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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Umtsec-tl für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Gtadtrath daselbst. ^7 88. Dienstag, den 31. August 1869. Bekanntmachung. die Zulassung iuuenbemerkter Holzcementbedachung als' Surrogat harter Dachnug betr. Das Ministerium des Innern hat auf Grund der vorgenommenen Prüfung und stattgesundenen Brennversuche beschlossen, die Holz- Cement-Bedachung aus der Fabrik von Friedrich August Fischer in Chemnitz unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs, sowie mit der Bestimmung als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen, daß jeder Lieferung dieses Dachdeckungsmaterials die unter v ersichtliche Gebrauchsanweisung in einem be- soudern Abdrucke beigcgebcn ist. Mit Hinweis auf K 3 obiger Verordnung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 14. August 1869. M i n i st e r i u m des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. O Anweisung für die Herstellung der Holzcementbedachung. Die Holzcementbedachung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestehen aus: 1. einer mindestens Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung des HolzwerkS (der Schalung) von feinem Sand oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe; 2. mindestens vier in gehörigem Fugenwechsel, mit Holzcement oder diesem gleich ent sprechender Masse auf unter einander geklebten Lagen hinlänglich starken Papiers, Pappmasse oder diesem gleich geeigneten Soffes; 3. ei nem Holzcement- oder diesem gleich entsprechenden Ueberzuge der Decklage snb 2, welcher mit feinem Sande, (Steinkohlenflugasche, Stein kohlenschlackenpulver oder dergleichen, dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmasse einzudrücken ist; 4. einer auf die Ueberzugs» mässe 8ub 3 aufzubringcnden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens 1'/r Zoll hohen Sand- und Kiesschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche unter entsprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen nnd leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen an den Giebel- und Dachsäumen, welche zur Verhütung des Herabrollens der Decklage sud 4. erforderlich, nicht aus Holz, sondern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergleichen) herzustellen und für die Ab leitung des von der Holzcement-Decklage abfließenden Tagewassers, die Dachsäume mit entsprechend angebrachten Oeffnungen zu versehen. Die Decklage sub 4 ist in gutem Stande zu erhalten. Tag es-eschich te. Wilsdruff, am 31. August 1869. Bei dem am letzten Freitag auf der Restauration stattgefuudcncn Cvncert, welches, wie zu erwarten, gut besucht war, betrug die Ge- sammt-Einnahme 38 Thlr. 24 Ngr., die nöthigen Ausgaben beliefen sich auf 20 Thlr. 22 Ngr., so daß ein Ueberschuß an 18 Thlr. 2 Ngr. als Reinertrag dem Unterstützungsfond für die Verunglückten im Plauenschcn Grunde überwiesen werden konnte. Bei dieser Gelegenheit wollen wir gleichzeitig noch erwähnen, daß die durch Herrn GerichtSamtmann Leonhardi in hiesiger Stadt veranstaltete Sammlung für die verunglückten Bergleute die gewiß annehmbare Summe von 99 Thlr. 15 Ngr. ergeben hat. Die Stadt Wilsdruff hat in beiden vorgenannten Fällen so wohl wie überhaupt bei jeder Gelegenheit gezeigt, daß sie andern Städten gegenüber nicht zurückbleiben will. Um so mehr ist es zu beklagen, daß Lür Wilsdruff gar geschieht, im Gegentheil cS durch Versagung einer Eisenbahn und durch das Ei »ziehen von Posten immer verkehrsloser wird, so daß unsere Stadt, Wenn nicht Regierung und Stände sich bald unsrer annehmen, zu einem Wilsdorf herabkommen wird. Wie wir soeben noch hören feiert morgen wieder ein