisenbahn von Olbernhau nach Freiberg einer sorg fältigen Prüfung unterworfen. Zittau war vorige Woche in einer gewissen Aufregung, da ein ziemlich starker Schwindel daselbst verübt worden war. In dem Lä den des Goldarbeiters P trat früh morgens ein fein gekleide ter Herr mit Cylinderhut und forderte von dem allein anwesenden Gehilfen des Juweliers verschiedene Gold- und Silberwaaren zur An sicht und wählte davon für ungefähr 100 Thlr. aus. Er entfernte sich, nachdem er ein Paquet mit angeblich 500 Thlr. als Deckung da gelassen und gesagt hatte, er werde in einer Viertelstunde wieder kehren. Die Schmucksachen nahm er aber mit. Da er gar nicht kam, öffnete der Betrogene das Paquet und fand Blechbüchsen mit Sand darin, aber kein Geld. Bis jetzt ist cs der Behörde noch nicht gelungen, den Schwindler zu ergreifen. Erwähnenswert!) ist eine die Sonntagsfeicr betr. Bekanntmach ung des Stadtraths zu Weißenberg in der Lausitz. Es haben dort mehrere Feldwirthe an Sonntagen während der Zeit des Gottesdien stes ohne vorher eingeholte Lrlaubniß und ohne daß ein Nothfall vorgelegen, Getreide eingefahren. „Da dies mehrfach zum Aergerniffe gereicht hat," so schärft der Stadtrath seine frühere Anordnung „wo nach das Getreideeinfahren und sonstige störende Erntearbeiten wäh rend des wendischen uud deutschen Gottesdienstes unbedingt verboten und zu unterlassen, nach beendigtem Gottesdienste aber nur bei wirk lichem Nothfalle und beziehendlich nach vorher speciell eingcholter Erlaubniß zulässig sind," unter Strafandrohung zur strengsten Nach achtung ein. „Gedenke des Sabbathtages, daß du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Dinge beschicken, aber am siebenten Tage ist der Sabbath des Herrn deines Gottes, da sollst du keilt Werk thun, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh." — „So, nun kanns regnen," sagte ein Bauer am Sonntage Jacobi, den 25. Juli, Abends, als er acht Fuhren Korn in seine Scheunen gehastet hatte; denn der seit Wochen ersehnte Regen schien in einem Gewitter kommen zu wollen. Doch siehe! ein Blitzstrahl fährt nieder in die gefüllten Scheunen, und die Familie rettet nur eben die Kleider, die man auf dem Leibe trägt; ein Theil des Viehes, die cingcfahrene Ernte, mehrere Häuser und Gehöfte verbrennen und sind nach wenigen Stunden ein Aschen haufen, — natürlich auch die eingehastete Sonntags-Erndte. So er zählt das Gerücht; wars ein Gericht? Jedenfalls seis Andern eine Warnung. Aus der Lausitz berichtet die „D. A. Z.": Bei Gelegenheit der in Oestreich infolge der Krakauer Ereignisse beginnenden Agita tion gegen die Klöster oder wenigstens gegen ihre Clausurprivilegicn, dürfte es an der Zeit sein, daran zu erinnern, daß auch in Sachsen noch zwei derartige Anachronismen vorhanden sind. Die beiden lau- sitzer Kloster beherbergen eine große und in neuerer Zeit bedeutend vermehrte Anzahl Cisterciensernonnen, welche sich weder mit Kranken pflege/ noch mit Unterrichtertheilen, sondern nur mit Beten und mit dem Ausputze der Reliquien beschäftigen. Eins dieser Klöster soll auch eine Nonne bergen, welche, weil sie vor ungefähr 20 Jahren entfloh und wieder eingesangen wurde, als „Kranke" genöthigt ist, in ihrer Zelle zu bleiben. Ob ihr eine menschliche oder unmenschliche Behandlung zu Theil geworden ist, darüber würden sächsische Behör den keine Untersuchung anzustellen wagen, denn das Klostcrprivilcgium hindert den Eintritt der weltlichen Behörde in die heiligen Räume, in denen die geistlichen Jungfrauen also thun können, was sie wollen, unter Umständen auch manches, was gegen die LandcSgesetze verstößt. Auch Prag hat seine Nounengeschichte. Wie von dort gemeldet wird, hat sich im dortigen Kloster der barmherzigen Schwestern dieser Tage eine Nonne erhängt und sich bei der Öbdnction der Leiche ge zeigt, daß sie sich im vierten Monat der Schwangerschaft befand. Die Nonne wollte sich durch den Selbstmord der über sie von der Oberin verhängten lebenslänglichen Haft entziehen. für ilsdrnff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst.