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I geg^ werde" rächt' eieg. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Freitag, den 2. August 1867. Z K. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Loreuz. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmtltche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redactton), als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. w-naeein» l Uhr: atk. MNgS- bösen ircular «land. ------------ ^5 > "/- - >s Ngr !0 ° 8 , !L - — . o - s . 1867 -Pi erks«^ gr- Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend; vom 27. Juli 1867. Da nach den vorliegenden amtlichen Nachrichten gegenwärtig die nördlichen und westlichen Theile der Oesterreichischen Monarchie von der RmderpeS frei sind, so wird nunmehr dle Bestimmung K 2 der Verordnung vom 27. vorigen Monats hiermit auch aus bas aus Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tyrol, Kärnlhen, Krain und Steiermark stammende, oder daselbst seit wenigsten- vier Wochen gestandene Rindvieh der einheimischen Racen ausgedehnt. War dem entgegen § 4 der angezogenen Verordnung vorgeschrieben ist, tritt außer Wirksamkeit. Dagegen bleibt das Einbringen von Rindvieh der Steppenracen (ungarischem, podolischem, gali zischem Vieh) noch ferner verboten, indem es hierunter, sowie im Uebrigen bei der Verordnung vom 27. vorigen Monat- bewendet. Zuwiderhandlungen werden nach K 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Jan. 1860 geahndet. Dresden, am 27. Juli 1867. Mini steri um Für den Minister Umschau. Zwei Noten, eine dänische und eine fran zösische, nehmen die volle Aufmerksamkeit Deutsch lands in Anspruch. Dänemark hat in einer Note seine Ansprüche auf ganz Schleswig von neuem geltend gemacht und auf die Bedingungen Preußens ausweichend geantwortet, und eine französische Note secundirt den Dänen. Die französische Note an Preußen nimmt für Frankreich das Recht in An spruch, den preußisch-deutschen Streithandel über Schleswig ordnen zu helfen; sie dringt auf Aus führung des § 5 des Prager Friedens vom v. I. Frankreich hat zwar den Prager Frieden herbei führen helfen, es war aber keine friedenschließende Macht. Preußen hat daher scitker immer erklärt, daß die Ausführung des bett. Vertrages lediglich eine Sache zwischen ibm und Oesterreich sei und daß eine auswärtige Macht nicht drein zu sprechen des Innern. 0r. Weiulig. Forwerg. habe. Der Haken aber, an welchen die kriegslustige Partei in Frankreich ihren eifersüchtigen Groll gegen Preußen anknüpsen kann, ist nun gefunden und die belr. französische Note ist ein bedenklicher Ti- railleur. Der Druck, der schon lange Handel und Verkehr lähmt, hat eine greifbare Gestalt gewonnen. Hat doch Frankreich schon die Erneuerung der Zoll- vereinsverträge mit den süddeutschen Staaten zum Gegenstand diplomattscher Anfragen und versteckter Drohungen gemacht. Der „Moniteur" leugnete die französische Note ganz einfach ab, schließlich stellte sich jedoch heraus, daß seine Reden auf eine Wortklauberei Hinaus liesen. Es ist nämlich keine Note übergeben wor den - darin Hal der Moniteur Recht —, aber es ist eine Depesche vom französischen Gesandten vor gelesen worden. — Wie werben die französischen Syrenen- ftimmen um die Völker und Fürsten in Süd-