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Wochenblatt ür Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebentel-» und die Umgegenden. Amtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 22. Freitag, den 28. März 1873. Bekanntmachung. Die Fähre zu Wildberg betreffend. Mit Genehmigung des Königlichen Ministerium der Finanzen ist der im Jahre 1841 für die Fähre und Eisbahn zu Wildberg festgestellte Tarif abgeändert worden und an dessen Stelle, jedoch unbeschadet der übrigen Bestimmungen in dem für diese Fähre gültigen Regulative ein neuer Tarif getreten, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß letzterer sowohl beim Fährmeister König in Wildberg, als auch beim mitunterzcichten Königl. Gerichtsamt eingesehen werden kann. Dresden und Wilsdruff, am 13. März 1873. Die Königliche Wasserbau-Commission im Gerichtsamtsbezirke Wilsdruff. von Vieth. Leonhardi. Das zum Nachlasse des Bergmann Johann Gottlieb Ernst Franke in Groitzsch gehörige Hausgrundstück nebst Garten Fol. 4 des Grundbuchs für Groitzsch im Taxwerthe von 310 Thlr. — Ngr. — Pf. soll auf Antrag der Erben den 36. April 1873, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle freiwilliger Weise versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht und können aus dem Anschlag am Gerichtsbret ersehen werden. Wilsdruff, am 24. März 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leonhardi. Da neuerdings wiederholt wahrzunehmen gewesen ist, daß den Vorschriften in § 6 und 7 des Gesetzes „die allgemeine Ein führung einer Hundesteuer betr." vom 18. August 1868 entgegen hiesige Hundebesitzer ihre Hunde außerhalb der Häuser und Gehöfte ohne die giltige Marke am Halsbande berumlaufen lassen, so wird auf die Bestimmung in Z 7 des angezogenen Gesetzes, wonach die Besitzer solcher ohne Marke betroffener Hunde mit einem Thaler zu bestrafen sind, hierdurch besonders aufmerksam gemacht und überdies noch bemerkt, daß Hinterziehungen der Hundesteuer mit dem dreifachen Betrage der letzteren geahndet werden. Rath zu Wilsdruff, am 27. März 1873. Kretzschmar. Diejenigen Herren Guts- und Wirthschaftsbesitzer hier, welche in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen De- mobilisirung der Armee Spannfuhren zu leisten gehabt haben, werden hierdurch veranlaßt, diese Fuhren bis zum 3. April d. I. zur Vergütung bei dem unterzeichneten Stadtrath anzumelden. Rath zu Wilsdruff, am 27. März 1873. Kretzschmar. Der an das Mußbach'sche Grundstück angrenzende, bisher laßweise benutzte Commungarten soll verpachtet werden und ergeht an Diejenigen, welche den Garten zu pachten beabsichtigen, die Aufforderung nächsten Dienstag, den 1. April d. I., Nachmittags 5 Uhr zur Verpachtung im Rathssessionszimmer sich einzufinden. Rath zu Wilsdruff, am 27. März 1873. Kretzschmar. In der Expeditionszeit bei der hiesigen Sparkasse tritt vom 15. April d. I. ab insofern eine Aenderung ein, als von diesem Tage ab an den Sparcassentagen Dienstag und Freitag nicht mehr, wie zeither, von 8 bis 11 Uhr Vormittags und 1 bis 4 Uhr Nachmittags, sondern von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags expedirt wird. Wilsdruff, am 24. März 1873. Der Stadtrath das. Kretzschmar. Tagesgeschichte. Wilsdruff, den 27. März 1873. (Eingesandt.) In der vorletzten Nummer des hiesigen Wochenblattes ist die auch in anderen Blättern zu lesende Notiz enthalten, daß die Leipzig- Dresdner Eisenbahn-Compagnie mit aller Energie und Beschleunig- ung diejenigen Maasregeln treffe, welche geeignet seien, das bekannte Concurrenzproject Dresden-Wilsdruff-Mügeln-Leipzig zu beseitigen. Als solche Maasregel werden darin genannt die Anträge des Direk toriums der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie auf Erbauung von nicht weniger als 4 Verbindungsbahnen zwischen der alten und der neuen Strecke Leipzig-Dresden, nämlich die Linie Meißen-Jeffen, Beucha-Brandis, Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda, Döbeln über Mögeln nach Oschatz. Zur Beruhigung diene hiergegen die Mittheilung, daß die Bank«