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für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. AmLsölaLt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 8. Dienstag, den 28. Januar 1873. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt soll den 1V. März 1873 das dem Grundstücksbesitzer Ernst Julius Voigt in Rottwerndorf zugehörige, sogenannte Tännichtmühlen- und Wiesen grundstück Nr. 47 des Brandcatasters bez. 114 L des Flurbuches, Nr. 41 bez. 50 des Grund- und Hypothekenbuches für Weistropp, von welchem ersteren die Gebäude am 17. April l. I. mit alleiniger Ausnahme des Holzschuppens abgebrannt sind und welche Grundstücke ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar Folium 41 auf 97 Thlr. 26 Ngr. — Pf., Folium 50 aber auf 150 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden, beziehendlich nebst den Gebäuderesten, sowie dem Ansprüche auf Empfang der für die abgebrannten Gebäude aus derLandes- Jmmobiliar-Brand-Casse ausgesetzte Brandschädenvergütung von 880 Thalern —- —-, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hferdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. December 1872. Königliches Gerichts-Amt allda. Leonhardi. Tagesgeschichte. Wenn der Werth eines Unternehmens nach dem Erfolge zu be- urtheilm ist, so braucht der evangelische Verein der Gustav-Adolph- Stiftung mit seiner Wirksamkeit wahrlich nicht mehr im Schatten zu stehen. Derselbe z. Z. aus 48 Haupt-, aus mehr als 1200 Zweig und mehr denn 300 Frauen-Vereinen bestehend, hat seit seinem Be stehen bis zum vergangenen Jahre die Summe von 3,402,565 Thlr. an mehr als 2100 Gemeinden verwendet. Sind im vergangenen Jahre 1017 Gemeinden von demselben unterstützt worden, so darf angenommen werden, daß über 1000 Gemeinden durch denselben nach und nach ganz geholfen worden ist. Aber größeres Gewicht, als diese Zahlen, hat die innere Bedeutung des Vereins. Er hat evan gelische Gemeinden, die auf dem Boden der katholischen Kirche zer streut umherlicgen, vor dem Ersterben gerettet, zum Theil dem Tode abgerungen und ist eine Schutzwehr geworden gegen die römischen Einflüsse, denen jene Gemeinden zu erliegen drohten. Der „D. A. Z." schreibt man aus Dresden, 22. Jan., Folgen des bezüglich der Landtagsarbeiten: Das Vereinigungsverfahren über die sog/Organisationsgesetze hat einen gedeihlichen Fortgang und giebt Aussicht nicht blos auf eine Zustandebringung dieser Gesetze, sondern auf eine solche Zustandebringung, mit welcher die Freunde dieses großen Reformwerks im Ganzen und Großen zufrieden sein können. Wie in voriger Woche das Behördengesetz, so sind gestern die Landgemeindeordnung und das Gesetz wegen der Bezirksvertret ungen, heute das Gesetz wegen der Strafgerichtsbarkeit in Verwal tungssachen und ein gut Stück der Revision der Städtcordnung fest- gestellt worden; morgen gedenkt die Vereinigungsdeputation ihre Ar beiten zu vollenden, so daß Anfang nächster Woche die I., Ende der selben die II. Kammer an die Schlußberathung dieser Gesetze wird gehen können. Aus Dresden meldet hierüber ferner das „W. T. B." vom 23. Januar: Die Ausschüsse der ersten und zweiten Kammer haben sich in ihrer Mehrheit über sämmtliche, dem Landtage vorgelegte or ganisatorische Gesetzentwürfe, namentlich betreffs der Behördenorga nisation, der Bezirksvertretung, des Strafverfahrens in Verwaltungs- sachcn und betreffs des Gemeindegesetzes geeinigt, so