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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sicbcnlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Gtadtrath daselbst. ^7 33. Freitag, den 25. April , 1873. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Land'tagswahlen betreffend. Da im Laufe dieses Jahres die erforderlichen Ergänzungswahlen für die Ständeversammlung vorzunebmen sind, so werden alle nach § 23 des Wahlgesetzes vom 3. Deccmber 1868 mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Laufe des Monats Juni einer allgemeinen Revision zu unterwerfen sind und sofort im Anfänge des genannten Monats die in Z 11 der Ausführungs-Verordnung zu dem Wahlgesetze vom 4. Deccmber 1868 vorgcschriebene Bekanntmach ung 'zu erlassen ist. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in 8 9 der ungezogenen Ausführungs-Verordnung, wonach sie von allen ihnen be kannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu ge ben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dresden, am 16. April 1873. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. —— Der hiesige Lohgerber Herr rrieäriok JILriF beabsichtigt in dem zu seinem Wohnhause sub Nr. 247 des Brandcatasters gehörigen Garten einen Lohkuchenschuppen zu errichten. In Gemäßheit § 17 der Bundes-Gewerbe-Ordnung vom 15. Juni 1869 macht man dies mit der Aufforderung bekannt, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen und I-Ngstms bis zum 16. Mai dieses Jahres allhier anzuzeigen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, den 23. April 1873. Leonhardi. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll im Einverständniß mit den Erben des Gutsbesitzers Crnst Heinrich Damm in Helbigsdorf das zu dem Nachlasse des letzteren gehörige Einhufengut Fol. 8 des Grd.- und Hhp.-Buchs für Helbigsdorf, welches einen Flächeninhalt von 52 Ackern 10 Quadrat-Ruthen oder 28 Hkt. 79,7 Ar mit 847,58 Steuer-Einh. umfaßt nebst Inventar und Vorräthen verkauft werden. Kauflustige werden deshalb mit dem Bemerken, daß bereits 15,000 Thlr. —- —- darauf geboten worden und die Verkaufsbedingungen an hiesiger Amtsstelle einzusehen sind, veranlaßt, ihre Offerten bis zmn 3. Mai d. I. mündlich oder schriftlich hier anzubringen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, den 15. April 1873. Leonhardi. Wilsdruff, am 24. April 1873. - « — Mit schmerzlichem Bedauern melden wir hiermit den gestern Abend 10 Uhr in Dresden erfolgten Tod unseres Herrn Bürgermeister Kretzschmar; derselbe hatte sich am 1. Ostcr- feiertag nach Dresden in eine befreundete Familie zur Feier eines Familienfestes begeben, wo ihn am 3. Feiertag plötzlich ein Kopfleiven befiel, welches nach so wenig Tagen im Stande war, ein so junges Leben auszulöschen. — Sonach hat der Tod das Band gelöst, welches den Heimgegangenen seit Jahren mit der Bürgerschaft Wilsdruffs eng verbunden und welches er durch den Eintritt in den Staatsdienst freiwillig zu lösen willens war. Aus Roßwein, 20. April, berichtet man dem „Dr. I.": Bei einem gestern Abend von Nordosten herziehenden, sehr schweren Ge witter, das mit einem wolkenbruchähnlichcn Regen verbunden war, kamen vie im Thale liegenden Häuser unsrer Stadt in große Gefahr, namentlich jene des Burggrabens im östlichen Theile. Dort wurden von den größtentheils alten, baufälligen Häusern zwei fast gänzlich weggerissen. Der gewaltig angcwachsene Muldcnfluß führte Möbel, Betten und sonstiges Hansgeräth, entwurzelte Baumstämme herzu und fort. Dieser Stadttheil bietet heute ein trauriges Bild der Zer störung, die aber noch viel größer geworden wäre, wenn der ge waltige Wasscrguß noch kurze Zeit angehaltcn hätte. Im untern Theile der Stadt wurden fast sämmtliche Hauptschleusen durch die Wucht des Wassers aufgebrochen, und sprudelte gleich Springbrunnen in die Höhe. DaS Wetter hat auch auf den Feldern der Stadt und von Seifersdorf, Gersdorf, Etzdorf und Niederstriegis ganz be deutenden Schaden angcrichtet. Zwischen hier und Nossen wurde der Eisenbahndamm an zwei Stellen weggeschwcmmt, so daß die Schie nen in der Luft hingen, auch außerdem die Bahndämme mannichsacb nicht unerheblich beschädigt, so daß der Verkehr von hier nach Dres den erst heute Mittag wieder aufgenommen werden konnte. Auch in der Nachbarschaft von Frankenberg hat das Unwetter am 19. April mannichfachen Schaden angerichtet, namentlich im Lützel- thale. Die auf der Straße von Frankenberg nach Hainichen über den Lützelbach führende steinerne Brücke ist rein weggcrisscn worden und ebenso die steinerne Brücke auf dem Damm der Sachsenburger Straße. In dem betreffenden Thale nahe der Stadt ward außer dem an Feldern und Wiesen durch Verschlämmen viel Schaden an gerichtet. Die Orte Mühlbach und Hausdorf haben durch Hagel schlag viel gelitten, und von dem durchströmendcn Wasser zu leiden gehabt. In Niederschöna schlug am 21. d. M. gegen Abend der Blitz in zwei hinter dem Wohngebäude des Schumann'fchen Gutes stehenden