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Wochenblatt SiBenlchn und die Umgegenden. »s, tbiver >n für -Kilsdrnff, Tharandt, Nossen, 1868 Areiiag, den 27. November hiä' lwz V. »IInilLL. Weisz. Amtsblatt l^das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. rE>- ' — Etlicher Pränumcrationspreis 10 Ngr. — JnstrtisnSjcbübrm für den Naum einer gespaltenen Carpuszeile 8 Pf.— Annahme von Inseraten bis Mantag resp. ». "nncrStag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden bvnorirt. Verordnung, eine Tantieme von den Jagdkartcu-Gebuhrcu betreffend; Ho, vom 12. November 1868. s Tas Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Finanzministerium beschlossen, vom laufenden Jahre ab den zu Ans- E von Jagdkarten berechtigten Polizeibehörden für die mit dem bercgten Geschäfte beauftragten Expedienten derselben eine Einnahme- von 3 Pfennigen von jedem Thaler der erlegten Jagdkartcngebühren zu bewilligen. Bei der in 1 Thaler bestehenden Gebühr sAesjagdkarten ist die gedachte Tantisme mit 2 Pfennigen auf den Staatskassen-Antheil nnd mit 1 Pfennig ans den Armcnkassen- ( °u vcrtheilen. Wo bisher von dem in die Armenkasse fließenden vierten Theile der Jagdkartengebühren ein höherer als der Tan- von 3 Pfennigen pro Thaler eiugeführt gewesen ist, da hat es bis auf Weiteres bei dem betreffenden höheren Tantismeabzug ?Adcn. Die Tantismcbeträge sind bei den, nach Maaßgabe der Bestimmungen in §. 5 mU> 3 nnd 5 der Ausführungsverordnung »ch ^eccmber 1864 zum Jagdpolizeigesetzc von demselben Tage zu bewirkenden terminlichen Abführungen der Jagdlarteugebührenan- die betreffenden fiskalischen JM'aden-Einnahmcstellen, bez. Armenkassen-Verwaltungen, unter gehöriger Berrechnnng in Abzug zu Im laufenden Jahre ist der Tantismebetrag von der ganzen Gebühreneinnahme für die Staatskasse im Jahre 1868 bei der nach 3 der angczogenen Ausführungsverordnung mit dem 31. Deccmber dieses Jahres zu bewirkenden letztmaligen Termineinliefcrung ' die Staatskasse fließenden Jagdkarten-Gcbührenantheile an die betreffenden Einnahmestellen in Abzug zu bringen. Insoweit der > terminliche Gebührcnantheil der Staatskasse die Jahrestantieme pro 1868 nicht decken sollte, ist der übersclneßende Mehrbetrag llch pro 1868 von der Gebühreneinnahmc im Jahre 1869, neben der, auf das letztere selbst zu verrechnenden Tantieme, in Abzug VN. Hiernach haben sich Alle, die es angcht, gebührend zu achten. Dresden, 12. November 1868. M i n i st e r i u m des Inner n. c ,^I" Tagesgeschichte. König hat genehmigt, daß Prinz ,^ch,XV. Neuß j. L. ans Klipphausen die ihm von dem ^Gter der Vallcv Brandenburg des Jvhannltervrdcns übcr- z?v ^ürdc eines Cvmmendators des genannten Ordens in Sach- Jkhinc und führe. Ministerium des Innern hat, im Einvcrständniß mit dem ch'""ustcrium, die Eoncession zu den Vorarbeiten für die Müg- 7. ^"ba^ untcrm 9. Nov. crthcilt. — Die vorläufige Bcsich- Bahnlinie hat ein sehr günstiges Resultat ergeben. Der iE .^'gang in das Kohlenbecken bei' Düx hin Böhmen) soll bei L ^finden und weist keine sonderlichen Schwierigkeiten aus. , nun erwarten, daß das Interesse sich »lehr lind mehr :,^?irctc zuwenden werde, welches, als die geeignetste Kohlen- aus Böhmen, nicht bloß als reines Localuntcrnchmen .