ehrenwerthes Paar unserer Stadt, ein Unterbeamter des k. Merichtsamtcs, mit seiner Ehegattin die silberne Hochzeit. Die „Dr. Nachr." schreiben: Wenn die Beseitigung von Jrrthü- mern und die Auffindung der Wahrheit in allgemeinen Dingen eine ganz besondere Aufgabe der Presse ist, so darf nicht verschwiegen werden, daß in dem bekannten Ungtücksfchacht des Plauenschen Grun des die sogenannten „Wetter" immer noch ihre Gefährlichkeit äußern und noch vorgestern der Leichengeruch daselbst ein fastunerträglicher war. Wir haben dies aus dem Munde von vier ehrenhaften Berg leuten vernommen, die als Deputation ihrer Genossen vom Gottes- Segenschacht ans unserm Nedactionsbureau erschienen. Das „Dr. I." bringt einen ausführlichen offiziellen Bericht über das Eisenbahnunglück in Langebrück. Derselbe constatirt, daß eine gerichtliche Untersuchung eiugelcilet Ist, nimmt die Bahnverwaltnng gegen von mehreren Zeitungen erbebenen Angriffen in Schutz und weist namentlich die Behauptung zurück, daß der Unfall durcb schlechte Beschaffenheit der Schwellen herbeigeführt worden sei. Haupiursache des Entgleisens dürfte die zu große Fahrgeschwindigkeit gewesen sein, denn aus dem Bericht geht hervor, daß die Maschine schon eine gute Strecke vor der Entgleisung „geschwänzelt" hat und auch nach der Entgleisung noch eine gute Strecke über die Schwelle auf dem Bahn körper hingclaufen ist. Aus Potschappel berichtet man: Die Zahl der Todten ist in den von Bnrgk'schen Schächten nun definitiv auf 276 festgesteUt, da einer von den Verunglückten, ein Jüngling von 17 Jahren, welcher das erste Mal in seinem Leben eingesahrcn, zu den vorher festbe stimmten 275 noch dazu kommt. Zntagegefördert sind nunmehr 274 Mann und befinden sieb jetzt noch 2 Mann unter einem haushohen Bruch vergraben. Die Verwesung ist soweit vorgeschritten, daß die selben für Jedermann unkenntlich sind. ES sind 208 Wittwen incl. 2 Bräute vorhanden, die hinterlassenen Kinder bis mit 21 Jahren mit Einschluß 4 unehelicher ergicbt die Summe von 639. Jetzt ist keine Aussicht zum Kohlenfördern, es kommen nur taube Gesteine zu Tage. Gegenwärtig werden nur die Brüche aufgeräumt und die Strecken frei und rein gemacht. Neue Bergarbeiter werden zur Zeit nicht angenommen. Herr Baron von Burgk unterstützt fortwährend die Nothteidenden. Die Sammlungen für die Hinterbliebenen der am 2. August in den Freiherrlich Burgk'schen Kohlenschächten „Segen Gottes" und „Neue Hoffnung" verunglückten Bergleute nehmen einen so außeror dentlich günstigen Fortgang, daß die Gcsammtziffer der bis vorgestern eingegangenen Liebesgaben sicher bereits sich über 150,000 Thlr. er hoben hat und auf mindestens 200,000 Thlr. erheben wird, da noch namhafte Beträge aus dem Auslande (London, Wien rc.) zu erwarten sind. Es ist dies ein abermaliger erfreulicher Beweis, baß die Näch stenliebe fortlebt unter den Menscben und sich durch keine Grenzen trennen läßt. Das Dr. I. schreibt: In Bezug auf das in den Vurgker Berg werken im Plauenschen Grunde vorgekommene Unglück hören wir, daß das Gerichtsamt Döhlen als Criminalpolizcibehörde sofort, nach dem das Unglück geschehen war, die Erörterung auch daraus erstreckt hat, ob Jemandem eine Verschuldung hierbei zur Last falle. Diese Erörterungen sind, gesetzlicher Vorschrift zufolge, in den letzten Ta gen der Staatsanwaltschaft zu Dresden zur weitern Entschließung vorgelegt worden. Es Hal auch die Staatsanwaltschaft bereits die Vervollständigung dieser Erörterungen beschlossen, und es hat der Staatsanwalt Rvßteuscher an Ort und Stelle sich begeben, um die Vervollständigung zu bewirken. Es ist daher hier allenthalben in Gemäßheit des Gesetzes verfahren worden. Unter den neuerdings von auswärts bei Dresdner Mitgliedern