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5 Wochenblatt für ävtlsdruff, Tharaud, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Äml 8 blall für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Frettag, dm 7. Juni 1867. 23. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Fretlage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmtliche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redactton), al- auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bi« längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz der Blatte- entsprechen, mit großem Danke »»genommen, nach Befinden honortrt. Rctmction Bekanntmachung, die Zulassung der Kapffschen Hslzcementbedachung als Surrogat harter Dachung , betreffend. Da» Ministerium des Innern hat beschlossen, die Holzcementbedachung aus der Fabrik von Theodor Ka-ff in Dresden mit der Bestimmung, daß einer jeden Lieferung der Holzcementbedachung in einem besonderen Abdrucke die unter D ersichtliche Gebrauchs-Anweisung beizugeben ist, aus Grund der angestellten Untersuchung und vorgenommenen Brennversuche unter den in der Verordnung vom 29. Sep tember 18ü9 angegebenen Beschränkungen bis aus Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerrufs als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen. Unter Hinweis auf tz 3 jener Verordnung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntntß gebracht. Dresden, am 25. Mai 1867. Ministerium des Innern. voll Nostitz - Wallwitz. Forwerg. G Anweisung für die Herstellung der Holzcementbedachung Die Holzcementbedachung ist aus einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestehen auS: 1) einer min destens '/i Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung de» Holzwerks (der Schalung) von seinem Sand oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe; 2) mindestens 4 im gehörigen Fugenwechsel, mit Holzcement- oder diesem gleich entsprechender Masse aufeinander geklebten Lagen hinlänglich starken Papier», Pappmaffe oder diesen gleich geeigneten Stoffe»; 3) einem Holzcement- ober diesem gleich entsprechenden Uedcrzuge der Decklage sub 2, welcher mit seinem Sande (Steinkohlenflugasche, Steinkohlenschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmasse einzudrückcn ist; 4) einer ans die UederzugSmasse sub 3 aufzubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens N/g Zoll hohen Saud- und Kiesschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche, unter entsprechender Anfeuchtung, voll kommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. — Uebrigens sind die Einfassungen an den Giebel- und Dachsänmen, welche zur Verhütung des Herabrollen- der Decklage 8ub 4 erforderlich, nicht au» Holz, sondern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergl.) herzustellen und für die Ableitung de» von dcr Holzcementdecklage adfließcnden Tagewasser», die Dachsänme mit ent- sprechend angebrachten Oeffnungcn zu versehen. Die Decklage sub 4 ist stet» in gutem Stande zu erbalten. die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienste betreffend. - Nachdem Seiten des Königlichen Kriegsministeriums der 1. August d. I. als Anmeldungs termin für die im Jahre 1847 geborenen Militairpflichtigen festgesetzt worden ist, so werden in Gemäßheit