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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 38. Dienstag, den 27. Juli 186V. Bekanntmachung, die neuerdings ausgebrochene Maul- und Klauenseuche betr. .. Nachdem an verschiedenen Orten des Landes neuerdings unter dem Rindvieh die hitzige Maul - und Klauenseuche ausgebrochen ist, so findet sich das Ministerium veranlaßt, die Viehbesitzcr auf die in der Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom 11. Januar 1862 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1862 Seite 16) erwähnte „neue Belehrung über die hitzige Maul- und Klauenseuche" und insbesondere auf die Seite 23 derselben zur Verhütung der Weiterverbreitung dieser Seuche empfohlenen Maßregeln anderweit aufmerksam zu machen, mit dem Bemerken, daß besondere Abdrücke der fraglichen Belehrung von der Hofbuchdruckcrci von Mein hold und Söhne in Dresden zu beziehen sind. Dresden, den 19. Juli 1869. Ministerium des Iu u er n. Für den Minister : I)r. Weinlig. Bekanntmachung, die Beurlaubung des Bezirksarztes III-. Mahnert in Tharandt und dessen Stellvertretung betr. Daß dem Bezirksarzte I)r. Mahnert zu Tharandt auf die Zeit vom 31. Juli bis zum 10. September d. I. Urlaub ertheilt worden ist und dessen Stellvertretung der Gerichtswundarzt vr. moä. Biehayn zu Tharandt in bezirks- und gerichtsärztlichen Angelegen heiten während dieses Urlaubs übernehmen wird, wird hiermit bekannt gemacht - Dresden, am 12. Juli 1869. Königliche K r e i s - D i r e c t i o n. von Könncritz. , Stenz. Bekanntmachung der Prüfungs-Commission für einjährige Freiwillige zu Dresden, die Anmeldung znm einjährig freiwilligen Dienst betr. Bei der unterzeichneten Commission werden in der Zeit vom 5.—18. September dieses Jahres die vorschriftmäßigen Prüflingen ur Erlangung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst abgehaltcn werden. Diejenigen, nach K. 20 der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 im Dresdner Regie rungsbezirke gestellpflichtigen jungen Leute, welche noch in diesem Jahre die Berechtigung zu erlangen wünschen, haben vorausgesetzt, daß sie das 17te Lebensjahr vollendet, das dienstpflichtige Alter aber noch nicht erreicht haben ihre bezügliche Anmeldung bis zum 7. August dieses Jahres mittelst schriftlicher Eingabe zu bewirken und letzter unter gleichzeitiger Beifügung eines Nachweises der Staatsangehörigkeit, b., eines Geburtszcugnisses (Taufschein w.), o., «nnes Einwilligungsattcstes des Vaters oder beziehcudlich Vormundes, ck., eines Unbcscholtenheitszeugmsses, welches für Zöglinge von höheren Schulen von dem Director der betreffenden Lehr anstalt, für andere junge Leute von der Polizeiobrigkeit des Wohnortes auszustcllen ist, an das Bureau der Commission (Schloßstraßc No. 15. 1 Treppe) gelangen zu lassen. Im klebrigen wird auf die Vorschriften in U- 20, 148 bis mit 155 der Militär-Ersatz-Jnstruction verwiesen. Dresden, am 1. Juli 1869. Prüfungs-Commission für einjährige Freiwillige. Stelzner, Geh. Negier.-Nath. Walther, Major. Hübler. Tag esgeschich te. Wilsdruff, am 27. Juli 1869. Wie aus einem Inserat in heutiger Nummer unseres Blattes zu ersehen, ist der Termin zur Anmeldung des projectirten Kinderfestes im Interesse des Ganzen noch um 8 Tage verlängert worden. Wie wir zu unsrer Freude hören, ist die Zahl der bis jetzt angcmcldeten Kinder aus allen Ständen schon eine ziemlich große, und da sich die selbe in den nächsten 8 Tagen noch bedeutend vergrößern dürfte, so ist vorauszusehen, daß dies Kinderfest unserer Stadt einen Festtag im wahren Sinne des Wortes bereiten wird. Allen neugierigen Müt tern und Kindern zu Liebe (denn diese haben doch den meisten Drasch darum) haben wir auch schon an der Thür des Festausschusses ge lauscht und dabei so viel gehört, daß das Fest Sonntag, den 8. August abgehalten werden solle; auch mehrfache Wünsche hörten wir laut werden, als z. B. daß die Knaben kleine Fähnchen und die Mädchen Stäbchen mit Kränzchen tragen möchten u. s. w. Von Ihrer Maj. der Königin sind für die Abgebrannten in Hainichen 30 Thlr. gespendet worden. Nachdem die Landständische Bank zu Bautzen kürzlich bekannt gemacht hat, daß ihre im Jahre 1860 emittirten Noten in Appoints zu 5 Thlr. mit den 31. December 1869 präcludirt werde», hat sie neucrdiugs beschlossen, nunmehr auch die im Jahre 1861 emittirten, durch den Verkehr meisteutheils beschädigten Noten in Appoints zu 10 Thalern einzuziehen, resp. gegen die neuen ä 10 Thaler umzu tauschen. Der Umtausch der Zehn-Thaler-Noten vom Jahre 1861 hat bis zum 31. Januar 1870 zu erfolgen in Leipzig bei der allge meinen deutschen Credit-Anstalt, in Dresden bei Ai. Schic Nachfol gern, in Bautzen bei der Kaffe der Bank, welche letztere deren Ein lösung gegen baares Geld jederzeit bewirken wird und sollen die bis züm 3l. Januar 1870 nicht cingclöstcn Zchn-Thaler-Noten vom Jahre 1861 für ungiltig erklärt werden. Der Bundeskanzler hat unten» 18. Juli die Portofrciheit im ganzen norddeutschen Postgebiet für die an das Hilfskomitee für die Brandbeschädigten in Hainichen mit der Bezeichnung „Collcctcngclder für Hainichen" eingehenden Geldsendungen und zwar für die Dauer bis zum letzten December d. I. verfügt. Ilm das erledigte Rcctorat der Anneu-Rcalschule in Dresden,