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191 Verhandlungen des Wilsdruffer Kirchenvorstandes. In der am 12. April 1869 stattgefundenen sechsten diesjährigen Sitzung wurde dem Kirchcnvorstand zunächst das Resultat der vom Herrn Vorsitzenden mit den Maurermeistern Güldner und Hover über deren eingereichte Kostenanschläge angestellte Erörterungen mitgetheilt, wonach sich nunmehr die Forderung des Herrn Güldner in Summe auf 377 Thlr., die Forderung des Herrn Hoyer auf 403 Thlr. stellte. Demzufolge wurde beschlossen, die Ausführung der betreffen den Reparaturen in hiesiger Stadtkirche Herrn Maurermeister Güldner zu übertragen, zuvor jedoch noch die Vertreter der politischen Ge meinde zu hören. Bezüglich der erforderlichen Tischlerarbeit wurde beschlossen, dieselbe auf Grund des vom Herrn Baumeister Aurich augefcrtigten Anschlags an den Mindcstfordernden zu vergeben. Schließlich wurde an Stelle des durch Wegzug aus dem Kir chenvorstande ausgeschiedenen Herrn Lehrer Lorenz mit 3 Stimmen Herr Mehlhändler Hilfert zum Mitgliede des Kirchenvorstandes ge wählt. In der am 11. Mai abgchaltenen siebenten diesjährigen Sitzung, in welcher der Unterzeichnete wegen Abhaltung entschuldigt ausge- blicben war, wurde zunächst das neue Mitglied des Kirchcnvorstan- des in vorgcsch'iebener Weise in Pflicht genommen. Sodann nahm man von einem eingegangenen Schreiben des hiesigen Stadtraths Kenntniß, worin derselbe anzeigte, daß die Ver treter der politischen Gemeinde sowohl mit der Vornahme der nöthi- gen Reparaturen in hiesiger Stadtkirche überhaupt, als auch mit Uebertragung der Ausführung an Herrn Maucrmcistcr Güldner für die Summe von 377 Thlr., sowie auch mit Uebertragung der Tisch lerarbeit an den Mindestfordernden sich einverstanden erklärten. Nach Prüfung der von mehreren hiesigen Tischlermeistern über die erforderlichen Tischlerarbeiten in hiesiger Stadtkirche eingereichten Kostenanschlägen wurde beschlossen, dieselben dem Tischlermeister Nenner zur Ausführung zu übertragen. Zu Mitgliedern der Deputation, welche die Ausführung der in der Kirche vorzunehmenden Reparaturen überwachen soll, wurden von Seiten des Kirchenvorstandes die Herren Hilfert und Legler ge wählt. Auf Antrag des Herrn Adv. Sommer wnrde hierauf beschlossen, wegen einer Forderung für rückständige Zinsen an den Nachlaß des verstorbenen Tischlermeisters Ranft gegen dessen Tochter, welche den Nachlaß nicht antretcn will, obwohl sie verschiedene zum Nachlaß gehörige Gegenstände sich bereits angeeignet hat, klagbar zu werden, und ertheilte Herrn Adv. Sommer zu diesem Zwecke die erforder liche Vollmacht. Ebenso wurde Herrn Adv. Sommer Vollmacht ertheilt, ein auf einem hiesigen Hausgrundstück hypothekarisch eingetragenes, der hie- gen Kirche gehöriges Capital von 300 Thlr. einzuheben, da bereits längere Zeit keine Zinsen mehr bezahlt worden waren. Schließlich wnrde auf eine Beschwerde des hiesigen Todtenbett- Meisters wegen mangelhafter Umfriedigung des hiesigen Todtenackers und der dadurch herbeigeführten Unzuträglichkeiten beschlossen, zunächst eine Besichtigung vorzunehmen. Wilsdruff, den 2. Juni 1869. HiiNvIinnnn, Protokollführer. Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischten Inhalts. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind I. in der Nacht zum 24. vor. Mon. in dem Dorfe Wildberg und zwar 1 ., aus der Gaststube der dortigen Schänke mindestens 2000 Stück Cigarren, 2 ., aus der Gesindestube bez. aus dem Kuhstall des Zscheileschen Gutes daselbst a., ein Ripsrock mit blauem Boden, gelb und weiß carrirt, d., eine blaue Leinwandlatzschürze, U. L. mit rothem Garn gezeichnet, o., ein schwarzwollenes Kopftuch, ck., em rothkattunes Schnupftuch, 6., ein roth und weiß carrirtes Leinwandhalstuch, b, 4 Pfund Brod und 8-, 2 halbe Stückchen und ein Näpfchen Butter, II. in den Nachmittagsstunden des 24. vor. Mon. in dem Dorfe Niederwartha von der Leine in einem Garten ein Paar braune Stoffbeinkleider, weißgesprenkelt, an den Seiten mit schwarzen Streifen versehen und m. in der Zeit vom 24. zum 25. vor. Mon. in dem Dorfe Unkersdorf drei Stück bunte Enten spurlos entwendet worden. Behufs Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung der Thäter werden diese Diebstähle hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 11. Juni 1869. Düs Königliche Genchtsamt. Leonhardi. vr. Gangloff. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge find in der Nacht zum 1. dies. Mon. aus der Wohnung des Wirthschaftsbesitzers Ficke in den Fasanenhäusern folgende Gegenstände, nämlich: 1. vier fast noch neue leinene Betttücher, gezeichnet L. L. . 1^4 2., ein Strähn weißer Zwirn, 3., 2V4 Pfund gewöhnliche Waschseife, 4., 3 Ballen mittle, graue Leinewand L 12 Ellen, 5., 8 Pfund Brod, 6., 2 Stückchen Butter und 7., fünf Silberthaler auf ausgezeichnete Weise gestohlen worden. Behufs Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung der Thäter wird dieser Diebstahl hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 12. Juni 1869. Das Königliche Gerichtsamt. Leonhardi. vr. Gangloff. Da gewiß viele unserer Mitmenschen das Andenken eines durch den Tod Dahinge schiedenen zu verewigen gewillt sind, indem man wohl noch gern seine im Leben bestandenen Gefühle nach dem Ableben eines theuercn Familiengliedes durch sinnige Schmückung des Gra bes zu erkennen gicbt; so erlauben wir uns ergebenst, unser Ltelier für AildhauerarbeiLen bestens zu empfehlen, indem wir gewiß bemüht sein werden, das uns geschenkte Vertrauen durch sau- bere Arbeit und soliden Preis zu rechtfertigen. 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