^inäßheit eines von dem letzten Landtage gefaßte n Beschlusses tt"^ch 339 des Strafgesetzbuchs behandelte Wintclschriftstcllerci im?i"he oer Criminal-Vergehcn auSgeschiedcn und deshalb der «rtikel in dem neuerdings publicirten Nevidirtcn Strafge- -Aufgehoben worden. Dagegen hat das Justizministerium in ^ru im Gesetz - nnd Verordnungsblatte erschienenen vom 6. November die Bestrafung des gedachten anderweit geregelt. Nach dieser Bcrordnuug soll Je- k,^r ohne gesetzliche Befugniß für Andere Schriften fertigt, Einreichung bei einer Behörde bestimmt sind und deren ) A Abfaffung Nechtskennlniffe voraussctzt, mit Geldbuße bis iem oder Gefängniß bis zu 4 Wochen bestraft werden. Ist Innung twr Schrift ohne Entgeld geschehen, so ist solches als gsgrund bei Abmessung der Strafe anzusehcn. Die Er- Bestrafung des Vergehens erfolgt in der Regel bei dcr- h,^ördc, bei welcher die Schrift cnigercicht wilrde. Gegelt ^m^Ailung findet einmaliger Recurs statt. Die Strafbarkeit > der Winkclschriftstellerei erlischt mit Ablauf eines Jah- Ek "ge der Einreichung der Schrift an. — In demselben Gesetz- und Verordnungsblattes befindet sich auch eine t ^"Ü.des Ministeriums des Innern, in welcher wegen polizei- / Züchtigung der Eisenbahnarbeilcr gewisse Bestimmungen "j/erschien 29. Stück vom Gesetz- und Verordnungsblatt - Berordnutig des k. Justizministeriums wegen Einthcilung ci ^ÜNichtsbezirke. 'Darnach werden folgende 5 Bezirke gc- (Bezirksgerichte Dresden, Meißen, Pirna und Frei- "'3 (Bezirksgerichte Leipzig, Oschatz und Borna), Chemnitz (Bezirksgerichte Chemnitz, Mittweida lind Annaberg), Zwickau (Be zirksgerichte Zwickau, Plauen und Eibenstock) und Bautzen (Bezirks gerichte Bautzen, Löbau und Zittau). Wegen des Bezirks Glancbau wird noch spätere Verordnung erfolgen. Das Justiz-Ministerium be hält die Äcnderung dieser Bestimmungen sür den Fall vor, daß die Erfahrungen eine andere Eintheilung als angemessen erscheinen lassen. — Eine anderwcite Verordnung desselben Ministern betrifft die Auf stellung der Jahres-Geschwvrnenliste auf das Jahr 1869, welche für diesmal den Direktoren der Bezirksgerichte, woselbst der Sitz derGe- schwornen sich befindet, übertragen wird. Die säwsische Ehampagnerfabrik wird anfhvren zu eristiren. Eine unter dem Vorsitze des Hrn. Adv. Gruner am Sonnabend in Dres den stattgcfundcne Generalversammlnng, welcher 167 Personen bei wohnten, die 380 Acticn und 148 Stimmen vertraten, beschloß ohne Debatte und einstimmig die Liquidation des Geschäfts. Die Riesaer Kirchengemcinde sträubt sich, den Pfarrer Böttcher in Tannenberg, welchen der Patron Freiherr von Weick zum Pfarrer in Riesa ernannt hat, anznnchmen, weil er der strenggläubigen Rich tung angehört, ist aber auch vom Cullusministerium mit ihrem Recurs abgewiesen worden. Oederan, 24. Nov. In der Nacht vom vergangenen Sonn abend zum Sonntage ist ein aus hiesigem Orte stammendes, etwas geistig gestörtes Mädchen auf dem sogenannten „kalten Felde" zwi schen Mcmmendorf und Oberschöna erfroren und Sonntag früh auf- gefnnden worden. — Der massenhaft gefallene Schnee hat auch in unserm Stadtwalde arg gewüstet. Gegen 800—1000 Stämme sind gebrochen. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Thaler. Meißen. Beim Ausschlachten einer Gans fand eine hiesige Hausfrau in dem, den Magen umhüllenden Fette,, eine halbe Haar nadel, welche ans dem Wege aus dem Magen nach der Banchhant begriffen war und dieselbe bald durchbohrt hatte. Beim Zerschnei den des Magens zum Genuß bei Tische fand sich in dem Magcnflci- sche noch ein anderer, sehr spitziger Theil dieser Haarnadel. Man sieht, daraus, was eine Gans vertragen kann, aber auch wie vorsich tig man beim Gcnnsse von solchen Magenfleisch sein muß. Man schneide es so klein als möglich, vorzüglich, wenn man den Kindern davon zu essen gicbt. Am 18. Nov. Abends H»7 Uhr sind in Sollwitz die Ritterguts- gebäude Cat.-Nr. II, bis mit m, das Johann Sauer gehörige Wohn haus, die Kleingartennahrung des Johann Schützes und das Wohn haus Peter SaucrS bis aus die massiven Umfassungen durch Feuer zerstört worden. Man vcrmuthet fahrläsfigeBrandstiftung. Vonden Calamitoscn hatte nur der Rittergutsbesitzer von Watzdorf sein Rio- biliar versichert. In der daraus folgenden Nacht früh gegen 2 Uhr, find in Prischwitz oas Scheunen-, Wohn-, Stall- und ^chuppenge-