daß die An nahme aller dieser Vorlagen in beiden Kammern jetzt als wahrschein lich betrachtet werden kann. Dresden. Der am vergangenen 22. Jan. stattgehabte Kammer ball mochte gegen 300 Eingeladene zählen, welche mit Ausnahme des diplomatischen Corps lediglich aus Sachsen bestanden. Se. Maj. der König erschien auf dem Ball in der Uniform seines sächs. Garde- Reiterregiments, Se. K. H. Prinz Georg trug die Schützenuniform. Der Ball wurde von Sr. Maj. dem Könige mit der verw. Fürstin Neuß eröffnet. In Schönefeld bei Leipzig ist am 21. Januar ein Dienstknecht aus der Schoßkelle des von ihm geführten zweispännigen beladenen Rüstwagens heraus und so unglücklich vor die Näder desselben ge fallen, daß diese über ihn weggingen und er sofort getödtet wurde. Der Verunglückte hatte als Soldat den deutsch-französischen Krieg mitgemacht. Am 20. d. M. Abends gegen V-8 Uhr verbrannte und zwar muthmaßlich in Folge böswilliger Brandstiftung eine dem Ritterguts besitzer Herrn vr. Julius Pfeiffer in Burkersdorf gehörige, auf dem sogenannten Mittelgute daselbst aufgestellt gewesene Feime. Dieselbe enthielt ca. 92 Schock Weizen und war mit 1012 Thlrn. versichert. In der Nacht zum Dienstag wurden aus dem Zieger'schen Gute in Altenhof bei Leisnig 2 Pferde gestohlen; in der folgenden Nacht trafen sie führerlos vor dem ihnen wohlbekannten Gehöfte wieder ein, wo sie um Mitternacht Einlaß fanden. Wahrscheinlich hatten die Diebe nicht den Muth, die Pferde weiter zu schaffen, da die Kunde von dem Diebstahl sich sehr schnell verbreitet hatte. Königsberg i. Pr., 23. Januar. Die hiesige Ostpreußische Zeitung veröffentlicht die vom Obercommandirenden der Occupativns- truppen General von Manteuffel, bei Gelegenheit der Einweihung eines Denkmals für die bei Metz Gefallenen am 19. d. M. gehaltene Ansprache, in welcher u. A. folgende Stelle enthalten ist: „Wo Lei denschaften mitsprechen, giebt es kein objcctives Urtheil, wo aber gäbe es Völker, bei denen, nach Ereignissen, wie die des letzten Krieges, die Leidenschaften nicht mitsprächen? Ich denke, die Geschichte wird auch noch dem Marschall Bazaine und seiner braven Armee gerecht werden und es klar hinstcllcn, daß sie der Einschließung des Prinzen Friedrich Carl erliegen mußte. Das kann ich versichern, ich und die mit mir an den beiden Tagen auf dem Plateau von St. Barbe ge standen, wir haben den Marschall Bazaine und seine Generäle und seine Truppen als ebenbürtig angesehen, und höher nur und dank barer noch gegen Gott hat uns das Herz geschlagen, solchem Angriff und solchen Truppen siegreich widerstanden zu haben." Aus Danzig schreibt man, daß die Auswanderung in West- Preußen immer größere Dimensionen annimmt. Einen Begriff davon giebt der Umstand, daß allein das Amtsblatt der Regierung zu Dan zig vom 18. Jan. c. 596 Namen von Militärpflichtigen veröffentlicht, die sich ohne Erlanbniß durch Verlassen der preußischen Lande der Militärpflicht entzogen haben. Die Zahl derjenigen, welche mit Ur laubspässen resp. Erlanbniß abgegangcn sind, ist estensalls keine ge ringe. — Solche Zustände, die nicht nur den Grundbesitz hart treffen, sondern auch in militärischer Beziehung von nicht zu unterschützender Bedeutung sind, sind wohl eine Mahnung, auf Mittel und Wege zu sinnen, dem Uebel Einhalt zu thun. Aus London, 21 Januar, schreibt man der „W. Z.": Der Strike in Süd-Wales dauert leider noch fort und zur Zeit ist doch